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Steuerberechnung fehl geschlagen

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    Steuerberechnung fehl geschlagen

    wenn ich die Steuerberechnung ausführen lasse, kommt der Hinweis

    AHW
    Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge eingetragen,
    der dazu gehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlung beträgt jedoch 0 €.
    Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zu geflossen sind, löschen Sie bitte die erklärte
    Bemessungsgrundlage.

    Die Daten habe ich jedoch abgeholt, somit dürfte kein Fehler meinerseits vorhanden sein.

    Ich beziehe 2 Versorgungsbezüge,
    zusätzlich sind in der Lohnsteuerkarte die Zeilen 8a 29a 30a 32a aufgeführt.

    Dies müßte die Ursache sein, warum keine Steuerberechnung erfolgt.

    Was kann ich tun, damit die Steuerberechnung durchgeführt wird?

    mfg
    BMS240

    #2
    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

    Ich beziehe 2 Versorgungsbezüge. Zusätzlich sind in der Lohnsteuerkarte die Zeilen 8a 29a 30a 32a aufgeführt.

    Wenn diese von verschiedenen AG stammen würden, wären auch 2 Lohnsteuerbescheinigungen -nicht Lohnsteuerkarten!- anzulegen. Wenn sie vom gleichen AG stammen, ist der Eintrag in 8a usw. korrekt, wobei die Nrn. 8, 29 usw. natürlich auch mit Zahlen gefüllt sein müssen.

    Da nicht bekannt ist, welches Programm verwendet wird, ist schwer zu sagen, wo der Fehler liegt.

    Im Moment würde ich aber die abgeholten Daten nicht einfach übernehmen wollen, weil dabei Fehler auftreten können.

    Man kann sich die abgeholten Daten anschauen und man kann sie auch ausdrucken. Die Daten sind in der Regel auch richtig, das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch richtig übernommen werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 07.03.2015, 20:04. Grund: Noch einmal genau gelesen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

      Die Versorgungsbezüge stammen von meinem ehemaligen AG ( bin jetzt Rentner)

      Den Belegabruf habe ich mit dem neuesten Elsterprogramm abgeholt und die Steuererklärung ausgefüllt.

      Der mir vom AG zugesandte "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheid" enthält auf Seite 2
      die Zeilen 1, 08.2, 09.2, 29.2, 30.2, 31.2 und 32.2, wobei die
      Zeilen 08.2, 29.2, 30.2, 32.2 Daten enthalten,

      die im Belegabruf mit Elster in den Zeilen 8a, 29a 30a und 32a erscheinen und identisch sind.

      Aber mit diesen Daten ist keine Steuerberechnung in Elster möglich, die Plausibilungsprüfung erfolgt als korrekt.
      Ich habe aus meiner Sicht keinen Fehler begangen.

      Müßte nun eine 2. Lohnsteuerkarte von mir angelegt werden?
      Welchen Brutoarbeitslohn müßte ich dann in Zeile 3 der 2.Lohnsteuerkarte eingetragen werden, denn diese Zeile 3.2 bzw. 3a gibt es ja nicht beim Belegabruf noch auf Sete 2 vm AG.

      Ich bin der Meinung, daß ich eigentlich garnichts ändern müßte, da die übermittelten Daten vom AG ans Finanzamt übernommen worden sind
      ( sonst dürften sie nicht eingetragen sein) und
      korrekt in den entsprechenden Zeilen, allerdings mit dem Zusatz "a" stehen.

      Also, was läuft schief?

      mfg
      BMS240

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

        Der mir vom AG zugesandte "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheid" enthält auf Seite 2 ...
        Was steht denn bitte auf Seite 1?

        Nach meinem Verständnis müssten bei 2 Versorgungsbezügen vom gleichen Arbeitgeber mindestens folgende Nummern der Lohnsteuerbescheinigung (Nummerierung gemäß ElsterFormular) Beträge bzw. Einträge enthalten:

        1., 3. (Gesamtsumme brutto aller Bezüge in 8. und 8a. ohne 9. und 10.), 4., ggf. 5. und 6., dann: 8. und 8a., 29. und 29a., 30. und 30a., bei unterjährigem Beginn 2014 ggf. zusätzlich auch 31. und/oder 31a.

        Soweit in den Nummern 3., 8. bzw. 8a. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Nachzahlungen etc. enthalten sind, sind die anteiligen Beträge bei den Nummern 32. bzw. 32a. einzutragen.


        Ich bin der Meinung, dass ich eigentlich Garnichts ändern müsste, da die übermittelten Daten vom AG ans Finanzamt übernommen worden sind
        Es gibt hier im Forum mehr als 10 Beiträge von mir und anderen zu den bisher bekannten Fehlern bei der Datenübernahme. Vertrauen in die Fehlerfreiheit der Datenübernahme ist deshalb nicht angebracht.

        Leider ist der Begriff " das neueste Elsterprogramm" nicht aussagekräftig. Es gibt ElsterFormular und es gibt ElsterOnline und in beiden Anwendungen treten bei der Datenübernahme unterschiedliche Fehler auf, wobei möglicherweise noch nicht einmal alle Fehler identifiziert sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

          Auf Seite 1 der Bescheinigung vom AG sind Daten in Zeile 1, 3, 4, 5, 6, 8, 17, 18, 25, 26, 29, 30
          wobei in 4, 5, 6, 17, 18 jeweils 0,00 steht.

          Auf Seite 2 gibt es die Zeilen 1, 08.2, 09.2, 29.2, 30.2, 31.2, 32.2
          wobei nichts in 09.2 und 31.2 steht.

          mfg
          BMS240

          - - - Aktualisiert - - -

          also es handelt sich um Elsterformular
          Version 16.0
          Revision 16151

          Ich habe schon die Suchfunktion benützt, aber auf diese Frage keine Antwort gefunden.
          mfg
          BMS240

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

            Hallo,

            lass mal die Nullen in 17,18 weg. Also kein Eintrag

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

              an Charlie24:

              Danke für die Verschiebung ins richtige Thema.

              an Figul:

              in der Zeile 18 LSTK in Elsterformular ist nur ein Komma, (während in der Zeile 18 elektronische LSTK vom AG 0,00 steht).

              in der Zeile 17 : Inhalt lautet in Anlage N Zeile 39 berücksichtigen* (während in der Zeile 17 elektronische LSTK vom AG 0,00 steht).


              aber in Zeile 39 unter 290 und 295 ist nichts eingetragen.

              Also steht in Zeile 17 und 18 nichts, was ich löschen kann.

              mfg
              BMS240

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                #8
                AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                Hallo,

                hast du dann in die Zeile 39 0,00 eingetragen? Wenn ja, löschen.
                Sonst vergiß den ganzen Sch... mit VaSt und gib alles händisch ein
                Ich finde es nicht besonders, wenn die User für eine vollkommen unausgegorene Sache die Tester spielen sollen.


                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                  Es gibt in der LStB keine Nummer 39.!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                    ich ging mal davon aus, das figul die Zeile 39 auf Seite 2 der Anlage N meinte.

                    mfg
                    BMS240

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    hast du dann in die Zeile 39 0,00 eingetragen? Wenn ja, löschen.
                    Sonst vergiß den ganzen Sch... mit VaSt und gib alles händisch ein
                    Ich finde es nicht besonders, wenn die User für eine vollkommen unausgegorene Sache die Tester spielen sollen.


                    Gruß FIGUL
                    wie bereits erwähnt, ist in Zeile 39 auf Seite 2 der Anlage N nichts eingetragen.
                    Die Zeile 39 in der Lohnsteuerbescheinigung gibt es ja nicht,

                    mfg
                    BMS240

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                      #11
                      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                      Auch wenn in Zeile 39 der Anlage N "0" eingetragen würde, führt das nicht zu einem Fehler.

                      Ich habe jetzt mal eine Testerklärung mit 2 Versorgungsbezügen vom gleichen AG in ElsterFormular durchgespielt. Natürlich mit plausiblen Einträgen in den von mir oben angegebenen Feldern der LStB!

                      Die Berechnung läuft in den von mir gewählten Varianten, einmal nur mit laufenden Bezügen, einmal einer Nachzahlung, jeweils fehlerfrei durch.

                      Meines Erachtens muss deshalb bei der Datenübernahme mindestens ein Betrag entweder fehlerhaft übernommen oder bereits in der LStB fehlerhaft bestätigt worden sein.

                      Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist grundsätzlich das 12-fache der laufenden Bezüge!

                      Wenn in den Nrn. 32. oder 32a eine Einmalzahlung bestätigt wird, deren Höhe dem Gesamtbezug in den Nrn. 8. oder 8a entspricht, dann muss der Wert in den Nrn. 29. oder 29a Null sein, d. h., man lässt das Feld leer.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                        leider habe ich weder ein Studium im Finanzwesen usw. hinter mir noch bin ich Steuerberater um zu erkennen, wo was rein muß, gelöscht oder auf Null gestzt werden muß.


                        Ich setze also nach der "Bierdeckelmethode".
                        Wenn die Daten, die vom ehemaligen AG ans Finanzamt gemeldet wurden und von mir über Elsterabruf in die Steuererklärung übernommen werden,
                        setze ich voraus, daß dies so in Ordnung ist.

                        Ansonsten ist etwas "faul im Staate Dänemark"
                        Ich kann also nur die Daten angeben, die
                        1. In meinem Ausdruck LSTB vom Arbeitgeber bzw.
                        2. in der abgerufenen LSTB in Elsterformular angegeben sind.

                        Charlie hat recht,
                        die Bezüge setzen sich aus einer monatlichen Bezug (12x)
                        und einem einmaligen Betrag im Jahr zusammen.
                        es sind Daten in 29 und 29a vorhanden.


                        Charly
                        Gerne kann ich die Daten zu Verfügung stellen.
                        Die LSTB vom AG könnte ich fotografieren und einstellen
                        aber wie ich die Abrufdaten, bzw. die abgerufene LSTB einstelle, weiß ich nicht.

                        mfg
                        BMS240
                        Zuletzt geändert von BMS240; 08.03.2015, 18:36.

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                          es sind Daten in 29 und 29a vorhanden
                          Bitte einfach mal den Eintrag in 29a löschen und dann die Vorausberechnung ausprobieren. Es geht ja zunächst darum, den Abbruch der Berechnung zu vermeiden.

                          Was dann an das Finanzamt übermittelt wird, ist wieder ein anderes Thema.

                          Wenn die Lohnbuchhaltung eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag falsch bescheinigt, heißt das ja nur, dass die Lohnbuchhaltung die Vorschriften nicht wirklich kennt.

                          Schlimm wäre es erst, wenn das Finanzamt den selben Fehler auch machen würde.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                            Daten in 29a gelöscht
                            Steuerberechnung funktioniert soweit.
                            Ob die Beträge auch stimmen, muß ich erst noch prüfen.

                            Ich glaube nicht an einen Fehler der Lohnbuchhaltung.
                            Die haben doch einige tausende solcher Fälle, und die sollen noch nicht aufgefallen sein?

                            mfg
                            BMS240

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                              Ich glaube nicht an einen Fehler der Lohnbuchhaltung.
                              Wenn die tausende vergleichbarer Fälle haben, dann haben sie sicher auch ein Abrechnungsprogramm.

                              Wenn ich sehe, wie viele Fehler ElsterFormular momentan noch bzw. mal wieder hat, würde ich jetzt nicht die Hand für die Fehlerfreiheit eines Programms zur Abrechnung von Versorgungsbezügen ins Feuer legen wollen. Da reicht ja eventuell eine Fehlinterpretation der Anleitung zum Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung, die praktisch auch jedes Jahr irgendwie überarbeitet wird, aus.

                              Wenn die laufenden Versorgungsbezüge ausreichend hoch sind, reicht im Übrigen die Bemessungsgrundlage daraus bereits aus, den maximalen Versorgungsfreibetrag zu erreichen. So ein Fehler wirkt sich also nicht unbedingt auf die Höhe der Einkommensteuer aus.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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