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Rentensteuerfreibetrag

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    Rentensteuerfreibetrag

    Hallöchen,

    vielleicht kann mir jemand helfen?

    teilweise Erwerbsminderungsrente von 2005 bis 2008.

    volle Erwerbsminderungsrente ab 2008 alles nahtlos ohne Rentenbezugslücke.

    Steuerfreibetrag war immer 50% nun seit 2 Jahren nur noch lt. Elsterberechnung 44% ist dass korrekt?????

    M. W. gilt der Steuerfreibetrag ab 2005 erstrentenbezug 50 % dieser Betrag soll doch eigentlich dann für immer gleich bleiben bei durchgängigen Rentenbezug oder verstehe ich da etwas falsch???


    Vielen Dank im voraus.

    Gruß Kadoja

    #2
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    die Rentenanpassung ist nicht steuerfrei.
    Aber der Betrag selbst bleibt fix.
    Mfg

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      #3
      AW: Rentensteuerfreibetrag

      Danke Elstertester,

      das mit dem Rentenanpassungsbetrag ist klar, aber warum rechnet Elsterprogramm nicht mehr den Rentenbeginnn 2005 (50% Steuerfreibetrag) sondern jetzt mit 2008 (44% Sreuerfreibetrag)?????

      Habe immer Rentenbeginn 2005 übertragen!!!!

      Kann ich denn bei Elster selbst irgendwo diesen Berechnungsfehler melden oder so??????

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        #4
        AW: Rentensteuerfreibetrag

        Wenn Du nun eine volle EU-Rente bekommst, dann bekommst Du doch jetzt mehr als vorher, oder ? Ohne die Feinheiten überprüft zu haben kann für das "mehr" dann aber doch nur der Rentenbeginn 2008 richtig sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Rentensteuerfreibetrag

          Nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 6 EStG wird der steuerfreie Anteil der Rente neu ermittelt, wenn sich der Jahresbetrag der Rente verändert (hier ist nicht die reguläre Rentenanpassung gemeint)

          Um hier weiterhin den richtigen % Anteil der Rente zu bekommen sind ggf. in der Anlage R auch die Zeilen 8 + 9 auszufüllen.
          Hinsichtlich der Anlage R rate ich zum Belegabruf, da hierdurch Eintragungsfehler oftmals vermieden werden können.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Rentensteuerfreibetrag

            11. Bleibt der steuerfreie Teil der Rente auf Dauer gleich?

            Grundsätzlich ja. In dem Jahr, das dem Rentenbeginn folgt, wird ein Rentenfreibetrag ermittelt. Dieser wird für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs beibehalten. Nur bei unregelmäßigen Rentenanpassungen (z. B. bei der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Rente, Wechsel von einer Teilrente zu einer Vollrente) wird der steuerfreie Teil neu ermittelt.

            Quelle: http://www.finanzamt-frankfurt-am-ma...082f8e2cb17410

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              #7
              AW: Rentensteuerfreibetrag

              Okay danke für eure Antworten,

              also ist der Rentenbeginn 2008 richtig da ab dann eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Jetzt noch eine Frage diesbezüglich wenn ich dann in der Zukunft von der vollen Erwerbsminderungsrente in die regulare Altersrente gehe, bleibt dann 2008 als Rentenbeginn oder wird dann auch wieder der Freibetrag neu berchnet ab Altersrente?

              Dank euch im vorraus

              Gruß Kadoja

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                #8
                AW: Rentensteuerfreibetrag

                @kadoja


                Meine Meinung: Nach Umwandlung der vollen Erwerbsminderungsrente in eine Regelaltersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt.

                Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung.

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                  #9
                  AW: Rentensteuerfreibetrag

                  teilweise Erwerbsminderungsrente von 2005 bis 2008.
                  volle Erwerbsminderungsrente ab 2008 alles nahtlos ohne Rentenbezugslücke.
                  Steuerfreibetrag war immer 50% nun seit 2 Jahren nur noch lt. Elsterberechnung 44% ist dass korrekt?????
                  Nein, eigentlich nicht, aber wahrscheinlich durch die Eingabe des neuen Rententermins ohne Angaben zur vorhergehenden Rente selbst verursacht! Es gilt folgendes:

                  Folgen Renten aus derselben Versicherung einander nach, wie bei dir, gilt für die spätere Rente die Regel, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz kann jedoch nicht niedriger bemessen werden als der für das Jahr 2005.

                  Es bleibt im Ergebnis deshalb sowohl beim Übergang von der teilweisen Erwerbsminderungsrente zur vollen Erwerbsminderungsrente wie auch beim späteren Übergang zur Altersrente bei dem 2005 gültigen steuerfreien Prozentsatz, wobei ich davon abrate, den konkreten Wert selbst berechnen zu wollen.

                  Die Rentenversicherungsträger melden die steuerrelevanten Daten ja nicht nur an die Zentralstelle für Alterseinkünfte, diese jährliche Meldung erhält natürlich auch der Rentner, wenn er dies beantragt, wobei man diesen Antrag auch telefonisch stellen kann.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 13.03.2015, 17:00.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Rentensteuerfreibetrag

                    hallo charlie,

                    danke für deine antwort. Habe immer vorhergehende renten in zeile 8 und 9 eingetragen also von 2005 -2008 und dann ab 2008 die volle rente. bekomme auch imer v. der rentenkasse die bzugsmitteilung wo auch dort die vorhergehenden renten aufgeschlüsselt sind.

                    ich habe aber gefunden, dass bei teiweiser erwerbsminderungsrente in eine volle erwerbsminderungsrente der freibetrag neu festgesetzt wird .

                    ja nun weiss ich auch nicht genau was richtig ist :-))

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                      #11
                      AW: Rentensteuerfreibetrag

                      Dass der Freibetrag neu festgesetzt wird, ist klar. Ich habe auch geschrieben, das ich davon abrate, den konkreten Wert selbst berechnen zu wollen.

                      Man muss einfach die Angaben übernehmen, die in der "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" eingetragen sind, nicht zu verwechseln mit Bezugsmitteilungen des Rentenservice, der über Anpassungen informiert.

                      Die "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" enthält ja alle relevanten Angaben und gibt auch an, welche Beträge in welche Zeile der Anlage R gehören.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        AW: Rentensteuerfreibetrag

                        hallo,

                        ich meinte ja auch die vorlage fürs finanzamt nicht die bezugsmitteilung war falsch ausgedrückt von mir. aber seit 2008 wird nicht mehr der seit 2005 freibetrag gerechnet, sondern ab 2008 seit volle erwerbsminderung festgestellt wurde.

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                          #13
                          AW: Rentensteuerfreibetrag

                          Die Mitteilung umfasst einen Rentenbetrag und mindestens einen Rentenanpassungsbetrag. Wenn du zunächst den Rentenanpassungsbetrag vom Rentenbetrag abziehst und dann das Ergebnis durch 2 dividierst, kommt dann der in ElsterFormular berechnete Rentenfreibetrag raus oder nicht?

                          Der Betrag steht in der Vorausberechnung in der Zeile "ab steuerfreier Teil der Rente -x.xxx"
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            AW: Rentensteuerfreibetrag

                            hallo charlie,

                            wenn ich den anpassungsbetrag abziehe und ich dann durch 2 teile kommt natürlich der richtige betrag raus 50% steuerfreierteil. Aber dass elsterprogramm rechnet einen steuerfreibetrag von 2008 also 44% steuerfreierteil der Rente nach abzug vom rentenanpassungsbetrag.

                            ich weiss also nicht ob dass so richtig ist, denn meine erste teilerwerbsminderungsrente rente begann 2005 also 50% steuerfreieranteil, wie schon gesagt ab 2008 erhielt ich dann eine volle erwerbsminderungsrente und seit dem werden im elsterprogramm nur noch 44% steuerfrei gerechnet.


                            ich trage auch immer die vorhergehenden renten in zeile 8 u.9 ein, frage mich allerdings wozu? wenn dies dann doch nicht berücksichtigt wird, auch in der vorlage für dass finanzamt stehen diese renten ab 2005 fest.


                            alles etwas verwirrend für mich, allerdings habe ich auch gelesen, dass von teil in volle rente der steuerfreibetrag neu angesetzt wird, aber dann die renten davor zurückgerechnet werden, also 2008 neue festsetzung des freibetrags abzüglich 3 jahre bis 2005 so dass eigenlich wieder 50% steuerfreieranteil herauskommen müsste.????

                            dass schlimme ist, ich war deswegen schon beim finanzamt selbst dort weiss man es nicht genau antwort" wenn das programm es so rechnet dann wird es wohl stimmen" na tolle auskunft scheinbar wird alles nur abgesegnet wenn dass programm elster es so vorgibt:-)))

                            aber ein solches programm muss ja auch von jemanden programmiert werden ??? :-)) naja stehe also immer noch auf dem schlauch:-))

                            was ist nun richtig wer weiss es ??? :-)))

                            möchte mich bei dir bedanken ,dass du mir versuchst zu helfen.

                            grußß kadoja

                            - - - Aktualisiert - - -

                            charlie :-)

                            ich habe gerade festgestellt dass ich ein vollhorst bin,

                            ich habe beim übernehmen der daten vom vorjahr regelmäßig nicht die übernahme der vorhergehenden renten angeklickt die waren grau hinterlegt und ich dachte, dass dies dann so übernommen wird!!!

                            dem ist nicht so, ich muss es anklicken so dass dies dann blau hinterlegt wird dann wird es übernommen :-))) auweia da hab ich ja schön gepennt die letzten jahre.

                            okay nun bin ich schlauer, aber trotzdem seltsam dass es dem finanzamt nicht auffällt, denn in der vorlage vom rententräger für dass finanzamt wierden diese renten ja übermittelt, scheint also doch so zu sein dass die mitarbeiter einfach nur noch den knopf drücken:-))

                            na okay nun werde ich in zukunft besser aufpassen :-))

                            charliee nochmals vielne dank für deine mühe auch an die anderen die ich beschäftigt habe, ja manchmal sieht man den wald vor lauter bäume nicht.

                            liebe grüße kadoja

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Rentensteuerfreibetrag

                              Daten aus dem Vorjahr, die du nicht übernommen hast, werden nicht an das Finanzamt übermittelt, das Finanzamt kann den Fehler also nur bemerken, wenn es deine Angaben genau mit der Datenübermittlung vergleicht.

                              Wenn du Glück hast, sind deine Bescheide bezüglich der Rentenbesteuerung für vorläufig erklärt, dann kannst du versuchen, eine Berichtigung zu erreichen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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