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Rentensteuerfreibetrag

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Ich empfehle dringend jedem Stpfl. Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen.
    Dem kann ich nur beipflichten! Wenn aber die Erklärung selbst schon fehlerhaft ist und das Finanzamt diese Fehler übernimmt, dann helfen selbst die Bescheiddatenabholung und der Bescheiddatenvergleich nicht.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Hallo Charlie24,

    vielen Dank für Ihre Erklärung. Seit 1972 erstelle ich für meine Firma und Privat die Steuererklärung. Nach einem Steuerbescheid bespreche ich sofort Abweichungen mit den zuständigen Sachbearbeitern oder Sachbearbeiterinnen. Ich empfehle dringend jedem Stpfl. Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jambo

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurden die Bezugsdaten erstmals ab dem 01.10.2009 elektronisch übermittelt. Es wurden zwar damals die Jahre zurück bis 2005 ebenfalls übermittelt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Finanzämter damals die Zeit gehabt haben, sich die Daten alle anzuschauen.

    Ich habe bei meinen 2012 verstorbenen Bruder Anfang 2013 auch Fehler in der Rentenversteuerung für die Jahre 2008 und 2009 entdeckt, aber das waren auch Fehler zu seinen Lasten. Da bekommt man eine Berichtigung nur durch, wenn die Steuerfestsetzung zumindest in diesem Punkt vorläufig war. Da ging es allerdings jährlich um rund 300,00 €.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    @kadoja

    Das Elster-Programm berechnete meine Rentensteuer auch falsch (auch die Berechnung mit Elster-Programm für das Steuerjahr 2014). Das Finanzamt berechnete meine Rentensteuer genau so falsch wie es von Elster-Programm berechnet wurde. Nach Rücksprache wurde durch mein zuständiges Finanzamt eine korrekte Berechnung durchgeführt. Der Sachbearbeiter erklärte mir es ist ein Fehler im Programm, welches vom Finanzamt verwendet wird.

    Meine Meinung:

    In Ihrem Beispiel bleibt der Besteuerungsanteil von 50 Prozent erhalten; die Rentenfreibeträge werden gegebenenfalls neu festgesetzt.

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  • kadoja
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    sind keine vorläufigen, ist aber nicht schlimm, es waren immer nur so18 euro steuern zu bezahlen, betrachte ich nun als lehrgeld:-)))

    aber eigenlich sollte man doch davon ausgehen dass das finanzamt die übermittelten daten der rv die mit meinen angaben überprüft!!!! ist schon seltsam dass soetwas wohl nicht getan wird, da wäre ja tor und tür geöffnet für schelme:-)))
    Zuletzt geändert von kadoja; 15.03.2015, 14:46.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Daten aus dem Vorjahr, die du nicht übernommen hast, werden nicht an das Finanzamt übermittelt, das Finanzamt kann den Fehler also nur bemerken, wenn es deine Angaben genau mit der Datenübermittlung vergleicht.

    Wenn du Glück hast, sind deine Bescheide bezüglich der Rentenbesteuerung für vorläufig erklärt, dann kannst du versuchen, eine Berichtigung zu erreichen.

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  • kadoja
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    hallo charlie,

    wenn ich den anpassungsbetrag abziehe und ich dann durch 2 teile kommt natürlich der richtige betrag raus 50% steuerfreierteil. Aber dass elsterprogramm rechnet einen steuerfreibetrag von 2008 also 44% steuerfreierteil der Rente nach abzug vom rentenanpassungsbetrag.

    ich weiss also nicht ob dass so richtig ist, denn meine erste teilerwerbsminderungsrente rente begann 2005 also 50% steuerfreieranteil, wie schon gesagt ab 2008 erhielt ich dann eine volle erwerbsminderungsrente und seit dem werden im elsterprogramm nur noch 44% steuerfrei gerechnet.


    ich trage auch immer die vorhergehenden renten in zeile 8 u.9 ein, frage mich allerdings wozu? wenn dies dann doch nicht berücksichtigt wird, auch in der vorlage für dass finanzamt stehen diese renten ab 2005 fest.


    alles etwas verwirrend für mich, allerdings habe ich auch gelesen, dass von teil in volle rente der steuerfreibetrag neu angesetzt wird, aber dann die renten davor zurückgerechnet werden, also 2008 neue festsetzung des freibetrags abzüglich 3 jahre bis 2005 so dass eigenlich wieder 50% steuerfreieranteil herauskommen müsste.????

    dass schlimme ist, ich war deswegen schon beim finanzamt selbst dort weiss man es nicht genau antwort" wenn das programm es so rechnet dann wird es wohl stimmen" na tolle auskunft scheinbar wird alles nur abgesegnet wenn dass programm elster es so vorgibt:-)))

    aber ein solches programm muss ja auch von jemanden programmiert werden ??? :-)) naja stehe also immer noch auf dem schlauch:-))

    was ist nun richtig wer weiss es ??? :-)))

    möchte mich bei dir bedanken ,dass du mir versuchst zu helfen.

    grußß kadoja

    - - - Aktualisiert - - -

    charlie :-)

    ich habe gerade festgestellt dass ich ein vollhorst bin,

    ich habe beim übernehmen der daten vom vorjahr regelmäßig nicht die übernahme der vorhergehenden renten angeklickt die waren grau hinterlegt und ich dachte, dass dies dann so übernommen wird!!!

    dem ist nicht so, ich muss es anklicken so dass dies dann blau hinterlegt wird dann wird es übernommen :-))) auweia da hab ich ja schön gepennt die letzten jahre.

    okay nun bin ich schlauer, aber trotzdem seltsam dass es dem finanzamt nicht auffällt, denn in der vorlage vom rententräger für dass finanzamt wierden diese renten ja übermittelt, scheint also doch so zu sein dass die mitarbeiter einfach nur noch den knopf drücken:-))

    na okay nun werde ich in zukunft besser aufpassen :-))

    charliee nochmals vielne dank für deine mühe auch an die anderen die ich beschäftigt habe, ja manchmal sieht man den wald vor lauter bäume nicht.

    liebe grüße kadoja

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Die Mitteilung umfasst einen Rentenbetrag und mindestens einen Rentenanpassungsbetrag. Wenn du zunächst den Rentenanpassungsbetrag vom Rentenbetrag abziehst und dann das Ergebnis durch 2 dividierst, kommt dann der in ElsterFormular berechnete Rentenfreibetrag raus oder nicht?

    Der Betrag steht in der Vorausberechnung in der Zeile "ab steuerfreier Teil der Rente -x.xxx"

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  • kadoja
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    hallo,

    ich meinte ja auch die vorlage fürs finanzamt nicht die bezugsmitteilung war falsch ausgedrückt von mir. aber seit 2008 wird nicht mehr der seit 2005 freibetrag gerechnet, sondern ab 2008 seit volle erwerbsminderung festgestellt wurde.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Dass der Freibetrag neu festgesetzt wird, ist klar. Ich habe auch geschrieben, das ich davon abrate, den konkreten Wert selbst berechnen zu wollen.

    Man muss einfach die Angaben übernehmen, die in der "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" eingetragen sind, nicht zu verwechseln mit Bezugsmitteilungen des Rentenservice, der über Anpassungen informiert.

    Die "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" enthält ja alle relevanten Angaben und gibt auch an, welche Beträge in welche Zeile der Anlage R gehören.

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  • kadoja
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    hallo charlie,

    danke für deine antwort. Habe immer vorhergehende renten in zeile 8 und 9 eingetragen also von 2005 -2008 und dann ab 2008 die volle rente. bekomme auch imer v. der rentenkasse die bzugsmitteilung wo auch dort die vorhergehenden renten aufgeschlüsselt sind.

    ich habe aber gefunden, dass bei teiweiser erwerbsminderungsrente in eine volle erwerbsminderungsrente der freibetrag neu festgesetzt wird .

    ja nun weiss ich auch nicht genau was richtig ist :-))

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    teilweise Erwerbsminderungsrente von 2005 bis 2008.
    volle Erwerbsminderungsrente ab 2008 alles nahtlos ohne Rentenbezugslücke.
    Steuerfreibetrag war immer 50% nun seit 2 Jahren nur noch lt. Elsterberechnung 44% ist dass korrekt?????
    Nein, eigentlich nicht, aber wahrscheinlich durch die Eingabe des neuen Rententermins ohne Angaben zur vorhergehenden Rente selbst verursacht! Es gilt folgendes:

    Folgen Renten aus derselben Versicherung einander nach, wie bei dir, gilt für die spätere Rente die Regel, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz kann jedoch nicht niedriger bemessen werden als der für das Jahr 2005.

    Es bleibt im Ergebnis deshalb sowohl beim Übergang von der teilweisen Erwerbsminderungsrente zur vollen Erwerbsminderungsrente wie auch beim späteren Übergang zur Altersrente bei dem 2005 gültigen steuerfreien Prozentsatz, wobei ich davon abrate, den konkreten Wert selbst berechnen zu wollen.

    Die Rentenversicherungsträger melden die steuerrelevanten Daten ja nicht nur an die Zentralstelle für Alterseinkünfte, diese jährliche Meldung erhält natürlich auch der Rentner, wenn er dies beantragt, wobei man diesen Antrag auch telefonisch stellen kann.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.03.2015, 17:00.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    @kadoja


    Meine Meinung: Nach Umwandlung der vollen Erwerbsminderungsrente in eine Regelaltersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt.

    Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung.

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  • kadoja
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Okay danke für eure Antworten,

    also ist der Rentenbeginn 2008 richtig da ab dann eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Jetzt noch eine Frage diesbezüglich wenn ich dann in der Zukunft von der vollen Erwerbsminderungsrente in die regulare Altersrente gehe, bleibt dann 2008 als Rentenbeginn oder wird dann auch wieder der Freibetrag neu berchnet ab Altersrente?

    Dank euch im vorraus

    Gruß Kadoja

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    11. Bleibt der steuerfreie Teil der Rente auf Dauer gleich?

    Grundsätzlich ja. In dem Jahr, das dem Rentenbeginn folgt, wird ein Rentenfreibetrag ermittelt. Dieser wird für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs beibehalten. Nur bei unregelmäßigen Rentenanpassungen (z. B. bei der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Rente, Wechsel von einer Teilrente zu einer Vollrente) wird der steuerfreie Teil neu ermittelt.

    Quelle: http://www.finanzamt-frankfurt-am-ma...082f8e2cb17410

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