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Rentensteuerfreibetrag

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 6 EStG wird der steuerfreie Anteil der Rente neu ermittelt, wenn sich der Jahresbetrag der Rente verändert (hier ist nicht die reguläre Rentenanpassung gemeint)

    Um hier weiterhin den richtigen % Anteil der Rente zu bekommen sind ggf. in der Anlage R auch die Zeilen 8 + 9 auszufüllen.
    Hinsichtlich der Anlage R rate ich zum Belegabruf, da hierdurch Eintragungsfehler oftmals vermieden werden können.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Wenn Du nun eine volle EU-Rente bekommst, dann bekommst Du doch jetzt mehr als vorher, oder ? Ohne die Feinheiten überprüft zu haben kann für das "mehr" dann aber doch nur der Rentenbeginn 2008 richtig sein.

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  • kadoja
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    Danke Elstertester,

    das mit dem Rentenanpassungsbetrag ist klar, aber warum rechnet Elsterprogramm nicht mehr den Rentenbeginnn 2005 (50% Steuerfreibetrag) sondern jetzt mit 2008 (44% Sreuerfreibetrag)?????

    Habe immer Rentenbeginn 2005 übertragen!!!!

    Kann ich denn bei Elster selbst irgendwo diesen Berechnungsfehler melden oder so??????

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Rentensteuerfreibetrag

    die Rentenanpassung ist nicht steuerfrei.
    Aber der Betrag selbst bleibt fix.

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  • kadoja
    hat ein Thema erstellt Rentensteuerfreibetrag.

    Rentensteuerfreibetrag

    Hallöchen,

    vielleicht kann mir jemand helfen?

    teilweise Erwerbsminderungsrente von 2005 bis 2008.

    volle Erwerbsminderungsrente ab 2008 alles nahtlos ohne Rentenbezugslücke.

    Steuerfreibetrag war immer 50% nun seit 2 Jahren nur noch lt. Elsterberechnung 44% ist dass korrekt?????

    M. W. gilt der Steuerfreibetrag ab 2005 erstrentenbezug 50 % dieser Betrag soll doch eigentlich dann für immer gleich bleiben bei durchgängigen Rentenbezug oder verstehe ich da etwas falsch???


    Vielen Dank im voraus.

    Gruß Kadoja
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