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Nachberechnung Sonderzahlung

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    Nachberechnung Sonderzahlung

    Hallo,

    im Januar 2015 habe ich eine Nachberechnung für den Dezember 2014 erhalten. Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung (Lohnart 4141) im Zuge einer Aufhebungsvereinbarung. Diese Sonderzahlung ist nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2014 aufgeführt.

    Wo muss ich diese Sonderzahlung bei der Einkommenssteuererklärung 2014 angeben?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Nachberechnung Sonderzahlung

    Du wirst vermutlich das im Rahmen einer Lohnabrechnung für Januar 2015 bekommen haben, also logischerweise im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2015, da Du ja bis zum 28.02.2016 von diesem Arbeitgeber einen Lohnsteuerbescheinigungsausdruck erhalten wirst.

    Zuflussprinzip ist das Mantra, d.h. bei Auszahlung in 2015 Ansatz in 2015.

    Wenn die Auszahlung in 2014 erfolgte, fehlt Dir ggf. noch eine (berichtigte) Lohnsteuerbescheinigung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Nachberechnung Sonderzahlung

      Die Sonderzahlung habe ich im Januar erhalten. Auf der Lohnabrechnung vom Januar 2015 steht "Nachberechnung Vorjahr". Da ich aber nur bis zum 31.12.2014 bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war, gehört die Sonderzahlung vermutlich auch in die Einkommenssteuererklärung 2014? Damit fehlt mir dann also eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung?

      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Nachberechnung Sonderzahlung

        Hallo,
        wenn Sie am Belegabruf teilnehmen könnten Sie nachsehen, ob elektronisch etwas in der Art an das FA übermittelt wurde.
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #5
          AW: Nachberechnung Sonderzahlung

          Zitat von Tulkas Beitrag anzeigen
          Die Sonderzahlung habe ich im Januar erhalten. Auf der Lohnabrechnung vom Januar 2015 steht "Nachberechnung Vorjahr". Da ich aber nur bis zum 31.12.2014 bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war, gehört die Sonderzahlung vermutlich auch in die Einkommenssteuererklärung 2014? Damit fehlt mir dann also eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung?

          Vielen Dank.
          Hallo Tulkas,

          Wenn du eine Lohnabrechnung Januar 2015 erhalten hast -> muss es auch eine Lohnsteuerbescheinigung dafür geben -> siehe Beitrag Picard777.

          Tschüß

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            #6
            AW: Nachberechnung Sonderzahlung

            Wenn du eine Lohnabrechnung Januar 2015 erhalten hast -> muss es auch eine Lohnsteuerbescheinigung dafür geben
            Die Lohnsteuerbescheinigung für 2015 muss doch kein Arbeitgeber, - auch kein ehemaliger - bereits jetzt erstellt haben.

            Und wenn die Lohnabrechnung Januar 2015 erst Ende des Monats erfolgt ist, dann gehört die Nachzahlung nun mal zum Jahr 2015
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Nachberechnung Sonderzahlung

              Hallo Charlie24,

              das wollte ich damit auch nicht sagen, dass er jetzt eine Lohnsteuerbescheinigung bekommt, ich habe nur auf das Prinzip hingewiesen und geschrieben siehe Beitrag Picard777 und er hatte schon geschrieben Lohnsteuerbescheinigung für 2015 Zeit bis 28.02.2016.

              Tschüß

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                #8
                AW: Nachberechnung Sonderzahlung

                Hallo zusammen,
                das muss aber ein ganz hinterlistiger Arbeitgeber sein, der für einen bereits im Vorjahr (2014) ausgeschiedenen Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung (2015) erst in 2016 rausrückt...............
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #9
                  AW: Nachberechnung Sonderzahlung

                  Hallo,

                  ja ok.
                  Aber Tulkas wird egal wann er die Lohnsteuerbescheinigung 2015 bekommt, dass erst in seine ESt-Erklärung für 2015 reinpacken und diese in 2016 einreichen.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Nachberechnung Sonderzahlung

                    Diese Theorien helfen ihm auch nicht weiter.
                    Das einzige logische ist beim ehemaligen Arbeitgeber nachzufragen.
                    Und falls der Arbeitgeber das ganze wirklich erst im Jahr 2015 verbucht hat, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2015 bereits jetzt übermitteln und ausdrucken.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Nachberechnung Sonderzahlung

                      Hallo Elster-Tester,
                      der AG kann gar nicht anders, als im Januar abzurechnen sowohl programmseitig als auch (und vor allen Dingen) vom Gesetzgeber so gewollt
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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