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Firmwagen 1% Regelung

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    Firmwagen 1% Regelung

    Hallo zusammen,
    komme leider nicht mehr weiter und benötige Eure Hilfe!
    Meine Frau hat einen Firmwagen und da gilt die 1% Reglung und darf den Wagen auch für private Fahrten nutzen.
    Jetzt weiß ich leider nicht, wie ich was in der Anlage N für 2014 eintragen muss?

    Privatfahrten 254,00€
    Fahrten Wohnung/Arbeit 171,60 €
    Fahrten Wohnung/Arbeit ,p.St. 247,50 €

    Für Eure schnelle Hilfe bedanke ich nich recht herzlich.

    Gruß
    Kai
    Zuletzt geändert von Prinz von Husen; 11.03.2015, 14:59.

    #2
    AW: Firmwagen 1% Regelung

    Der mit dem Firmenwagen verbundene geldwerte Vorteil (Sachbezug) ist im bescheinigten Bruttolohn enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen.

    Wenn das Fahrzeug regelmäßig auch für die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte genutzt wird, wird ganz normal die Entfernungspauschale eingetragen.

    Ansonsten hat ein Firmenwagen in der Steuerklärung eigentlich nichts verloren. Was soll mit den genannten Beträgen denn erklärt werden?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Firmwagen 1% Regelung

      Hallo,

      @Charlie24 Was nun?

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Wie trage ich den Wagen in der Steuererklärung ein?
      Gar nicht.


      Muss ich was bei Fahrten zw Wohnung und Arbeit eintragen?
      Nur dann, wenn neben der 1%-Versteuerung auch die Fahrten Whg -Arbeitsstätte mit 0,03% Regelung versteuert wurden. Wenn nein, dann kein Eintrag.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Firmwagen 1% Regelung

        Die Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte muss der Arbeitgeber bei der 1%-Versteuerung natürlich zusätzlich der Lohnsteuer unterwerfen.

        Die kann er nicht nach Belieben weglassen. Da kann er sich mit dem AN, der deutlich weniger als 180 Tage jährlich fährt, zwar auf ein anderes Verfahren verständigen, aber ignorieren darf er solche Fahrten nicht.

        Für die korrekte Versteuerung des überlassenen Firmenwagens ist zunächst der Arbeitgeber verantwortlich, sonst kriegt er Ärger mit der Lohnsteueraußenprüfung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Firmwagen 1% Regelung

          Hallo Charlie24,
          wenn pauschaliert wird (so, wie im 1. Eintrag) , ist nix mehr mit WK-Ansatz!
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Firmwagen 1% Regelung

            ...wenn pauschaliert wird (so, wie im 1. Eintrag) , ist nix mehr mit WK-Ansatz!
            Ich hatte bis letztes Jahr auch einen Dienstwagen und da ich auch für die steuerlichen Angelegenheiten in der Firma zuständig war, weiß ich noch ziemlich genau, was geht und was nicht geht.

            "1-Prozent-Regel" heißt zunächst: 1% monatlich vom Bruttolistenneupreis + zusätzlich für Fahrten zur Arbeit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer. Wer belegbar weniger als 15 Tage im Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährt, für den rechnet es sich, statt der 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer monatlich eine Tagespauschale von 0,002 Prozent des Bruttolistenneupreises pro Entfernungskilometer für die Fahrt zur Arbeit als geldwerten Vorteil anzusetzen. Die Tage müssen allerdings Monat für Monat konkret gemeldet werden.

            Dieser zusätzliche geldwerte Vorteil und die damit verbundene zusätzliche Steuerbelastung kann nur dann entfallen, wenn der Dienstwagen überhaupt nicht für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzt wird.

            Wenn die Versteuerung so erfolgt, kann selbstverständlich die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Firmwagen 1% Regelung

              Ja,aber nur wenn diese zusätzliche Versteuerung auch tatsächlich stattfand.
              Wenn nicht, dann gibt's auch keine Werbungkosten. Ohne wenn und aber.
              Siehe Beitrag #3.
              Mfg

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