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Umlagen / Nebenkosten nach Jahren angeben?

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    Umlagen / Nebenkosten nach Jahren angeben?

    Hallo !

    Ich habe seit Jahren in der Einkommensteuererklärung nur die Mieteinnahmen ohne Umlagen und Nebenkosten angegeben. Entsprechend habe ich auch diese Beträge nicht als Werbungskosten eingetragen.
    In den ersten Jahren hatte das ein Steuerberater für mich gemacht, und da er die Nebenkosten nicht angegeben hat, habe ich das so weiter umgesetzt.

    Jetzt bin ich darauf gestoßen, dass auch die Nebenkosten als Einnahmen angeben muss, und dafür diese Beträge als Werbungskosten eintragen kann.

    Nun meine Frage:
    Sollte ich dies jetzt korrekt angeben, oder wie gehabt weitermachen?
    Im Ergebnis macht das wohl nichts (oder fast nichts) aus!

    Danke schon mal
    Joe

    #2
    AW: Umlagen / Nebenkosten nach Jahren angeben?

    Lies Dir die Eingabehilfe zu Zeile 13 der Anlage V einfach mal durch!

    Kommentar


      #3
      AW: Umlagen / Nebenkosten nach Jahren angeben?

      Mit ElsterFormular hat die Frage nichts zu tun!

      Wie du selbst erkannt hast, macht es natürlich etwas aus, auch wenn das bei konstanten Einkünften nicht viel sein mag.

      Es gibt eben nun mal das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG und das gilt es auch zu beachten.

      Steuerberatung gibt es in diesem Forum nicht und sie wäre auch nicht zulässig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Umlagen / Nebenkosten nach Jahren angeben?

        OK, eintragen.

        Danke

        Kommentar

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