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Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

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    Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

    Hallo,
    Ich sitze gerade an der Lohnsteuer von 2014. Da ich in diesem Jahr diverse betriebliche Reisen hatte, würde ich gerne wissen woher ich weiß ob diese alle steuerfrei ersetzt wurden oder nicht. Aus der Reisekostenabrechnung von meinem AG kann ich dies leider nicht entnehmen.
    Bedeutet dies nur, ob ich die gesamte Ausgaben laut Reisekostenabrechnung haargenau erstattet bekommen habe ?

    Zudem habe ich bei den Verpflegungskosten zu den vorgeschriebenen steuerfreien Pauschalen auch noch versteuerte pauschalen dazubekommen. Wo kann ich diese Angeben?

    LG
    Zuletzt geändert von FireFree; 12.03.2015, 18:05.

    #2
    AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

    Das solltest du mit deinem Arbeitgeber klären, woher sollen wir das wissen??

    In der Steuererklärung kannst du nur die Aufwendungen geltend machen, die dir entstanden sind, und dir vom Arbeitgeber nicht erstattet wurden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

      Hallo,

      die steuerfrei ersetzen Aufwendungen stehen doch auf der Lohnsteuerbescheinigung.

      Und natürlich muss man das dann auch bei den Werbungskosten angeben, sonst wird es nachversteuert.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

        Zudem habe ich bei den Verpflegungskosten zu den vorgeschriebenen steuerfreien Pauschalen auch noch unversteuerte pauschalen dazubekommen.
        Unversteuert = Steuerfrei oder was ist wirklich gemeint?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Unversteuert = Steuerfrei oder was ist wirklich gemeint?
          Hab mich verschrieben, sollte versteuerte Pauschalen heißen.

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeiten Reisekosten

            Versteuerte Pauschalen interessieren für die Steuererklärung nicht, da sie zum ganz normalen versteuerten Arbeitslohn gehören.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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