Guten Abend,
ich quäle mich jedes Jahr mit der Entfernungspauschale ab, konkret mit dem Abschätzen, wie oft ich zur Arbeit gefahren bin.
Dieses Jahr wollte ich mir das ersparen, weil sowohl ich als auch meine Frau Elternzeit genommen haben, ich rechne also nicht, über die Entfernungspauschale über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Person zu kommen, die das Finanzamt ja per se berücksichtigt.
Nun beharrt die Prüfung von Elster darauf, dass ich eine Tätigkeitstätte auf Seite 2 der Anlage N eintragen soll, und wenn ich die Eintrage soll ich natürlich auch die Kilometerangabe, Urlaubstage und alles andere eintragen.
Wieso MUSS ich das eintragen, wenn ich eh weiß, dass ich unter der Werbungskostenpauschale bleibe?
Gibt es einen Weg, diese Angaben nicht zu machen?
Tipps sind willkommen!
ich quäle mich jedes Jahr mit der Entfernungspauschale ab, konkret mit dem Abschätzen, wie oft ich zur Arbeit gefahren bin.
Dieses Jahr wollte ich mir das ersparen, weil sowohl ich als auch meine Frau Elternzeit genommen haben, ich rechne also nicht, über die Entfernungspauschale über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Person zu kommen, die das Finanzamt ja per se berücksichtigt.
Nun beharrt die Prüfung von Elster darauf, dass ich eine Tätigkeitstätte auf Seite 2 der Anlage N eintragen soll, und wenn ich die Eintrage soll ich natürlich auch die Kilometerangabe, Urlaubstage und alles andere eintragen.
Wieso MUSS ich das eintragen, wenn ich eh weiß, dass ich unter der Werbungskostenpauschale bleibe?
Gibt es einen Weg, diese Angaben nicht zu machen?
Tipps sind willkommen!
Kommentar