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Erstatte Reisekosten ( tage) bei Besuch der arbeitsstätte abziehen?

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    Erstatte Reisekosten ( tage) bei Besuch der arbeitsstätte abziehen?

    Hab mal eine frage bezüglich der besuchten Tage der arbeitsstätte bei den Werbungskosten:

    Ich werde seit April 14 in einem anderem Markt als Nachbarschafthilfe eingesetzt und erhalte dementsprechend volle Reisekosten vom Arbeitgeber.

    Da ich hier die Reisekosten vom Arbeitgeber bekomme, muss ich dann diese reisetage für 2014 in der Erklärung abziehen ??. Oder kann ich die 221 Arbeitstage + die km voll angeben?

    Danke im voraus

    #2
    AW: Erstatte Reisekosten ( tage) bei Besuch der arbeitsstätte abziehen?

    Man darf bei der Entfernungspauschale nur die Tage angeben, ab denen man tatsächlich auf eigene Kosten gefahren ist. Das ist doch klar!

    Hat man für eine weitere Tätigkeitsstätte Reisekosten steuerfrei erhalten, muss man das unter Auswärtstätigkeit verarbeiten, falls die steuerfreien Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind.
    Sonst würden diese Erstattungen nachversteuert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Erstatte Reisekosten ( tage) bei Besuch der arbeitsstätte abziehen?

      Vielen dank für die Antwort Charlie24 😊im Nachhinein klingt das auch logisch 😆

      Gruß Mario

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