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Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

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    Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

    Ich bekam 2014 Unterhalt von meinem Lebenspartner (wir wohnen getrennt), da mein Einkommen (aus Selbstständigkeit) stark zurückging. Für ihn als Zahlenden gibt es ja die Anlage U, aber wo trage ich das in meiner Steuererklärung ein? Ich muss es doch eintragen..!?

    Danke für Eure Tipps!
    Zuletzt geändert von mimmi; 13.03.2015, 20:52.

    #2
    AW: Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

    Hallo,

    Anlage SO

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

      In die Anlage SO, vorausgesetzt, die Anlage U wurde unterschrieben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

        Bei "Lebenspartner" muss ich einhaken. Das geht nur bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden EHEgatten oder entsprechende Personen, die in einer EINGETRAGENEN Lebenspartnerschaft leben oder gelebt haben. NICHT eingetragene Lebenspartnerschaften fallen also NICHT darunter.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

          Hallo,

          da er von Lebenspartener und Anlage U schreibt,
          gehe ich davon aus, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht/bestand.
          Aber @Picard777 ich gebe dir recht.
          Begrifflichkeiten werden im Forum recht weitfassend und größzügig gehandhabt

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            da er von Lebenspartener und Anlage U schreibt,
            gehe ich davon aus, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht/bestand.
            Aber @Picard777 ich gebe dir recht.
            Begrifflichkeiten werden im Forum recht weitfassend und größzügig gehandhabt

            Gruß FIGUL
            Begrifflichkeiten ändern aber auch den Sachverhalt!
            Die "Glaskugel" wird oft eingesetzt, weil Vermutungen zum Ziel führen könnten.

            Der Dank ist dann: z.B. Forumpolizei
            Ich tendiere dafür, Begrifflichkeiten enger zu fassen. Das beste Beispiel: Lohnsteuererklärung - den Begriff gab es nie.
            Selbst wenn ich nun disliked werde, stehe ich zu meinen geschrieben Worte.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Unterhalt als Empfängerin - wo eintragen?

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              da er von Lebenspartener und Anlage U schreibt,
              gehe ich davon aus, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht/bestand.
              Ich bin ja wirklich kein Gender-Profi, aber der "Er" scheint mir dem Thread-Thema ("Unterhalt als Empfängerin" ) nach doch eher weiblich zu sein...
              mfg. - Kent

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