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Abbruch-Hinweis bei Kindergeld

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    Abbruch-Hinweis bei Kindergeld

    Hallo zusammen,

    leider schaffe ich es diesmal nicht die Steuererklärung fertig zu kriegen. Die Berechnung scheitert mit dem bekanntem Hinweis:

    "Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet
    werden können."

    Ich habe rausgefunden, dass es am Kindergeld liegt. Tu ich den Betrag auf 0 oder 184 setzen, geht die Steuerberechnung durch, ist der Betrag > 184, scheitert es. Dabei müsste ich 2024€ (184*11) eingeben, da wir bis einschließlich 11/2014 Kindergeld bekamen.

    Das Kind ist 26 Jahre alt (im 02/2015) geworden und war in 2014 an der Uni, was in der Zeile 16 auch eingetragen ist. In den Vorjahren war die Situation genau so, da hat es problemlos geklappt..



    Hat evtl. einer eine Idee was ich falsch mache??

    Besten Dank für die Antwort!!

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis bei Kindergeld

    Wenn das Kind bereits im Februar 2014 25 Jahre alt geworden ist und Kindergeld bis November 2014 gewährt wurde, dann muss ein Eintrag in einer Zeile ab 18 ff. der Anlage Kind vorhanden sein, der die Verlängerung der Kindergeldzahlung über den 25. Geburtstag hinaus zeitlich abdeckt.

    Vermutlich fehlt der Eintrag in Zeile 22 zu Wehr- bzw. Zivildienst!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.03.2015, 17:47. Grund: Hinweis konkretisiert Zeile 22
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch-Hinweis bei Kindergeld

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn das Kind bereits im Februar 2014 25 Jahre alt geworden ist und Kindergeld bis November 2014 gewährt wurde, dann muss ein Eintrag in einer Zeile ab 18 ff. der Anlage Kind vorhanden sein, der die Verlängerung der Kindergeldzahlung über den 25. Geburtstag hinaus zeitlich abdeckt.

      Vermutlich fehlt der Eintrag in Zeile 22 zu Wehr- bzw. Zivildienst!

      Super, vielen vielen Dank!! Daran lag es, die Zeile 22 hat geholfen

      Kommentar

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