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Kapitalertragsteuer minderjährige Kinder, wo muss das eingetragen werden

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    Kapitalertragsteuer minderjährige Kinder, wo muss das eingetragen werden

    Hallo an Alle,

    ich habe letztes Jahr, also in 2014, für meine beiden minderjährigen Kinder, jeweils rund 170 Euro Kapitalertragsteuer abgezogen bekommen, ein Freistellungsauftrag wurde nicht eingereicht.

    Je Kind sind ja 800 Euro frei. Nun möchte ich gerne das Geld zurück. Nur ist mir nicht klar, ob ich es bei meiner Steuererklärung in der KAP Anlage eintragen muss oder muss ich das separat pro Kind machen?

    Und wenn separat, dann wohl in der vereinfachten Steuererklärung oder? Nur da hab ich einen Eintrag für KAP Steuer nicht gefunden???

    Vielen Dank für Eure Hilfe, Edyta

    #2
    AW: Kapitalertragsteuer minderjährige Kinder, wo muss das eingetragen werden

    Kapitalerträge der Kinder gehören in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung der Kinder, wenn sie erklärt werden sollen.

    Da die vereinfachte Steuererklärung nciht elektronisch geht, sehe ich keinen Zusammenhang mit Elster, was diese Frage angeht.

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      #3
      AW: Kapitalertragsteuer minderjährige Kinder, wo muss das eingetragen werden

      Es ist den Kindern nicht verboten, eine ganz normale Steuererklärung mit ElFo abzugeben. Das machen zwei meiner Kinder im Moment auch so. Besser ist es natürlich, eine NVA zu beantragen bzw. einen Freistellungsauftrag einzureichen. Hilft aber nichts, wenn man z. B. auch Kapitalerträge aus einer Gemeinschaft erhält.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kapitalertragsteuer minderjährige Kinder, wo muss das eingetragen werden

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Kapitalerträge der Kinder gehören in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung der Kinder, wenn sie erklärt werden sollen.

        Da die vereinfachte Steuererklärung nciht elektronisch geht, sehe ich keinen Zusammenhang mit Elster, was diese Frage angeht.
        ja das ist korrekt, vereinfachte Steuererklärung hat nichts mit Elster zu tun. Also dann mache ich eine separate Steuererklärung jeweils für die Kinder, vielen Dank.

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