Hallo an Alle,
ich habe letztes Jahr, also in 2014, für meine beiden minderjährigen Kinder, jeweils rund 170 Euro Kapitalertragsteuer abgezogen bekommen, ein Freistellungsauftrag wurde nicht eingereicht.
Je Kind sind ja 800 Euro frei. Nun möchte ich gerne das Geld zurück. Nur ist mir nicht klar, ob ich es bei meiner Steuererklärung in der KAP Anlage eintragen muss oder muss ich das separat pro Kind machen?
Und wenn separat, dann wohl in der vereinfachten Steuererklärung oder? Nur da hab ich einen Eintrag für KAP Steuer nicht gefunden???
Vielen Dank für Eure Hilfe, Edyta
ich habe letztes Jahr, also in 2014, für meine beiden minderjährigen Kinder, jeweils rund 170 Euro Kapitalertragsteuer abgezogen bekommen, ein Freistellungsauftrag wurde nicht eingereicht.
Je Kind sind ja 800 Euro frei. Nun möchte ich gerne das Geld zurück. Nur ist mir nicht klar, ob ich es bei meiner Steuererklärung in der KAP Anlage eintragen muss oder muss ich das separat pro Kind machen?
Und wenn separat, dann wohl in der vereinfachten Steuererklärung oder? Nur da hab ich einen Eintrag für KAP Steuer nicht gefunden???
Vielen Dank für Eure Hilfe, Edyta
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