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Fragen zur Steuererklärung 2013 und 2014

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    Fragen zur Steuererklärung 2013 und 2014

    Hallo,
    gerade mache ich die Steuererklärung für meinen Vater für 2013 und 2014 und habe hierzu einige Fragen.

    Steuererklärung 2013

    In 2013 hat mein Vater aus einer Veräußerung von Geschäftsanteilen der GWV Genossenschaft für Wirtschaft und Vermögensbildung eG einen Betrag X erhalten.
    Muss ich den Betrag X in Anlage KAP Zeile 16 oder 26 eintragen? Oder sogar in einer anderen Anlage?

    Steuererklärung 2014

    In 2014 war meine Mutter für ca. 3 Monate im Krankenhaus da Sie schwer Krank war. Ich habe im Internet gelesen, das man Besuchsfahrten von Angehörigen
    steuerlich geltend machen kann. Jedoch haben wir hierfür keinerlei Belege für Fahrten ins Krankenhaus und Parkhausgebühren. Gibt es hier eine Möglichkeit
    dies pauschal zu versteuern? In dieser Zeit hat an steuerliche Vorteile keiner gedacht, da Sie nach schwerer Krankheit im Oktober verstorben ist.
    Meine Mutter hat für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen. Das Geld aus der Versicherung wurde komplett für die Beerdigungskosten
    genommen + ca. 1000 Euro Eigenanteil. Muss ich die Versicherungssumme in der Steuererklärung 2014 angeben und vor allem wo muss ich sie gegebenenfalls angeben.
    Gibt es vielleicht noch etwas zu beachten?

    Ich hoffe ihr könnt mir bei diesen Sonderfällen weiterhelfen und bedanke mich schon mal für eure Unterstützung.

    Viele Grüße Patrick

    #2
    AW: Fragen zur Steuererklärung 2013 und 2014

    Hallo Patrick,
    dieses Forum ist für die Anwendung ELSTER, Ihre Anfragen zielen in Richtung Beratung und dieses ist in Deutschland den steuerberatenden Berufen bzw. für Arbeitnehmer und Rentner auch Lohnsteuerhilfevereinen, bei bestehender Mitgliedschaft, gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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