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Anlage Kind bei Familienstand ledig

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    Anlage Kind bei Familienstand ledig

    Hallo,

    nun benutze ich Elster seit einigen Jahren (relativ) erfolgreich. Nun gibt es erstmalig (Erklärung für 2014), da dieses Jahr zum erstem mal ein Kind angegeben werden kann, eine (für mich) ungelöste Frage:
    Unter Punkt 15 Familienstand gab ich noch nie etwas an, da ich ledig war, bin und bleibe. Mit meiner Lebenspartnerin besteht eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die aber amtlich nirgends eingetragen ist. Für unser erstes Kind besitzen wir beide die gemeinsame elterliche Sorge, amtlich auch so eingetragen. Folglich dachte ich, dass ich das Kind mit der Anlage Kind auch angebe. Nun denkt Elster jedoch, dass ich dann in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe, ... oder meine Frau tot ist, .... oder im besseren Fall nur geschieden bin, ... oder wenigstens dauernd getrennt lebe. Folglich soll ich eine dieser vier Möglichkeiten unter Punkt 15 angeben. Aber nichts davon trifft zu. Wieso gibt es die Kombination ledig mit Kind nicht? Oder übersehe ich etwas? Nehme ich das Kind raus, funktioniert die Plausibilitätsprüfung, aber das kann doch nicht Sinn der Sache sein.

    Vielen Dank und liebe Grüße.

    #2
    AW: Anlage Kind bei Familienstand ledig

    Wurde denn der 2. Elternteil bereits in Zeile 11 und 12 der Anlage Kind eingetragen? Kinder haben bekanntlich immer 2 Elternteile, ob verheiratet oder nicht, spielt keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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