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Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

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    Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

    Hallo, ich (selbstständig) bin neu hier und habe zwei Fragen: Zum einen habe ich seit letztem Jahr einen Krankenkassentarif meiner PKV mit 300 Euro SB gewählt. Nun liegen Rechnungen in Höhe von rund 200 Euro bei mir auf dem Schreibtisch, die ich logischerweise nicht von der PKV bezahlt bekommen habe. Kann ich diese steuerlich geltend machen, wenn ja, dann wo? "Außergewöhnliche Belastungen"? Die zweite, auch in diese Richtung zielende Frage ist, ob die Zuzahlungen und grünen Rezepte meiner Frau (Arbeitnehmerin) ebenfalls unter "Außergewöhnliche Belastungen" fallen.

    Für kurze, informative und andwenderfreundliche Antworten für Steuerdeppen wie mich, wäre ich sehr dankbar.

    Viel Grüße vom Dobraer Schatzsucher

    #2
    AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

    Zitat von Dobraer Schatzsucher Beitrag anzeigen
    Hallo, ich (selbstständig) bin neu hier und habe zwei Fragen: Zum einen habe ich seit letztem Jahr einen Krankenkassentarif meiner PKV mit 300 Euro SB gewählt. Nun liegen Rechnungen in Höhe von rund 200 Euro bei mir auf dem Schreibtisch, die ich logischerweise nicht von der PKV bezahlt bekommen habe. Kann ich diese steuerlich geltend machen, wenn ja, dann wo? "Außergewöhnliche Belastungen"? Die zweite, auch in diese Richtung zielende Frage ist, ob die Zuzahlungen und grünen Rezepte meiner Frau (Arbeitnehmerin) ebenfalls unter "Außergewöhnliche Belastungen" fallen.

    Für kurze, informative und andwenderfreundliche Antworten für Steuerdeppen wie mich, wäre ich sehr dankbar.

    Viel Grüße vom Dobraer Schatzsucher
    Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen:

    http://www.vlh.de/krankheit-vorsorge...lastungen.html

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      #3
      AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

      Danke für die prompte Antwort und den aussagekräftigen Link, ich hatte nicht gewusst, dass es Belastungsgrenzen gibt, da brauch ich dann auch nicht weiter nachdenken wo ich was eintrage...

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        #4
        AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

        Ich verstehe nicht, waum in letzter Zeit Threads schneller geschlossen werden, als man gucken kann.

        Natürlich ist die Frage offtopic, und der gegebene Link entspricht der aktuellen Rechtslage. Aber man sollte schon nicht unterbinden, dass darauf hingewiesen wird, dass Steuerbescheide bzgl. außergewöhnlichen Belastungen derzeit nur vorläufig ergehen, weil der BFH entscheiden muss, ob er dem BVerfG die Frage vorlegt, ob die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß ist.

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          #5
          AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

          Danke auch für diese Antwort, wobei ich mich schon als Steuerdepp outete und um anwenderfreundliche Antworten bat. Darum nochmal an dieser Stelle ein paar wenige kurte Fragen zur Antwort: 1. Was bedeutet "offtopic" (in meinem Sprachraum tritt diese Wortschöpfung nicht auf) 2. Den BGH kenn ich, wer ist BFH, ists ein Schreibfehler oder eine weitere Wissenslücke aufgrund meiner ungenügenden Bildung? Und drittens, dies ist auf jeden Fall eine Frage die ich aufgrund meiner an Analphabetismus grenzenden Bildung stelle: Kann ich die Rechnungen steuerlich geltend machen, wenn ja, dann wo? "Außergewöhnliche Belastungen"? Die nächste, auch in diese Richtung zielende Frage ist, ob die Zuzahlungen und grünen Rezepte meiner Frau (Arbeitnehmerin) ebenfalls unter "Außergewöhnliche Belastungen" fallen. Nach dem von Jambo angegebenem Link ist alles klar, hat die Antwort von neysee einen anderen Inhalt?

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            #6
            AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

            BFH = http://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesfinanzhof

            Als agb zählen alle Krankheitskosten, soweit sie ärztlich verordnet wurden.
            Mfg

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              #7
              AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

              @Dobraer Schatzsucher

              Ihre Frage:
              Was bedeutet "offtopic"

              Antwort:
              Bedeutung von "offtopic" : nicht zum Thema gehörend

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                #8
                AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

                Zitat von Dobraer Schatzsucher Beitrag anzeigen
                Danke auch für diese Antwort, wobei ich mich schon als Steuerdepp outete und um anwenderfreundliche Antworten bat. Darum nochmal an dieser Stelle ein paar wenige kurte Fragen zur Antwort: 1. Was bedeutet "offtopic" (in meinem Sprachraum tritt diese Wortschöpfung nicht auf) 2. Den BGH kenn ich, wer ist BFH, ists ein Schreibfehler oder eine weitere Wissenslücke aufgrund meiner ungenügenden Bildung? Und drittens, dies ist auf jeden Fall eine Frage die ich aufgrund meiner an Analphabetismus grenzenden Bildung stelle: Kann ich die Rechnungen steuerlich geltend machen, wenn ja, dann wo? "Außergewöhnliche Belastungen"? Die nächste, auch in diese Richtung zielende Frage ist, ob die Zuzahlungen und grünen Rezepte meiner Frau (Arbeitnehmerin) ebenfalls unter "Außergewöhnliche Belastungen" fallen. Nach dem von Jambo angegebenem Link ist alles klar, hat die Antwort von neysee einen anderen Inhalt?
                Info betreffend ~ Grüne Rezepte ~
                Grüne Rezepte können bei der Einkommensteuererklärung als Nachweis einer ~außergewöhnlichen Belastung~ im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden.

                Info:
                Ist die zumutbare Belastungsgrenze überschritten, werden außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.

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                  #9
                  AW: Behandlungskosten PKV mit SB und Zuzahlung Medis

                  Zitat von Dobraer Schatzsucher Beitrag anzeigen
                  Nach dem von Jambo angegebenem Link ist alles klar, hat die Antwort von neysee einen anderen Inhalt?
                  Meine Antwort betraf den Sachverhalt, dass die derzeit gültige Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen für Krankheitskosten nicht in Stein gemeißelt sein muss. Ob man daraus nun den Schluss zieht, die außergewöhnlichen Belastungen auch anzugeben, wenn sie sich nicht auswirken, und hofft, dank Vorläufigkeitsvermerk von einem evtl. positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren, oder sich die Mühe zu sparen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein Forum kann Menschen zwar über die Straße helfen, sie drüber zu tragen ist ein bisschen viel verlangt.

                  PS: Elster betrifft das Ganze wie gesagt immer noch nicht.

                  PPS: Für diejenigen, die es nicht schaffen, in einer Suchmaschine Krankheitskosten Zumutbare Belastung BFH einzugeben, hier Treffer Nr. 1 der Suche:

                  http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...zuzahlung.html

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