Hallo,
ich habe zwar 2013 bereits eine ähnliche Frage gestellt, aber mit der Gesetzesänderung zu 2014 welche auch Leih- / Zeitarbeiter betrifft, stehe ich wieder vor diesem Problem....
Folgende Situation:
Arbeitnehmer ist von Januar - Ende November bei der Zeitarbeitsfirma A angestellt. Während des gesamten Zeitraumes wird der Arbeitnehmer immer an die gleiche Firma B "verliehen".
Der Weg zur Arbeit erfolgte von Januar - Mai mit dem privaten PKW von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
Von Juni - Ende November fuhr der Arbeitnehmer täglich mit seinem privaten PKW von der Wohnung zum Firmensitz von Firma B. Dort wurde das Privatfahrzeug abgestellt und ein Firmenwagen abgeholt. Mit diesem Firmenwagen fuhr der Arbeitnehmer dann zu wechselnden Baustellen. Zum Arbeitsende wurde täglich der Firmenwagen wieder bei Firma B abgestellt und mit dem Privatfahrzeug zur Wohnung gefahren.
Firma A hat von Januar bis Ende November laut Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bezahlt.
Ab Dezember wurde der Arbeitnehmer von Firma B übernommen und festangestellt, dabei der Leiharbeiter-Vertrag mit Firma A gekündigt. Nun kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen für die Fahrten zu/von wechselnden Einsatzgebieten zur Wohnung nutzen. Spritkosten zulasten der Firma B. Weitere private Nutzung des Firmenwagens ist nicht gestattet. Neue Lohnsteuerbescheinigung ab Dezmeber. Laut Zeile 18 werden keine pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Dezember gezahlt.
Nun bin ich mit der Gesetzesänderung verwirrt. Liegt in diesem Falle nun eine regelmäßige Arbeitsstätte vor oder nicht (3-Monatsregel)? Wenn ja, ändert sich diese ab Juni zum Sitz der Firma B, obwohl der Arbeitnehmer dort selbst nicht tätig ist, sondern von dort nur weiterfährt? Oder sind die unterschiedlichen Einsatzorte wechselnde Arbeitsstätten? Wie können dann die Fahrtkosten abgesetzt werden, da der Arbeitsweg teilweise mit dem privaten und teilweise mit dem firmeneigenen PKW gefahren wurde? Greift hier trotz wechselnen Einsatzorten die Pendlerpauschale bis zum Firmensitz von Firma B? Oder gar Firma A, obwohl der Arbeitnehmer hier nie persönlich erscheint? Von Arbeitgeberseite war keine Festlegung der ersten Arbeitsstätte erfolgt.
Oder kann ich alle privat gefahrenen Kilometer vollständig absetzen bezogen auf wechselnde Einsatzorte?
Was passiert ab Dezember? Der Einsatzort ist auch ständig wechselnd, allerdings wurden hier alle Kilometer mit einem Firmenwagen durchgeführt, welcher nicht privat genutzt werden darf (außer zur Heimfahrt zur Wohnung).
Ich hoffe auf Antworten und freue mich sehr über jeden Tipp!
Vielen Dank und viele Grüße,
Christina
ich habe zwar 2013 bereits eine ähnliche Frage gestellt, aber mit der Gesetzesänderung zu 2014 welche auch Leih- / Zeitarbeiter betrifft, stehe ich wieder vor diesem Problem....
Folgende Situation:
Arbeitnehmer ist von Januar - Ende November bei der Zeitarbeitsfirma A angestellt. Während des gesamten Zeitraumes wird der Arbeitnehmer immer an die gleiche Firma B "verliehen".
Der Weg zur Arbeit erfolgte von Januar - Mai mit dem privaten PKW von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
Von Juni - Ende November fuhr der Arbeitnehmer täglich mit seinem privaten PKW von der Wohnung zum Firmensitz von Firma B. Dort wurde das Privatfahrzeug abgestellt und ein Firmenwagen abgeholt. Mit diesem Firmenwagen fuhr der Arbeitnehmer dann zu wechselnden Baustellen. Zum Arbeitsende wurde täglich der Firmenwagen wieder bei Firma B abgestellt und mit dem Privatfahrzeug zur Wohnung gefahren.
Firma A hat von Januar bis Ende November laut Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bezahlt.
Ab Dezember wurde der Arbeitnehmer von Firma B übernommen und festangestellt, dabei der Leiharbeiter-Vertrag mit Firma A gekündigt. Nun kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen für die Fahrten zu/von wechselnden Einsatzgebieten zur Wohnung nutzen. Spritkosten zulasten der Firma B. Weitere private Nutzung des Firmenwagens ist nicht gestattet. Neue Lohnsteuerbescheinigung ab Dezmeber. Laut Zeile 18 werden keine pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Dezember gezahlt.
Nun bin ich mit der Gesetzesänderung verwirrt. Liegt in diesem Falle nun eine regelmäßige Arbeitsstätte vor oder nicht (3-Monatsregel)? Wenn ja, ändert sich diese ab Juni zum Sitz der Firma B, obwohl der Arbeitnehmer dort selbst nicht tätig ist, sondern von dort nur weiterfährt? Oder sind die unterschiedlichen Einsatzorte wechselnde Arbeitsstätten? Wie können dann die Fahrtkosten abgesetzt werden, da der Arbeitsweg teilweise mit dem privaten und teilweise mit dem firmeneigenen PKW gefahren wurde? Greift hier trotz wechselnen Einsatzorten die Pendlerpauschale bis zum Firmensitz von Firma B? Oder gar Firma A, obwohl der Arbeitnehmer hier nie persönlich erscheint? Von Arbeitgeberseite war keine Festlegung der ersten Arbeitsstätte erfolgt.
Oder kann ich alle privat gefahrenen Kilometer vollständig absetzen bezogen auf wechselnde Einsatzorte?
Was passiert ab Dezember? Der Einsatzort ist auch ständig wechselnd, allerdings wurden hier alle Kilometer mit einem Firmenwagen durchgeführt, welcher nicht privat genutzt werden darf (außer zur Heimfahrt zur Wohnung).
Ich hoffe auf Antworten und freue mich sehr über jeden Tipp!
Vielen Dank und viele Grüße,
Christina
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