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Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

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    Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

    Hallo, ich mache gerade Einkommensteuererklärung 2014

    In der Lohnsteuerbescheinigung sind zwei Punkte wo ich nicht weiß wo ich diese eintragen muss.

    - 20. Steuerfreie Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit

    - Winterbauumlage AN

    Wo muss ich die beiden sachen in Elster eingeben ? Kann bitte einer helfen, Danke!

    #2
    AW: Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

    Hallo,

    WBU kommt in Zeile 47 Anlage N Seite 2.
    Dann klickst du unterhalb Zeile 48 auf - zur ersten Seite Auswärtstätigkeit-
    gibst ab Zeile 52 die entsprechenden Werte ein und in Zeile 57 den vom AG erstätteten Betrag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

      Muss ich Zeile 52,53,54,55 ausfüllen reicht es nicht wenn ich den wert in Zeile 57 vom AG eintrage ?

      bin das ganze Jahr von montags - freitags auswärts arbeiten, nur im Inland nicht ausland

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        #4
        AW: Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

        Hallo,

        ich bin montags - freitags auswärts in inland arbeiten (das ganze Jahr) , firmen auto sprit wird gestellt.
        Irgendwelche Kassenzettel für Verpflegung sind nicht vorhanden.
        Vom arbeitgeber steuerfrei erzetzt habe ich eingetragen.

        muss ich 52,53,54,55 auch ausfüllen ? wenn ja was muss ich da reinschreiben ?

        Danke!

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          #5
          AW: Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

          muss ich 52,53,54,55 auch ausfüllen ? wenn ja was muss ich da reinschreiben ?
          Bei Montag bis Freitag mit Übernachtung:

          Zeile 53 Gesamtzahl der Montage und Freitage (An- und Abreisetage)

          Zeile 54 Restliche Arbeitstage

          Wenn diese Angaben nicht gemacht werden, müsstest du für die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers die Steuer nachzahlen

          Zeile 52 ist nur bei eintägigen Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung von Belang, Zeile 55 nur, wenn der Arbeitgeber die Kosten für Mahlzeiten (z. B. Frühstück) übernommen hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

            Ah okay Danke!

            Also bei 222 Arbeitstage im Jahr 2014

            bei. 53 : 88 Tage (Montags und Freitags An und Abfahrt)

            bei 54: 134 Tage

            Richtig ??

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              #7
              AW: Winterbauumlage AN ? Verpflegungszuschuss ? wo eintragen ?

              Das musst du schon selbst wissen und ausrechnen.

              220 Arbeitstage ergeben 44 volle Wochen. Wenn jemand 6 Wochen Urlaub hat, verteilen sich die Arbeitstage auf 46 Wochen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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