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Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

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    Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

    Hallo

    ich mache grad meine Steuererklärung über Elster für das Jahr 2014

    Leider gab es im Formular N (2014) wohl Änderungen zum Vorjahrsformular.

    In 2013 hatte ich im Punkt 48 andere Spalten wo ich den Zeitraum , die Tätigkeit und die Arbeitsstätte eintragen konnte

    In dem aktuellen 2014 Forumular ist in Punkt 48 nur ein Button "Zur ersten Seite Auswärtstätigkeiten" ,
    wenn ich da drauf drücke komme ich auf das Forumlar aber das sieht anders aus als in 2013.

    Kann mir jemand sagen wie ich korrekt den HIN UND RÜCKWEG eintrage sodas ich diesen Weg bezahlt bekomme.

    Einfacher Weg Auto 8,5 Kilometer am Tag an 230 Tagen
    Möchte aber auch den Rückweg absetzen also nochmals 8,5 Kilometer an 230 Tagen

    Da ich in Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit gearbeitet habe

    Für 2013 hat das prima geklappt und wurde auch anerkannt vom Amt,
    ich blicke bei dem neuen Formular aber nicht durch

    Danke für Hilfe

    #2
    AW: Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

    Hallo googel mal nach Reisekosten 2014
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

      Was die Gestaltung des Formulars angeht, ist ElsterFormular im Zuge der Anpassungen leider auf die Komfortstufe der Papierformulare zurückgefallen. Nun heißt es also selber rechnen und Endbeträge eintragen.

      Ansonsten hat sich 2014 bzgl. Auswärtstätigkeiten einiges getan, so kann es sein, dass ein Leiharbeiter, der früher keine regelmäßige Arbeitsstätte hatte, nun eine erste Tätigkeitsstätte hat. Es kann aber auch sein, dass sich für ihn faktisch nichts ändert. Leiharbeit ist ein weites Feld, kann halt alles sein von jede Woche woanders bis Dauerausleihe an denselben AG seit 20 Jahren.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

        ja danke

        ich hatte nur eine Arbeitsstätte und hab den Betrag dann selbst eingetragen , also

        Kilometer x Arbeitstage (230) x 0,3 Euro

        aber sehr unübersichtlich finde ich

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          #5
          AW: Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

          Hallo kingscore,

          bei dir geht es doch nur um die Entfernungspauschale, dafür ist die Erklärung unverändert einfach. Schau mal auf der Anlage N Seite 2 ganz oben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Entfernungspauschale - Arbeitnehmerüberlassung

            bei dir geht es doch nur um die Entfernungspauschale, dafür ist die Erklärung unverändert einfach. Schau mal auf der Anlage N Seite 2 ganz oben.
            ... oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll.

            Für Leiharbeiter gibt es immer noch Schlupflöcher!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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