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Studium nach Erstausbildung, Werkstudent, Verlustvortrag

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    Studium nach Erstausbildung, Werkstudent, Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    nach einer Ausbildung und einer mehrmonatigen Vollzeitbeschäftigung habe ich von 2011 bis 2014 auf Bachelor studiert. Für 2011 habe ich eine "normale" Steuererklärung abgegeben, da ich 9 Monate voll gearbeitet habe und das Studium erst im Oktober begann. Mit Beginn des Studiums habe ich einen Minijob angetreten. Für 2012 und 2013 habe ich nun die freiwillige Steuererklärung fertiggestellt ("Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags") und darin einige Kosten für das Studium als Werbungskosten angegeben, z.B. Fahrten zur Uni/Arbeitsstelle, Semestergebühren, Bücherkosten.

    Im Jahr 2014 habe ich für 4 Monate einen zweiten Job gehabt (Steuerklasse 6) und entsprechend Lohnsteuer bezahlt. Nun habe ich in der Erklärung für 2014 zu Beginn "Einkommensteuererklärung" UND "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Die bezahlte Lohnsteuer liegt bei lediglich rund 200,-, sodass eigentlich immer noch ein Verlustvortrag übrig bleiben müsste. Ist das so korrekt?

    Weiterhin habe ich noch folgende konkrete Fragen:
    - Kann ich mein Arbeitszimmer (Nutzung für Studium und teilweise auch als Home-Office im Job) absetzen? Wenn ja, wie, wo und für welches Jahr?
    - Mein Erstwohnsitz ist nach wie vor bei meinen Eltern, der Zweitwohnsitz am Studienort. Habe ich die Möglichkeit, Fahrtkosten anzugeben? Wenn ja, in welchem Rahmen?
    - Da ich über 25 bin, bin ich studentisch krankenversichert. Wo kann ich die Kosten für die studentische KV angeben? In Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18?

    Wäre super, wenn jemand helfen könnte. Vorab vielen Dank!

    #2
    AW: Studium nach Erstausbildung, Werkstudent, Verlustvortrag

    Hallo dasp88,

    hast du einmal die SuFu bemüht ?
    In der Zeit wo du deinen Beitrag geschrieben hast -> findest du viele Beiträge zu diesem Thema

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Studium nach Erstausbildung, Werkstudent, Verlustvortrag

      Zusammenhang mit Elster?

      Kommentar

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