Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KAP2014 - Verlustbescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KAP2014 - Verlustbescheinigung

    Hallo,
    im Januar habe ich ein Depot aufgelöst. Dabei wurden Kapitalsteuer und Soli abgeführt.
    Von fondsbank habe ich neuestens eine Steuerbscheinigung die eine Bescheinigung für Konten und eine Verlustbescheinigung i.S. des §43a Abs3 Satz4 EStG quais "enthalten" bzw. ein entsprechneds Feld angekreutzt ist. Die Zuordung der Beträge ( was in welche KAP-zeile einzutragen ist ist dort eindeutig beschrieben). auf einem zweiten Blat wurden die Erträge aufgelistet, jedoch ohne Zuordnung zu der KAP Zeile. Muss diese Erträge irgendwo eintragen und wenn ja dann wo?

    #2
    AW: KAP2014 - Verlustbescheinigung

    Relevant ist nur die Steuerbescheinigung und die auch nur, wenn du deiner Steuererklärung die Anlage KAP beifügst oder beifügen musst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: KAP2014 - Verlustbescheinigung

      hallo,
      ich glaube es ist relevant, weil wie sonst anders kann ich den zuviel bezahlten Steuer zurückzubekommen?

      Kommentar


        #4
        AW: KAP2014 - Verlustbescheinigung

        Zuviel Kapitalertragsteuer hat man nur bezahlt, wenn Freistellungsaufträge nicht erteilt oder falsch verteilt wurden oder wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt (Günstigerprüfung).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: KAP2014 - Verlustbescheinigung

          hallo,
          dass ich genua so. Der Freibetrag war zu klein, daher wurde Kapitalertragsteuer abgeführt. Ich möchte lediglich wissen wo und wie ist diese Bescheinigung beizufügen bzw. die Daten einzutragen, darum geht mir primär.

          Kommentar


            #6
            AW: KAP2014 - Verlustbescheinigung

            Die Steuerbescheinigung muss dem Finanzamt im Original vorgelegt werden. In welche Zeilen der Anlage KAP welche Werte einzutragen sind, steht doch in der Steuerbescheinigung drin.
            Manche Banken verwenden noch alte Formulare aus 2013, da stimmt dann die Zeilennummer ab Zeile 8 nicht mehr ganz

            Die Erträgnisaufstellung interessiert das Finanzamt nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X