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Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

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    Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

    Hallo,

    bei den Handwerkerleistungen müsste Elster doch eigentlich erkennen, daß bei einer getrennten Veranlagung nur die Hälfte angesetzt werden kann.
    2012 hat das auch problemlos funktioniert. Jetzt für 2014 klappt das nicht und bei jedem wird in der Berechnung die volle Höhe angezeigt.
    Ein Bug? Wo könnte man diesen melden?

    Gruß
    Zuletzt geändert von rübezahl; 21.03.2015, 17:21.

    #2
    AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

    2014 gibts gar keine getrennte Veranlagung mehr.

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

      Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bei den Handwerkerleistungen müsste Elster doch eigentlich erkennen, daß bei einer getrennten Veranlagung nur die Hälfte angesetzt werden kann.
      2012 hat das auch problemlos funktioniert. Jetzt für 2014 klappt das nicht und bei jedem wird in der Berechnung die volle Höhe angezeigt.
      Ein Bug? Wo könnte man diesen melden?

      Gruß
      Hallo,

      wie soll das bei getrennter Veranlagung (Einzelveranlagung) denn erkennbar sein?
      Bei der Vorabberechnung weiß doch eine Erklärung von der anderen nichts.
      Oder haben Sie getrennt angehakt und pappen alle Daten aller Beteiligten in eine Erklärung?
      Sehr dubios.
      Gruß, Basteltyp

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

        Also wenn man im Hauptvordruck auf Seite 1 in Zeile 15 beim Familienstand das Datum bei verheiratet einträgt, gleichzeitig aber in Zeile 24 die Einzelveranlagung ankreuzt (ja die gibt es auch für 2014 noch!) müsst das Programm das doch erkennen. Zumindeswt hat es das 2012 automatisch erkannt und jeweils nur die Hälfte angesetzt.
        Außerdem könnte man in Zeile 78 ja auch noch einen anderen Aufteilungsfaktor eingeben. Aber auch das funktioniert nicht. Gebe ich hier z.B. 20% ein, so wird mir bei der Berechnung dennoch der volle Wert gutgeschrieben.
        Zuletzt geändert von rübezahl; 21.03.2015, 17:41.

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

          hier gibt es Infos:
          http://www.haufe.de/steuern/finanzve...64_140132.html
          und im www noch viel mehr.
          Gruß, Basteltyp

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

            Ja was den? Da steht doch deutlich, daß man zwischen "einer Einzelveranlagung mit Grundtarif und einer Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting" wählen kann.

            - - - Aktualisiert - - -

            Und das hier: "Sofern die Eheleute sich einig sind (übereinstimmender Antrag), darf aus Vereinfachungsgründen aber eine hälftige Aufteilung der Kosten vorgenommen werden." soll mir dann sagen,
            daß Elster das nicht mehr wie 2012 "automatisch" macht sondern ich nun selber die Daten "hälftig" eintragen muß.

            Ok... dann manuell.

            Danke.

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

              Hauptvordruck, Zeile 76 -77 ausgefüllt? ?
              Mfg

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                #8
                AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                Ich frage mich nur wozu dann noch in Zeile 78 die veränderung der Aufteilung vorgenommen werden kann? Was macht das für einen Sinn, wenn ich die Daten doch eh selber "manuell" aufteile und eintrage?????

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                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                  Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
                  Ja was den? Da steht doch deutlich, daß man zwischen "einer Einzelveranlagung mit Grundtarif und einer Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting" wählen kann.
                  wobei Einzelveranlagung wie die Veranlagung eines Singles behandelt wird.
                  Jeder formuliert eine eigene Erklärung, darum kann bei der Berechnung auch eine von der anderen nichts wissen.

                  Zitat:
                  Die OFD weist darauf hin, dass diese freie Zuordnung in der neuen Einzelveranlagung von Ehegatten nicht mehr möglich ist. Die Kosten müssen nun demjenigen zugerechnet werden, der sie wirtschaftlich getragen hat (Prinzip der Individualbesteuerung). Sofern die Eheleute sich einig sind (übereinstimmender Antrag), darf aus Vereinfachungsgründen aber eine hälftige Aufteilung der Kosten vorgenommen werden.

                  Demnach kann nicht ein voller Betrag eingesetzt werden, in der Erwartung das Programm würde selbständig aufteilen.
                  Gruß, Basteltyp

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                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                    Ich bin ja nicht alleinstehend. Das bezieht sich nur auf alleinstehende. Wenn ich da was eintrage kommt eine Fehlermeldung.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
                    Zitat:
                    Die OFD weist darauf hin, dass diese freie Zuordnung in der neuen Einzelveranlagung von Ehegatten nicht mehr möglich ist. Die Kosten müssen nun demjenigen zugerechnet werden, der sie wirtschaftlich getragen hat (Prinzip der Individualbesteuerung). Sofern die Eheleute sich einig sind (übereinstimmender Antrag), darf aus Vereinfachungsgründen aber eine hälftige Aufteilung der Kosten vorgenommen werden.
                    Wozu ist dann der Eintrag in Zeile 78 noch von Nutzen???

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                      #11
                      AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                      es heißt
                      Nur bei Alleinstehenden oder Einzelveranlagung von....
                      das trifft doch zu.

                      Jeder formuliert für sich praktisch eine Einzelveranlagung als Steuerpflichtiger.
                      Es darf nirgendwo ein Haken, Kreuz oder Verweis auf einen Partner / Ehegatten deuten.
                      (Passiert auch oft auf Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11)
                      Gruß, Basteltyp

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                        #12
                        AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                        Es kommt aber eine Fehlermeldung wenn ich in Zeile 76/77 etwas eintrage.
                        Scheinbar wird hier dann doch gegengeprüft, ob man beim Familienstand das Datum bei verheiratet eingetragen hat.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Das macht so keinen Sinn. Einerseits wird gegengeprüft, anderserseits nicht, obwohl in Zeile 78 alles darauf hinnweist, das das Programm von selber aufteilt.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Nun gut, ich teile es selber manuell auf.

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                          #13
                          AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                          also, ich kann in einer fiktiven Erklärung
                          im Hauptvordruck Zeile 15 Datum verheiratet eintragen
                          in Zeile 24 Einzelveranlagung kreuzen

                          in Zeile 75 Handwerker und Betrag eintragen
                          in Zeile 78 z.B. 50% eintragen

                          und die Berechnung läuft ohne Fehlermeldung durch.

                          in Zeilen 76 + 77 darf bei Ihnen nichts eingetragen werden.
                          Sie sind ja nicht alleinstehend.

                          bei Zeile 78 heißt es auch Einzelveranlagung von Ehegatten....

                          Es ist etwas tricky, aber man muss sehr genau lesen was wo eingetragen werden kann.
                          Zuletzt geändert von Basteltyp; 21.03.2015, 18:25.
                          Gruß, Basteltyp

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                            #14
                            AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                            Ja natürlich kann man das eingeben - habe ich ja auch gemacht.
                            Aber wenn man dann die Berechnung ansieht, werden eben NICHT nur 50% der angegebenen Kosten (also z.B. 500€ x 20% = 100€) angezeigt sondern die 100% - also in diesem fall dann 100€ und nicht 50€.

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                              #15
                              AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                              in das Feld zur Aufteilung gehört nur ein spezieller Prozentsatz
                              wenn die automatische 50 / 50 Aufteilung nicht gewünscht wird.
                              (Kleingedrucktes)

                              Mein Beispiel zuvor mit 50% war insofern nicht hilfreich,
                              hatte aber immerhin gezeigt, dass die Berechnung ohne Meckern durchläuft.
                              Gruß, Basteltyp

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