Freibetrag wurde nicht ausgeschöpft,
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Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Hallo,
natürlich muss,(soll) das erklärt werden.
Ich will doch die einbehaltene Steuer und Soli zurück.
Gruß FIGUL
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Erträge unter Freibetragsgrenze, KiSt wurde nicht abgeführt
Tatsache ist: In bestimmten Fällen funktioniert die Vorausberechnung, in anderen leider nicht.
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Hallo,
habe Erklärung (Einzel) angelegt mit Anlage KAP (kirchensteuerpflichtig, Freibetrag wurde nicht ausgeschöpft,
Erträge unter Freibetragsgrenze, KiSt wurde nicht abgeführt)
Berechnung erfolgte ohne Probleme und RICHTIG
Gruß FIGUL
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Finde es nur interessant, dass durch die Anlage KAP auch die sonstigen Berechnung (Anlage N) auf einmal falsch berücksichtigt werden.
Da muss man ja erst mal drauf kommen, dass da ein Zusammenhang besteht.
https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post189563
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenJa, sieht danach aus, da im ElsterFormular die Berechnung der Anlage Kap noch nicht (richtig) funktioniert.
Die Steuererklärung kannst du trotzdem abschicken, da im Finanzamt das ganze richtig berechnet wird.
Dann hoffe ich mal, dass unser Liebes Kirchensteueramt richtig rechnen kann.
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Ja, sieht danach aus, da im ElsterFormular die Berechnung der Anlage Kap noch nicht (richtig) funktioniert.
Die Steuererklärung kannst du trotzdem abschicken, da im Finanzamt das ganze richtig berechnet wird.Zuletzt geändert von Elster-Tester; 23.03.2015, 19:49.
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Neu erstellen der Erklärung hat auch nichts gebracht, konnte aber zumindest die Quelle des Fehlers einschränken.
Der Fehler tritt nur mit Anlage "KAP" auf. Löschen der beiden KAP-Anlagen, und die KiSt-freien Monate werden richtig berücksichtigt.
Mit den 3 Haken am Anfang der Anlage (Günstiger Prüfung, Überprüfung der Kapitalerträge, Kirchensteuerpflichtig) habe ich mal gespielt, was aber auch keinen Einfluss hat.
Also doch ein Elstert-Bug?
Danke und Gruß
Sven
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
@Charlie: trotzdem danke.
@Basteltp: neu erstellen hatte ich auch schon überlegt, würde mir aber gerne die Arbeit ersparen :-(
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Hallo,
ein Versuch wäre eine neue Steuerdatei zu erstellen, um eine zickende Konstellation zu umgehen.
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Ein bayerischen FA hab ich sowieso drin, aber werde auch mal mit dem Bundesland spielen.
Warum bei mir der kirchensteuerpflichtige Zeitraum korrekt angegeben wird und bei dir nicht, keine Ahnung??
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Nur "Evangelisch" ist eigentlich schon die richtige Einstellung, aber ich werd's später mal ausprobieren. Wobei Elster ja dann zumindest mein "röm.kath." anwenden müsste.
Ein bayerischen FA hab ich sowieso drin, aber werde auch mal mit dem Bundesland spielen.
Danke für die Mühe.
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Ich habe jetzt noch mit unterschiedlichen Konfessionen (römisch-katholisch und evangelisch-lutherisch) getestet, lief aber auch fehlerfrei durch.
Nachdem "evangelisch-lutherisch" seit der Version 16.1 wieder zur Auswahl steht, würde ich von nur evangelisch mal wieder auf evangelisch-lutherisch umswitchen.
Wenn das auch nichts hilft, würde ich mal versuchsweise ein Finanzamt in Bayern auswählen (Steuernummer und Finanzamt ändern). Vielleicht klappt die Berechnung bei einigen Bundesländern und bei anderen nicht.
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Bei mir leider nicht. Ich habe jetzt "nicht KiSt pflichtig" für uns beide ab Juli angegeben, was zu folgendem Ergebnis führt:
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.207
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . xx.986
davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . xx.278,88
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . xx.221
davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . xx,68
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AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt
Die Leerfeldauswahl wird als Fehler beanstandet, die Einträge " nicht kirchensteuerpflichtig" oder "keine Religion" führen zum jeweils gleichen richtigen Ergebnis.
In der Vorausberechnung sieht das dann so aus:
Berechnung der Kirchensteuer
....
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XX.235
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . XX.235
davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer
für die Monate Januar bis Juni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X69,40
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer
für die Monate Januar bis Juni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,00
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