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Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

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    Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

    Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, dass ich damit hier richtig bin und mir jemand helfen kann :-)

    Die ersten vier Monate in 2014 war ich von meinem Arbeitgeber zu einem Projekt an einem Standort eingesetzt, der knapp 100 Kilometer von meinem Heimatort entfernt ist. Diese Strecke bin ich also täglich zweimal mit meinem Pkw gefahren. Als Ausgleich hat mir mein Arbeitgeber pauschal 250 Euro pro Monat gezahlt. Aber die tatsächlichen Kosten waren natürlich höher.
    Die nächsten vier Monate war ich in der Zentrale eingesetzt, die gut 150 Kilometer entfernt ist. Für diese Zeit wurde mir eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Ich bin also pro Woche einmal hin und dann wieder zurück gefahren, denn ich hatte in dieser Zeit natürlich noch meine "Heimatwohnung".

    Wie und wo sind diese acht Monate in meiner Steuererklärung zu berücksichtigen?
    Stichworte sind wohl doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwand.

    Vielen Dank!!

    #2
    AW: Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

    Weiteres Stichwort ist erste Tätigkeitsstätte und ob dein Arbeitgeber dazu etwas festgelegt hat.

    Von Bedeutung ist auch, ob die 250,00 € als steuerfreier Fahrtkostenzuschuss bezahlt wurden oder ob es sich um normal versteuerten Arbeitslohn handelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

      Ich bin Volontär bei einem Verlag und wir wechseln regelmäßig unsere Einsatzorte...allerdings sind diese in der Regel so weit vom Heimatort entfernt, dass man täglich pendeln kann.

      Die acht Monate waren eine Ausnahme, weil die Einsatzorte eben weiter weg waren. Für Fahrtkostenerstattungen hat der Verlag Regelungen, die sich nach der Entfernung richten: bis 100 Kilometer vom Heimatort gibt es pauschal 250 Euro, über 100 Kilometer wird eine Wohnung bezahlt. Insofern würde ich sagen, dass es sich um Fahrtkostenzuschüsse handelt, oder?

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        #4
        AW: Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

        Man sieht doch aus der Lohnsteuerbescheinigung, ob steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse gewährt wurden. Die wären dort unter Punkt 17. eingetragen. Wenn die Beträge versteuert wurden, sind sie ja im Bruttolohn enthalten

        Die kostenlos überlassene Unterkunft wird wohl mit dem Sachbezugswert versteuert worden sein, nehme ich jetzt mal an?

        Ob wechselnde Einsatzorte als erste Tätigkeitsstätte in Betracht kommen, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag oder durch den Arbeitgeber hierzu Festlegungen getroffen wurden und ob die eindeutig sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

          Erstmal danke für die rasche Antwort!

          Also unter Punkt 17 der Lohnsteuerbescheinigung steht 0,00, das würde dann bedeuten, dass die monatlichen 250 Euro im Bruttolohn enthalten sind und ich diese also nicht mehr extra angeben muss?

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            #6
            AW: Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

            ...das würde dann bedeuten, dass die monatlichen 250 Euro im Bruttolohn enthalten sind und ich diese also nicht mehr extra angeben muss?
            So ist das!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Arbeitgeber zahlt Spritkosten und Wohnung, wie angeben?

              Nein, muss nicht unbedingt sein, daher musst du bei deinem Arbeitgeber nachfragen!
              Oder deine Gehaltsabrechnung anschauen.
              Mfg

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