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fehler bei steuerberechnung bzgl. der eingabe mehrerer arbeitsstätten

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    fehler bei steuerberechnung bzgl. der eingabe mehrerer arbeitsstätten

    hallo,

    elster berechnet die steuer falsch bei der eingabe mehrerer arbeitsstätten in der anlage n. ich bin arbeitnehmer (lagerist) und habe 5 verschiedene arbeitsstätten. 3 davon in berlin und zwei außerhalb (hamburg/bremen)...

    ich habe zuerst alle 3 berliner adressen eingegeben, dort berechnet das programm noch alles richtig. anschließend wieder auf den "hinzufügen button" geklickt, für die eingabe der 4. adresse (z.b. hamburg mit 295km und 20 tage), doch bei der steuerberechnung stimmt defintiv etwas, elster rechnet dort im vergleich zu der brechnung mit den 3.adressen nur ein paar kilometer dazu. alle km sind mit öffentlichen verkehrsmittel im formular eingegeben und an die grenze von 4500 komme ich dort noch nicht...ich habe mal spaßeshalber im formular angegeben, das ich alle strecken mit pkw gefahren bin und siehe da, dort rechnet er mir dann die vollen kilometer der 4.adresse an. dies verstehe ich nicht wirklich. kann mir einer ein tipp geben, woran dies liegt oder handelt es sich dort um einen weiteren fehler im elster-programm...

    lg aladinsmeister

    #2
    AW: fehler bei steuerberechnung bzgl. der eingabe mehrerer arbeitsstätten

    da mir bis jetzt keine weiter helfen konnte, würde ich euch bitten, ob nicht der eine oder andere dies nicht mal bei sich eingeben kann, sofern er etwas zeit übrig hat. vielen dank...

    1. arbeitsstätte:
    24 tage / 9km

    2. arbeisstäte:
    70 tage / 22km

    3. arbeitsstätte:
    130 tage / 17km

    4. arbeitsstätte:
    8 tage / 295km

    prüfberechnung für die ersten 3 arbeitsstätten ist noch i.o., doch wenn ich die vierte mit eingebe, berechnet er total falsch. schlägt dort nur nen paar euros drauf, jedoch nicht annähernd das richtige...alle strecken sind mit öffentlichen gefahren...vielen dank für die evntuellen überprüfungen...lg aladinsmeister

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      #3
      AW: fehler bei steuerberechnung bzgl. der eingabe mehrerer arbeitsstätten

      so, ich habe damit mal rumgespielt.

      tatsaechlich scheint es bei der berechnung zu problemen zu kommen. dabei muss man nichtmal zwangslaeufig 4 verschiedene arbeitsstaette angeben, 2 reichen unter umstaenden schon, wenn eine davon eine hohe entfernung wie die besagten 295 km enthaelt... aber auch die kombination 100 tage 50km und 150 tage 30 km ergibt scheinbar eine falsche summe, wenn man nur auf oeffentliche verkehrsmittel abstellt.

      so gesehen, würde ich also auch einen fehler im berechnungsprogramm unterstellen.

      rein für berechnungszwecke sollte die angabe der km mittels PKW hinreichen, die unterscheidung dient IMHO eben nur der 4500 Euro grenze...

      Für die Abgabe der Steuererklärung selbst würde ich selbstverstaendlich die km korrekt fuer die oeffentlichen verkehrsmittel eintragen, das Finanzamt wird dies korrekt rechnen.

      In Ihrem Fall würde ich ggf. noch prüfen ob die Taetigkeit in Hamburg/Bremen als normale Fahrt zur Arbeitsstätte gilt, oder ob es sich dabei eher um eine Auswärtstätigkeit handelt... 300km mit öffentlichen verkehrsmitteln morgens hin und abends wieder zurück?

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