Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu Handwerkerleistungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu Handwerkerleistungen

    Meine erste Steuererklärung als Rentner 2014 der keine Steuern zahlen muß laut Steuerberechnung/Erstattung 0,00
    Bekomme ich trotzdem Handwerkerleistungen wie Reparaturen und Kaminkehren wie bisher als Arbeitnehmer vom Finanzamt zurückerstattet?
    Danke schon mal im voraus.

    #2
    AW: Frage zu Handwerkerleistungen

    Nein, Handwerkerleistungen werden von der Steuer abgezogen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Handwerkerleistungen

      Bekomme ich trotzdem Handwerkerleistungen wie Reparaturen und Kaminkehren wie bisher als Arbeitnehmer vom Finanzamt zurückerstattet?
      Es gibt eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Wer aber keine Steuern gezahlt hat oder zahlen muss, dem können sie auch nicht ermäßigt werden. So einfach ist das.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu Handwerkerleistungen

        Danke,
        so was habe ich mir schon gedacht.

        Ich Rentner, meine Frau pauschal besteuerter Minijob und Zusammenveranlagt.

        Hätten wir bessere Aussicht mit der Einzelveranlagung oder kommt da auch nichts sinnvolles raus?

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu Handwerkerleistungen

          Zitat von Rathaus Beitrag anzeigen
          Ich Rentner, meine Frau pauschal besteuerter Minijob und Zusammenveranlagt.

          Hätten wir bessere Aussicht mit der Einzelveranlagung oder kommt da auch nichts sinnvolles raus?
          Da kommt nichts sinnvolles raus.

          Sie haben keine Steuern bezahlt, also können sie auch keine Steuern gemindert werden. Was gibt es da noch zu überlegen?
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zu Handwerkerleistungen

            Hallo Rathaus,

            da kommt nichts anderes raus. Der pauschal besteuerte Minijob gehört ja nicht in die Steuererklärung -> mit der Pauschalierung ist alles abgegolten.

            Tschüß

            Kommentar

            Lädt...
            X