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zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

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    zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Hallo,
    egal wie ich es drehe und wende... Kinderfreibetrag steht zu 50% (ein Elternteil) zu, jedoch nur bis einschließlich April 2014 und mir berechnet es trotzdem den Freibetrag für das ganze Jahr.
    Demzufolge geht mir meine Steuerberechnung nicht korrekt auf?
    Eintragung: Kindergeld für 4 Monate zu 50%
    Eintragung: Ausbildung 01.01.-30.04.2014
    Was mache ich falsch?
    Danke vorab.

    #2
    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

    Weiß ich leider nicht auf Anhieb! Das Kind ist schon volljährig? Das Geburtsdatum ist korrekt eingegeben?

    Kindergeldanspruch: 368

    In Zeile 16 steht: 01012014 30042014
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

      meines Erachtens habe ich alle "richtig" eingetragen - auch schon mehrere Szenarien durchgespielt... leider immer mit gleichem Ergebnis (50% Kinderfeibetrag für das ganze Jahr)...

      - - - Aktualisiert - - -

      ja, KiGeld 368 Euro eigegeben.
      Kind ist volljährig (20 Jahre) - kein Anspruch auf KiGeld ab 1.5., deshalb Eintragungen bis 30.04. (Berufsausbildung und diverse andere Spielereien, welche ich dann aufgrund des falschen Freibetrages durchgeführt habe).
      Egal was ich mache -> Freibetrag ganzjährig...
      Außer natürlich, ich entferne Anlage Kind

      (Info am Rande: das betrifft eine Steuererklärung einer Freundin, die mich um Rat gefragt hat. Konnte ihr auf Anhieb nicht helfen und habe bei meiner Steuererklärung rumprobiert und komme auf das gleiche Ergebnis [KinderFreibetrag ganzjährig]. Zweifle langsam an mir selber...)

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        #4
        AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

        Zitat von NaFo Beitrag anzeigen
        (Info am Rande: das betrifft eine Steuererklärung einer Freundin, die mich um Rat gefragt hat. Konnte ihr auf Anhieb nicht helfen und habe bei meiner Steuererklärung rumprobiert und komme auf das gleiche Ergebnis [KinderFreibetrag ganzjährig]. Zweifle langsam an mir selber...)
        Info am Rande :
        http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
        Das Steuerberatungsgesetz ist dir bekannt?
        Mfg

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          #5
          AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

          Wenn ich nur bzgl einer (!) Eingabe im Formular hinsichtlich der Anlage Kind gefragt werde, sehe ich das nicht als Steuerberatung.
          Und die Frage kam auch nur, weil bei ihr der FB ganzjährig berechnet wurde.

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            #6
            AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

            nein, das nicht, jedoch die Erklärung für EINE Freundin!
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

              Dann habe ich mich unglücklich ausgedrückt.

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                #8
                AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

                Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Zuschlagsteuern (Solizuschlag, Kirchensteuer) immer ganzjährig berücksichtigt, auch wenn der Anspruch nur für einen Teil des Jahres besteht.

                Eine zeitanteilige Berücksichtigung würde nur erfolgen, wenn sich der Kinderfreibetrag auch direkt auf die Einkommensteuer auswirken würde.
                UserElster

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                  #9
                  AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

                  Eine zeitanteilige Berücksichtigung würde nur erfolgen, wenn sich der Kinderfreibetrag auch direkt auf die Einkommensteuer auswirken würde.
                  Gut zu wissen! Wenn man zu denen gehört, bei denen diese unmittelbaren Auswirkungen gegeben sind, hat man das so nicht im Focus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: zeitanteiliger Kinderfreibetrag 2014

                    Alles klar - vielen Dank!

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