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Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

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    Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

    Hallo, leider haben unsere Damen vom FA nicht viel mehr Ahnung vom Elster wie ich.... hoffe ich finde auf diesem Wege Hilfe.

    Enkeltochter unserer 17 jährigen Tochter wurde im Nov 2014 geboren. Der leibliche Vater ist Lehrling. Tochter wohnt mit unserem Enkelkind bei uns.
    Jetzt hatte ich mit unseren 2 Kindern die Plausi gemacht....alles ok.
    Anlage Kind (3) für die Enkeltochter angelegt....alles soweit ausgefüllt, das Elster im Programm nicht meckert...aber Plausi geht nicht...AHW Voraussetzungen für Gewährung Kinderfreibetrag lag nicht ganzjährig vor...Keine Steuerberechnung möglich

    Kann ich dennoch das Elsterformular online wegschicken????

    Danke

    #2
    AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

    Hallo,

    was soll das Enkelkind in eurer Steuererklärung?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

      Anlage Kind gibt es doch den Punkt zum Haken setzen ENKELKIND....und Beantragung des Freibetrages...
      Die Möglichkeit besteht doch????

      Oder versteht ich da was vollkommen falsch....

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        #4
        AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

        Du darfst bei Anspruch auf Kindergeld nur zwei Monate und bei Wohnort im Inland nicht ab 01.01., sondern erst ab Geburtsdatum eintragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

          Hallo,

          ja, sorry, da gibt es was, hab' ich auch gerade erst gelesen (in der Elster-Hilfe).
          Dazu braucht man dann aber die Anlage K (das ist nicht die Anlage Kind), und die gibt es in Elster nicht.

          Ob das überhaupt möglich ist kann ich nicht sagen, vielleicht antwortet ja noch jemand der sich besser auskennt.

          Imho ist das mit dem Enkelkind in der Anlage Kind Zeile 10 für Fälle, in denen die Eltern verstorben sind (das Kind kann dann - auch ohne Adoption - praktisch ein Kind der Großeltern werden). Aber wie gesagt, ich kenne mich da doch zu wenig aus.

          Gefunden habe ich noch folgendes: http://www.vlh.de/familie-leben/kind...enkelkind.html (wie man das beantragt steht da aber leider auch nicht).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

            Zitat von wellenpalast Beitrag anzeigen
            Hallo, leider haben unsere Damen vom FA nicht viel mehr Ahnung vom Elster wie ich.... hoffe ich finde auf diesem Wege Hilfe.

            Enkeltochter unserer 17 jährigen Tochter wurde im Nov 2014 geboren. Der leibliche Vater ist Lehrling. Tochter wohnt mit unserem Enkelkind bei uns.
            Jetzt hatte ich mit unseren 2 Kindern die Plausi gemacht....alles ok.
            Anlage Kind (3) für die Enkeltochter angelegt....alles soweit ausgefüllt, das Elster im Programm nicht meckert...aber Plausi geht nicht...AHW Voraussetzungen für Gewährung Kinderfreibetrag lag nicht ganzjährig vor...Keine Steuerberechnung möglich

            Kann ich dennoch das Elsterformular online wegschicken????

            Danke
            Hallo wellenpalast,

            noch ein Hinweis, den du über die SuFu finden kannst vom Nutzer UserElster-> der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Zuschlagsteuern (Solizuschlag, Kirchensteuer) immer ganzjährig berücksichtigt, auch wenn der Anspruch nur für einen Teil des Jahres besteht
            Eine zeitanteilige Berücksichtigung würde nur erfolgen, wenn sich der Kinderfreibetrag auch direkt auf die Einkommensteuer auswirken würde.
            Absenden kannst du das trotzdem, wenn du das möchtest.
            Ob das so fachlich korrekt ist mit eigener Anlage Kind kann ich nicht beurteilen.

            Tschüß
            Zuletzt geändert von holzgoe; 25.03.2015, 12:23. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

              Hab ich so gemacht...weiterhin
              Spalte 11 eigene Tochter drin...(leibliches Kind)
              Spalte 43 ein X und gleichen Zeitraum

              Plausi sagt NEIN

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ja, sorry, da gibt es was, hab' ich auch gerade erst gelesen (in der Elster-Hilfe).
              Dazu braucht man dann aber die Anlage K (das ist nicht die Anlage Kind), und die gibt es in Elster nicht.

              Ob das überhaupt möglich ist kann ich nicht sagen, vielleicht antwortet ja noch jemand der sich besser auskennt.

              Imho ist das mit dem Enkelkind in der Anlage Kind Zeile 10 für Fälle, in denen die Eltern verstorben sind (das Kind kann dann - auch ohne Adoption - praktisch ein Kind der Großeltern werden). Aber wie gesagt, ich kenne mich da doch zu wenig aus.

              Gefunden habe ich noch folgendes: http://www.vlh.de/familie-leben/kind...enkelkind.html (wie man das beantragt steht da aber leider auch nicht).

              Stefan
              Klingt erstmal plausibel....Anlage K habsch gefunden...

              Dann werde ich die Anlage Kind mal löschen und alles mit nem Schreiben erklären, dann mögen es die Finanzbeamten einpflegen oder nicht.... DANKE

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo wellenpalast,

              noch ein Hinweis, den du über die SuFu finden kannst vom Nutzer UserElster-> der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Zuschlagsteuern (Solizuschlag, Kirchensteuer) immer ganzjährig berücksichtigt, auch wenn der Anspruch nur für einen Teil des Jahres besteht
              Eine zeitanteilige Berücksichtigung würde nur erfolgen, wenn sich der Kinderfreibetrag auch direkt auf die Einkommensteuer auswirken würde.
              Absenden kannst du das trotzdem, wenn du das möchtest.
              Ob das so fachlich korrekt ist mit eigener Anlage Kind kann ich nicht beurteilen.

              Tschüß
              DANKE hilft erstmal weiter

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                #8
                AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

                Man muss bzw. darf die Anlage Kind nicht löschen, die gehört natürlich zur Steuererklärung. Ggf. ist die Anlage K (angeblich von der ElsterFormular CD installierbar) zusätzlich hinzuzufügen.

                Es ist in diesen Fällen nur keine Steuerberechnung möglich, wobei die Gründe dafür ja verständlich erläutert werden:

                Die Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrags lagen nicht während des ganzen Jahres vor und es kann maschinell nicht erkannt werden, ob ein voller oder ein halber Kinderfreibetrag zu
                gewähren ist, deshalb ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich.

                Anlage Kind: Bei den Stief- / Großeltern lagen die Voraussetzungen für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bzw. die Unterhaltsverpflichtung nicht während des ganzen Jahres vor, deshalb ist eine Steuerberechnung leider derzeit nicht möglich.


                Es ist eben bei der Steuerberechnung ein Ausschlussfall

                Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Enkelkind in 2014 angeben....aber wie

                  Die Anlage K ist auch über den nachstehenden Link erreichbar. Sie kann ausgefüllt und ausgedruckt, aber nicht installiert werden.

                  https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...54230D5102BA07
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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