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Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

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    Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

    Hallo,

    Ich habe mir neue Computerteile gekauft, um meinen Arbeitsrechner aufzurüsten.
    Die Teile (GPU, CPU, Festplatte, RAM) haben zusammen ca. 650eur brutto gekostet.

    Wie kann ich die Mehrwertsteuer rückerstattet bekommen?
    Kann ich einfach, wie bei sonstigen Ausgaben, die bezahlte MwSt (ca. 105eur) unter Kennziffer 66 in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
    Oder muss ich da was besonderes beachten, da es sich um Computer handelt, oder weil es kein Kleinbetrag ist?

    Es geht nur um die MwSt.
    Dass ich die Gesamte Ausgabe als Werbungskosten über 3 Jahre absetzen muss, weiß ich.

    Liebe Grüße und vielen Dank

    #2
    AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

    Genau, Vorsteuer gehört in die Kennzahl 66.

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      #3
      AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Genau, Vorsteuer gehört in die Kennzahl 66.
      Und da gibt es keine Höchstgrenzen oder so? Einfach rein da und gut ist für alle (relevanten) Ausgaben?

      Kommentar


        #4
        AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

        Die Vorsteuern können allerdings nur abgezogen werden, wenn sie auf Umsätze entfallen, die für das Unternehmen bestimmt sind. Steuern, die einem Unternehmer für einen Gegenstand berechnet wurden, den er ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt (z. B. privates Fernsehgerät), sind daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Wird ein Wirtschaftsgut (z. B. ein Computer) sowohl betrieblich als auch privat genutzt, kann zwar die gesamte Vorsteuer abgezogen werden, die private Nutzung ist jedoch als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig.

        Quelle :
        http://m.manager-magazin.de/unterneh...rectedFrom=www
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

          Mal kurz OT:

          Wenn du Unternehmer bist und den Rechner betrieblich nutzt, dann sind die Anschaffungskosten keine Werbungskosten sondern Betriebsausgaben.
          Und es gibt auch keine Mehrwertsteuer sondern nur Umsatzsteuer.

          Etwas Basiswissen zum Steuerrecht sollte eigentlich jeder haben der sich selbständig macht.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Und es gibt auch keine Mehrwertsteuer sondern nur Umsatzsteuer.
            Ich dachte, Umsatzsteuer wäre die Steuer auf mein Umsatz, die Mehrwertsteuer fällt auf gekaufte Waren an, diese kann ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung absetzen. Darum geht es mir. Deinen Satz ergibt nicht wirklich viel sinn...

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              #7
              AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

              Hallo sclly,

              was wollte Beamtenschweiß dir damit sagen -> Umsatzsteuer ist nicht nur die Steuer auf deinen Umsatz, wenn du Waren kaufst ist das auch Umsatzsteuer, die du dann als Vorsteuer geltend machen kannst.

              Tschüß

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                #8
                AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

                @sclly

                Ob du Waren verkaufst oder einkaufst... auf der Rechnung steht immer Umsatzsteuer :-)
                Wenn du das ganze dann vom FA im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung/Umsatzsteuererklärung zurück haben möchtest, nennt sich die von dir bezahlte Umsatzsteuer: Vorsteuer


                Wie gesagt, bisserl Basiswissen sollte man schon haben damit man nicht versehentlich falsche Begriffe verwendet. Nur wenn man den Sachverhalt klar darstellt kann man auch eine klare Antwort erwarten.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Abziehbare Vorsteuer - Grenze?

                  Hallo,

                  >>>Ich dachte, Umsatzsteuer wäre die Steuer auf mein Umsatz, die Mehrwertsteuer fällt auf gekaufte Waren an, ...

                  Nein, das ist nämlich das selbe. Es ist egal ob du Käufer oder Verkäufer bist, es heißt immer Umsatzsteuer (und beim Käufer könnte es auch noch Vorsteuer sein).
                  Aber mach dir nichts draus, da auch offizielle die Abkürzung MWSt zugelassen ist, ist diese Begriffsverwirrung wohl niemals auszurotten.

                  Zu deiner eigentlichen Frage: Nein, es gibt da keine Höchstgrenzen.
                  Es ist aber auch nicht so, dass du etwas geschenkt bekommst, dein Lieferant hat die Umsatzsteuer schließlich abgeführt und nur die wird dir indirekt erstattet. Praktisch kaufst du zum Nettopreis, nicht mehr und nicht weniger.

                  Aber du bist doch umsatzsteuerpflichtig, oder? Also kein Kleinunternehmer?

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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