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Zeile 73 Höhe der Kapitalerträge = Summe aus Anlage KAP?

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    Zeile 73 Höhe der Kapitalerträge = Summe aus Anlage KAP?

    Ich habe wieder ein Problem. Was ist mit Zeile 73 (Höhe der Kapitalerträge) gmeint?
    Die Kapitalerträge sind doch bereits in Anlage KAP aufgeführt.
    Muss ich die Summe der Kapitalerträge aus Anlage KAP einfach zusammenrechnen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Stern

    #2
    AW: Zeile 73 Höhe der Kapitalerträge = Summe aus Anlage KAP?

    Mit "Höhe der Kapitalerträge" ist die Höhe der Kapitalerträge gemeint, die man hatte. Da es i.A. keine Verpflichtung mehr gibt, die Anlage KAP auszufüllen, ist dieses Feld nun nötig, um das Einkommen für die zumutbare Belastung zu ermitteln. Selbst wenn man die Anlage KAP ausgefüllt hat, ist es i.A. kein Zwang, dort alle Kapitalerträge aufzuführen. Unabhängig davon bleibt es einem bei dem Erklären von außergewöhnlichen Belastungen also nicht erspart, die Summe der eigenen Kapitalerträge zu ermitteln, ob man sie nun in der Anlage KAP erklärt hat oder nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Zeile 73 Höhe der Kapitalerträge = Summe aus Anlage KAP?

      Hallo Neysee,

      vielen Danke für Deine Antwort. Ich gehe also davon aus das wenn ich sämtliche steuerpflichte Kapitalerträge in Anlage KAP eingetragen habe, die Summe nur ermitteln muss. Wertsteigerungen aus Fonds (die ich nicht realisiert/verkauft habe), sowie Inhaberschuldverschreibungen die ich vor Fälligkeit veräußert habe (die ebendfalls steuerfrei sind), rechne ich nicht dazu. Ich hoffe das ist dann richtig!?

      Vielen Dank für die Ausführungen

      Stern

      Kommentar

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