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Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

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    Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

    Hallo an Alle,

    ich muss ehrlich sagen ich hab mich jetzt mal etwas schlau gemacht wegen den Vorsorgeaufwendungen aber ich blick noch nicht durch wegen der Anlage Vorsorgeaufwand. Es stellt sich für mich die Frage, soll ich das überhaupt ausfüllen, bzw. bringt es mir überhaupt etwas, für die letzten Jahr hatte ich auch nie meine Unfall, Privathaftplicht oder sonstige Versicherungen angegeben, da sich dadurch meine Steuerlast nicht verringert hat.

    Für die Altersvorsorge zahle ich monatlich in eine Pensionskasse ein, dies wird direkt vom Gehalt abgezogen, bzw. wirkt sich auf das Gehalt bereits steuermindernd aus, da dieser Teil soz.vers. frei und steuerfrei ist. Dann kann ich für diese Beiträge doch nicht nochmal etwas anrechnen lassen. ?

    Also bitte Ihr Steuerexperten, ich bitte um Aufklärung.

    Vielen Dank.

    Stefan

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

    Eine Pensionskasse, die aus dem Bruttoentgelt bezahlt wird, deren Beiträge also steuer- und sozialversicherungsfrei sind, interessiert für die Steuererklärung nicht.

    Haftpflicht, BU, Unfall, Risiko-LV etc. (sowie alte KLV) fallen alle unter die übrigen Vorsorgeaufwendungen, zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Im Prinzip kann man sie absetzen. Da der Maximalbetrag hierfür bei einem ledigen Arbeitnehmer aber bei 1500 Euro liegt, der AN-Anteil zu GKV, PV und ALV pi-mal-daumen 10% ist, ist da ab ca. 15000 Euro Bruttojahreseinkommen aber alleine durch die Sozialversicherung das Ende der Fahnenstange erreicht.

    (Durch das Bürgerentlastungsgesetz ändern sich da ab 2010 ein paar Dinge, die zu beschreiben mir die Lust fehlt)

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

      interessant ist das doch wg. alterseinkünftegesetz,
      absetzung als sonderausgaben ZUSÄTZLICH und nachgelagerte
      versteuerung der renten. z.b. wikipedia gibt da auskunft,
      es gibt auch genauere aber den link habe ich nicht mehr.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

        Zitat von subgeneralhuhn Beitrag anzeigen
        interessant ist das doch wg. alterseinkünftegesetz,
        absetzung als sonderausgaben ZUSÄTZLICH und nachgelagerte
        versteuerung der renten.
        Zusätzlicher Sonderausgabenabzug? Dafür müssten die Beiträge aus dem Nettoeinkommen entrichtet worden sein, davon ist in diesem Thread ausdrücklich nicht die Rede.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

          so, nachdem ich endlich fehlerfrei duch bin, kann ich es bestätigen:
          es gibt einen zus. sonderabzug aus dem alterseinkünftegesetz!
          wird über den "normalen" sonderausgaben ausgewiesen und erhöht
          sich jährlich.

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

            rein ketzerisch:
            Die Anlage Vorsorgeaufwendung hat der Gesetzgeber nicht umsonst eingeführt, sicher nicht auch kostenlos!

            Gruß
            Stiller
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand - macht das überhaupt Sinn bzw. ist da steuermindernd?

              Zitat von subgeneralhuhn Beitrag anzeigen
              so, nachdem ich endlich fehlerfrei duch bin, kann ich es bestätigen:
              es gibt einen zus. sonderabzug aus dem alterseinkünftegesetz!
              wird über den "normalen" sonderausgaben ausgewiesen und erhöht
              sich jährlich.
              Trotzdem geht es in diesem Thread immer noch nicht um Riester, noch um die Basisrente, sondern um die übrigen Vorsorgeaufwendungen, auch wenn du es nicht einsehen willst.

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