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steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit Anlage N Zeile 51 / 57

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    steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit Anlage N Zeile 51 / 57

    Hallo,
    bisher konnte man die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die Anlage N Seite 1 Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Nun lässt sich aber die Zeile 20 "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" nicht mehr in der Anlage N Seite 1 übernehmen. Stattdessen steht dort in dieser Zeile: "In Anlage N Zeile 51 oder 56(57) berücksichtigen". Ich verstehe das nicht so richtig.
    1. Ist die Eintragung in Zeile 51 bzw. 57 (Auswärtstätigkeit) dann ein Muss- oder ein Kann-Feld ??
    2. Ist es ein "Muss", dass ich die Zeile 20 aus der Lohnsteuerbescheinigung dorthin übernehme? Das würde dann aber doch auch bedeuten, dass ich Angaben
    z. B. zu Aufwendungen Verpflegungsmehraufwand angeben muss, um auf "Null" gegenzurechen, damit mich keine Nachversteuerung trifft, oder?
    3. Ich hatte aber nicht vor hier zu dieser Geschichte etwas anzugeben/geltend zu machen, da die lange Reise und die Verpflegungsmehraufwendungen dafür ja bereits mit dem vom Arbeitgeber gezahlten Zuschuss in Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung für mich voll abgegolten waren und ich für diese lange Reise nichts mehr geltend machen müsste/will.
    4. Erschwerend kommt nun aber noch hinzu, das ich noch 46 Tage Verpflegungsmehraufwand hätte/habe, für die der Arbeitgeber keinen Zuschuss (Zeile 20) gewährt hat, und ich diese 46 Tage nun wiederum gern noch geltend machen möchte. MUSS ich aber die Zeile 20 aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 57 übernehmen, bringen mir die 46 Tage gar nichts, wenn ich die Aufwendungen aus der langen Reise nicht auch angebe, also gegen "Null" rechne, obwohl ich ja durch den Zuschuss keine wirklichen Aufwendungen mehr hatte? Denn der Zuschuss aus der langen Reise, also Zeile 57 "steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt" übersteigt bereits die Aufwendungen für die geltend zu machenden 46 Tage. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
    5. Ich wollte mir eigentlich nicht die Mühe machen und alles angeben, nur um auf "Null" gegenzurechnen für eine Sache die eigentlich durch den Zuschuss abgegolten ist, nur damit die 46 auch noch greifen und was bringen?
    Ich hoffe ihr versteht was ich meine, weiß nicht wie ich mich anders ausdrücken soll. Und noch mehr hoffe ich Ihr könnt Licht in mein Dunkel bringen?
    Danke!
    6. P.S. Am einfachsten und verständlichsten für mich wäre, dass Zeile 51 bzw. 57 ein Kann-Feld ist, was ich so interpretieren würde: Hätten die Aufwendungen für die lange Reise den Zuschuss überstiegen, dann hätte ich die gesamten Aufwendungen dafür geltend gemacht und den Zuschuss aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 57 angegeben. Da die lange Reise aber durch den Zuschuss abgegolten, und ich nur noch "meine" 46 Tage (siehe 4.) geltend mache will, würde ich nur diese in den Verpflegungsmehraufwand eintragen und Feld 57 freilassen, da ja für diese Tage nichts vom Arbeitergeber steuerfrei ersetzt wurde. Aber so ist es sicher auch nicht richtig? Oder vielleicht doch???
    Bin für jede Antwort dankbar, die mich weiterbringt!

    #2
    AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit Anlage N Zeile 51 / 57

    Ob du den gewährten Arbeitgeberersatz angibst oder nicht, ist deine Entscheidung.

    Aber: wenn du Verpflegungsmehraufwendungen als WK erklärst, wird seitens des FA der steuerfreie Ersatz lt. Lohnsteuerbescheinigung gegengerechnet. Denn das FA kann nicht wissen ob du deine gesamten VMA erklärt hast oder nur einen Teil.

    Fazit: Wenn du es richtig machen willst erklärst du alle VMA und den AG-Ersatz
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit Anlage N Zeile 51 / 57

      Wenn der AG steuerfreie Verpflegungszuschüsse in der LStB ausgewiesen hat, tut man gut daran, sie einzutragen, das FA bekommt die Daten ja sowieso und würde sie sonst gegenrechnen.

      Für Verpflegungsmehraufwand bei langen Reisen (wobei lang relativ ist, ich gehe aber mal stark davon aus, dass es mindestens eine Übernachtung gab) werden in ElFo exakt drei Zeilen ausgefüllt: Zahl der vollen Tage (Zwischentage), Zahl der An- und Abreisetage, Kürzung für gestellte Verpflegung.

      Ich frage mich nun ernsthaft: Wie lange hätte es gedauert, für die laaaange Reise diese drei Werte zu ermitteln? Wie lange hat es gedauert, die Frage im Forum zu stellen? In welchem Verhältnis stehen diese Zeitdauern zueinander?

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        #4
        AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit Anlage N Zeile 51 / 57

        Hallo mahepre,

        wer nicht statisch an einer Werkbank steht oder am Schreibtisch sitzt, hat nun mal einen höheren Verwaltungsaufwand.
        Abhilfe schafft hier das protokollieren eines "Reisetagebuchs" und entspr. Belege sammeln.
        Gruß, Basteltyp

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        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #5
          AW: steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit Anlage N Zeile 51 / 57

          Zitat von mahepre
          ... Finde ich irgendwie nicht gut gelöst. Erst setzt sich der AG hin und schaut was er mit erstatten kann/will und hat Aufwand damit und nun sitze ich, um Sachen rauszusuchen und anzugeben, die für mich und AG finanziell längst abgegolten und erledigt sind. Nur damit ich hier nicht noch `ne Steuernachberechnung fange bzw. anders gesagt meine Erstattung letzlich auch so hoch ausfällt, wie es mir zusteht.
          Es dürfte sicher einleuchten, dass das Finanzamt näher prüfen muss und will, ob Du jetzt Werbungskosten hattest und in welcher Höhe oder nicht. Und dass es nicht der Arbeitgeber FÜR DAS FINANZAMT quasi als Angestellter tun darf. Somit musst Du eigentlich sinnvollerweise in erster Linie dem Finanzamt gegenüber IMMER Rechenschaft abliefern.

          Dass sich Dein Arbeitgeber nun zusätzlich an deinen Kosten beteiligt und Du daher auch ihm ein paar Dinge nachweisen musst, ist eine andere Sache. Eine Erstattung durch den Arbeitgeber ist immer besser als die Abzugsmöglichkeit bei der Steuer, die Dir eine Erstattung in Höhe deines Steuersatzes bringt. Ich würde mir daher den Mehraufwand schon geben und wie von Dir schon gemacht Dir Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen.

          So herum wird m.E. ein Schuh daraus.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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