Hallo,
bisher konnte man die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die Anlage N Seite 1 Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Nun lässt sich aber die Zeile 20 "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" nicht mehr in der Anlage N Seite 1 übernehmen. Stattdessen steht dort in dieser Zeile: "In Anlage N Zeile 51 oder 56(57) berücksichtigen". Ich verstehe das nicht so richtig.
1. Ist die Eintragung in Zeile 51 bzw. 57 (Auswärtstätigkeit) dann ein Muss- oder ein Kann-Feld ??
2. Ist es ein "Muss", dass ich die Zeile 20 aus der Lohnsteuerbescheinigung dorthin übernehme? Das würde dann aber doch auch bedeuten, dass ich Angaben
z. B. zu Aufwendungen Verpflegungsmehraufwand angeben muss, um auf "Null" gegenzurechen, damit mich keine Nachversteuerung trifft, oder?
3. Ich hatte aber nicht vor hier zu dieser Geschichte etwas anzugeben/geltend zu machen, da die lange Reise und die Verpflegungsmehraufwendungen dafür ja bereits mit dem vom Arbeitgeber gezahlten Zuschuss in Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung für mich voll abgegolten waren und ich für diese lange Reise nichts mehr geltend machen müsste/will.
4. Erschwerend kommt nun aber noch hinzu, das ich noch 46 Tage Verpflegungsmehraufwand hätte/habe, für die der Arbeitgeber keinen Zuschuss (Zeile 20) gewährt hat, und ich diese 46 Tage nun wiederum gern noch geltend machen möchte. MUSS ich aber die Zeile 20 aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 57 übernehmen, bringen mir die 46 Tage gar nichts, wenn ich die Aufwendungen aus der langen Reise nicht auch angebe, also gegen "Null" rechne, obwohl ich ja durch den Zuschuss keine wirklichen Aufwendungen mehr hatte? Denn der Zuschuss aus der langen Reise, also Zeile 57 "steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt" übersteigt bereits die Aufwendungen für die geltend zu machenden 46 Tage. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
5. Ich wollte mir eigentlich nicht die Mühe machen und alles angeben, nur um auf "Null" gegenzurechnen für eine Sache die eigentlich durch den Zuschuss abgegolten ist, nur damit die 46 auch noch greifen und was bringen?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine, weiß nicht wie ich mich anders ausdrücken soll. Und noch mehr hoffe ich Ihr könnt Licht in mein Dunkel bringen?
Danke!
6. P.S. Am einfachsten und verständlichsten für mich wäre, dass Zeile 51 bzw. 57 ein Kann-Feld ist, was ich so interpretieren würde: Hätten die Aufwendungen für die lange Reise den Zuschuss überstiegen, dann hätte ich die gesamten Aufwendungen dafür geltend gemacht und den Zuschuss aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 57 angegeben. Da die lange Reise aber durch den Zuschuss abgegolten, und ich nur noch "meine" 46 Tage (siehe 4.) geltend mache will, würde ich nur diese in den Verpflegungsmehraufwand eintragen und Feld 57 freilassen, da ja für diese Tage nichts vom Arbeitergeber steuerfrei ersetzt wurde. Aber so ist es sicher auch nicht richtig? Oder vielleicht doch???
Bin für jede Antwort dankbar, die mich weiterbringt!
bisher konnte man die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 in die Anlage N Seite 1 Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Nun lässt sich aber die Zeile 20 "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" nicht mehr in der Anlage N Seite 1 übernehmen. Stattdessen steht dort in dieser Zeile: "In Anlage N Zeile 51 oder 56(57) berücksichtigen". Ich verstehe das nicht so richtig.
1. Ist die Eintragung in Zeile 51 bzw. 57 (Auswärtstätigkeit) dann ein Muss- oder ein Kann-Feld ??
2. Ist es ein "Muss", dass ich die Zeile 20 aus der Lohnsteuerbescheinigung dorthin übernehme? Das würde dann aber doch auch bedeuten, dass ich Angaben
z. B. zu Aufwendungen Verpflegungsmehraufwand angeben muss, um auf "Null" gegenzurechen, damit mich keine Nachversteuerung trifft, oder?
3. Ich hatte aber nicht vor hier zu dieser Geschichte etwas anzugeben/geltend zu machen, da die lange Reise und die Verpflegungsmehraufwendungen dafür ja bereits mit dem vom Arbeitgeber gezahlten Zuschuss in Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung für mich voll abgegolten waren und ich für diese lange Reise nichts mehr geltend machen müsste/will.
4. Erschwerend kommt nun aber noch hinzu, das ich noch 46 Tage Verpflegungsmehraufwand hätte/habe, für die der Arbeitgeber keinen Zuschuss (Zeile 20) gewährt hat, und ich diese 46 Tage nun wiederum gern noch geltend machen möchte. MUSS ich aber die Zeile 20 aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 57 übernehmen, bringen mir die 46 Tage gar nichts, wenn ich die Aufwendungen aus der langen Reise nicht auch angebe, also gegen "Null" rechne, obwohl ich ja durch den Zuschuss keine wirklichen Aufwendungen mehr hatte? Denn der Zuschuss aus der langen Reise, also Zeile 57 "steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt" übersteigt bereits die Aufwendungen für die geltend zu machenden 46 Tage. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
5. Ich wollte mir eigentlich nicht die Mühe machen und alles angeben, nur um auf "Null" gegenzurechnen für eine Sache die eigentlich durch den Zuschuss abgegolten ist, nur damit die 46 auch noch greifen und was bringen?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine, weiß nicht wie ich mich anders ausdrücken soll. Und noch mehr hoffe ich Ihr könnt Licht in mein Dunkel bringen?
Danke!
6. P.S. Am einfachsten und verständlichsten für mich wäre, dass Zeile 51 bzw. 57 ein Kann-Feld ist, was ich so interpretieren würde: Hätten die Aufwendungen für die lange Reise den Zuschuss überstiegen, dann hätte ich die gesamten Aufwendungen dafür geltend gemacht und den Zuschuss aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 57 angegeben. Da die lange Reise aber durch den Zuschuss abgegolten, und ich nur noch "meine" 46 Tage (siehe 4.) geltend mache will, würde ich nur diese in den Verpflegungsmehraufwand eintragen und Feld 57 freilassen, da ja für diese Tage nichts vom Arbeitergeber steuerfrei ersetzt wurde. Aber so ist es sicher auch nicht richtig? Oder vielleicht doch???
Bin für jede Antwort dankbar, die mich weiterbringt!
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