Hallo zusammen!
Als Lehrerin konnte ich bis jetzt Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in meiner 4-Zimmer-Wohnung bis zu einer Höhe von 1.250,00 € geltend machen.
In absehbarer Zeit werde ich zu meinem Partner (nicht verheiratet) in dessen Einfamilienhaus ziehen. In diesem Haus werde ich wieder ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung haben.
Meinem Partner werde ich regelmäßig einen festen Betrag als Kostenbeteiligung (Miete, Nebenkosten,...) überweisen.
Welchen Betrag kann ich in der Steuererklärung für die Aufwendungen des Arbeitszimmers ansetzen? Bzw. wie errechnet sich der abzugsfähige Betrag, wenn ich meinem Partner einen pauschalen Betrag überweise, in dem auch das Arbeitszimmer enthalten ist?
Muss mein Partner die Einnahmen von mir versteuern? Ich habe gelesen, dass dies nicht der Fall ist, wenn man zusammen lebt, da man auch nicht seine Aufwendungen bei "Vermietung" an die Partnerin anrechnen lassen kann.
Vielen Dank für eine Info.
Als Lehrerin konnte ich bis jetzt Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in meiner 4-Zimmer-Wohnung bis zu einer Höhe von 1.250,00 € geltend machen.
In absehbarer Zeit werde ich zu meinem Partner (nicht verheiratet) in dessen Einfamilienhaus ziehen. In diesem Haus werde ich wieder ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung haben.
Meinem Partner werde ich regelmäßig einen festen Betrag als Kostenbeteiligung (Miete, Nebenkosten,...) überweisen.
Welchen Betrag kann ich in der Steuererklärung für die Aufwendungen des Arbeitszimmers ansetzen? Bzw. wie errechnet sich der abzugsfähige Betrag, wenn ich meinem Partner einen pauschalen Betrag überweise, in dem auch das Arbeitszimmer enthalten ist?
Muss mein Partner die Einnahmen von mir versteuern? Ich habe gelesen, dass dies nicht der Fall ist, wenn man zusammen lebt, da man auch nicht seine Aufwendungen bei "Vermietung" an die Partnerin anrechnen lassen kann.
Vielen Dank für eine Info.
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