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Frage zum Ausfüllen der Anlage N bzgl. Krankenversicherung

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    Frage zum Ausfüllen der Anlage N bzgl. Krankenversicherung

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung abzugeben und muss sagen, dass Elster hilfreich ist.
    Allerdings habe ich eine Frage:

    Ich bin Studentin und habe 2014 in einem Betrieb gearbeitet, der mir neben den üblichen Abzügen unter Punkt 28 der Lohnsteuerbescheinigung "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" einen relativ hohen Betrag abgezogen hat, obwohl ich noch familienversichert bin und deshalb ja keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsste.
    Auf Nachfrage bei diesem Betrieb wurde mir gesagt, ich solle den Betrag bei der Steuer absetzen.
    Meine Frage ist nun, wie ich das absetze? Reicht es den Betrag in der Anlage N auf der ersten Seite anzugeben? Weiß das Finanzamt, dass ich familienversichert bin und bezieht das direkt mit ein?

    Herzliche Grüße und vielen Dank schonmal

    #2
    AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage N bzgl. Krankenversicherung

    Das Thema hatten wir hier schon häufiger und müsste auch über die Suche zu finden sein.

    Die Zeile 28 sind KEINE echten Beträge, sondern der Betrag, den der Arbeitgeber aufgrund der Weisheit des Gesetzgebers als Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen hatte. Bei der Einkommensteuerveranlagung selbst gibt es diese Pauschale aber nicht, da dürfen nur die tatsächlichen Beträge rein, siehe Anlage Vorsorgeaufwand, deshalb ist der Betrag aus der Zeile 28 NIRGENDS einzutragen.

    Problem ist, dass das in deinem Fall zu einer Nachzahlung führen kann, zwar nicht muss, aber ggf. wird. Deswegen bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung VERPFLICHTET, WENN Dein Arbeitslohn in dem Jahr 10.700 € überstiegen hat (Bagatellgrenze) UND Deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen niedriger sind als der Betrag aus Zeile 28. Woher du das wissen sollst und wie Du das ohne Berechnung mit einem Steuerprogramm wie z.B. Elsterformular herausfinden sollst, darüber schweigt sich der genannte Weisheitsträger leider aus ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zum Ausfüllen der Anlage N bzgl. Krankenversicherung

      Noch als Ergänzung zur Klarstellung: Dieser Betrag wurde dir nicht abgezogen!

      Und die Lohnbuchhaltung hat wieder mal keine Ahnung, was aber nicht selten vorkommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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