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Einzelveranlagung nach Scheidung

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    Einzelveranlagung nach Scheidung

    Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich bin seit 2013 getrennt lebend und seit 15.04.2014 endlich glücklich geschieden. Also möchte ich natürlich auch im Formular für die Einkommenssteuererklärung 2014 Einzelveranlagung beantragen. Und Angaben zu meiner Ex-Ehefrau entfallen doch dabei völlig, oder ? Ich bekomme aber immer wieder die Meldung dass ich im Hauptvordruck ( bei Zusammenveranlagung: Ehefrau ) Angaben gemacht habe und ich dass nicht brauche. Ich habe da aber logischerweise gar nix eingegeben! Ich bin am Verzweifeln.
    Hat jemand Ähnliches erlebt und kann mir vielleicht helfen ? Ich möchte das Teil so schnell wie möglich abschicken.

    Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.

    Bodzek

    #2
    AW: Einzelveranlagung nach Scheidung

    Wenn ihr seit 2013 getrennt seid, dann ist in 2014 nur eine Einzelveranlagung möglich.
    In Zeile 24 machst du dann gar kein Kreuz (!!).
    Dann sollte die Fehlermeldung verschwinden.
    Mfg

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      #3
      AW: Einzelveranlagung nach Scheidung

      Ok. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich teste das mal zu Hause.

      Schönes WE !

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        #4
        AW: Einzelveranlagung nach Scheidung

        Wichtig ist außerdem, dass in Zeile 15 des Hauptvordrucks nicht nur das Scheidungsdatum 15.04.2014 eingetragen wird, sondern zusätzlich auch das Datum bei getrennt lebend seit: XX.XX.2013.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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