Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Positive verbleibende Beträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Positive verbleibende Beträge

    Hallo allerseits,

    ich habe letztes Jahr als Werkstudent gearbeitet und wollte soeben meine Einkommensteuererklärung machen. Also habe ich in die Anlage N die Werte aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und in die Anlage Vorsorgeaufwand die Werte, die ich von meiner Krankenkasse erhalten habe. Ohne weitere Angaben (bis auf Name etc.) habe ich mal die Berechnungsfunktion von ElsterFormular durchlaufen lassen. Ergebnis war ein (positiver) verbleibender Betrag von 151 EUR.

    Mit dem Brutto-Netto-Rechner von focus.de habe ich mal die monatliche Lohnsteuer berechnen lassen. Ergebnis war 29,91 EUR Lohnsteuer, die so auch Monat für Monat in meinen Verdienstabrechnungen aufgelistet sind.

    Wie kann es sein, dass ich Steuern nachzahlen muss, ohne überhaupt irgendwelche Nebenverdienste angegeben zu haben? Hat der Arbeitgeber oder das Abrechnungsunternehmen da was falsch gemacht? Oder ist das normal?

    Viele Grüße,
    daBordi

    #2
    AW: Positive verbleibende Beträge

    ... die Werte, die ich von meiner Krankenkasse erhalten habe
    Wenn diese Werte niedriger sind als eine unter Punkt 28 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragene Mindestvorsorgepauschale, dann kann es zu einer Nachzahlung kommen.

    Eine Erklärungspflicht besteht aber nur dann, wenn der Arbeitslohn 10.700,00 € übersteigt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Positive verbleibende Beträge

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn diese Werte niedriger sind als eine unter Punkt 28 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragene Mindestvorsorgepauschale, dann kann es zu einer Nachzahlung kommen.
      Punkt 28 ist bei mir leer. Heisst das, dass ich mit 12% vom Bruttoarbeitslohn rechnen muss?
      Dann ja, meine Studentenbeiträge bei der Krankenkasse kommen nicht an die 12% vom Bruttoarbeitslohn heran (972 EUR Differenz).

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Eine Erklärungspflicht besteht aber nur dann, wenn der Arbeitslohn 10.700,00 € übersteigt
      Ich bin bei 14.625.

      Kommentar


        #4
        AW: Positive verbleibende Beträge

        Punkt 28 ist bei mir leer.
        Eine Verständnisfrage meinerseits? Wurden von dem Bruttoarbeitslohn überhaupt Sozialversicherungsbeiträge oder nur Steuern abgezogen?

        Wenn Punkt 28 der LStB leer geblieben ist, dann müssten ja theoretisch Beiträge zur gesetzlichen KV entrichtet worden sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Positive verbleibende Beträge

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Eine Verständnisfrage meinerseits? Wurden von dem Bruttoarbeitslohn überhaupt Sozialversicherungsbeiträge oder nur Steuern abgezogen?
          Es wurden Lohnsteuer und der Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen (Punkt 23 der LStB).

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn Punkt 28 der LStB leer geblieben ist, dann müssten ja theoretisch Beiträge zur gesetzlichen KV entrichtet worden sein.
          Die Krankenkasse hat die Studentenbeträge direkt von meinem Konto abgebucht.

          Kommentar


            #6
            AW: Positive verbleibende Beträge

            Wenn dein Arbeitgeber Punkt 28, der LStB leer gelassen hat, dann kannst du nicht wissen bzw. nicht erkennen, ob du eine Steuererklärung abgeben musst.

            Selbst ausrechnen muss man die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale bisher noch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Positive verbleibende Beträge

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn dein Arbeitgeber Punkt 28, der LStB leer gelassen hat, dann kannst du nicht wissen bzw. nicht erkennen, ob du eine Steuererklärung abgeben musst.

              Selbst ausrechnen muss man die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale bisher noch nicht.
              Schon richtig, ändert aber nichts an der Erklärungspflicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Positive verbleibende Beträge

                Schon richtig, ändert aber nichts an der Erklärungspflicht.
                Aber woher soll unser Steuerpflichtiger das wissen? Hier im Forum gibt es bekanntlich keine Steuerberatung, sondern nur Hilfe zu Elster und Co. und dazu gehört die Information zur Pflichtveranlagung nicht wirklich.

                In seiner Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d EStG berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale nicht angegeben.

                Also weiß er definitiv nicht, ob diese Summe größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 EStG.

                Vielleicht hat er noch ein Auto oder eine Privathaftplicht? Er schreibt ja selbst: Ohne weitere Angaben (bis auf Name etc.) habe ich mal die Berechnungsfunktion von ElsterFormular durchlaufen lassen ....
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Positive verbleibende Beträge

                  Hallo Charlie, Du vermengst da zwei Dinge, die so nicht zusammen gehören:

                  Die eine Thematik ist die, ob nach § 46 EStG eine Erklärungspflicht besteht oder nicht mit den ganzen Folgen, die da dran hängen: andere Verjährung, (theoretische) Möglichkeit eines Verspätungszuschlags, Möglichkeit von Zwangsmaßnahmen. Das sind alles OBJEKTIVE Merkmale, bei denen es völlig egal ist, ob daBordi weiß oder wissen konnte oder wissen musste, dass er zur Erklärungsabgabe verpflichtet ist. Eine Einschränkung dazu vielleicht wäre höchstens, dass beim Verspätungszuschlag das Verschulden eine Rolle spielt.

                  Die andere Thematik ist die, ob man daBordi das Nichtwissen VORWERFEN kann, also zum einen das Verschulden beim Verspätungszuschlagsbemessung, zum anderen der strafrechtliche Aspekt, d.h. ob daBordi mit Vorsatz oder zumindest Inkaufnahme ggf. die Steuererklärung nicht abgibt. Und da bin ich vollkommen bei Dir, dass da die Staatsmacht den Nachweis gar nicht wird führen können, falls sie es bei dem Kleckerbetrag überhaupt wollte. Es sei denn daBordi outet sich dort, dass er diesen Thread gelesen hat ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Positive verbleibende Beträge

                    Hallo Charlie, Du vermengst da zwei Dinge, die so nicht zusammen gehören:
                    Das mag schon sein! Aber diese Freiheit nehme ich mir, nachdem ich @daBordi ungefragt auf die mögliche Erklärungspflicht hingewiesen habe.

                    Ich habe mich auch nicht dazu geäußert, was er jetzt machen soll. Das muss er selbst wissen. Ich habe nur festgestellt, dass er aufgrund der ihm vorliegenden Belege eigentlich nicht wissen kann bzw. muss, dass er erklärungspflichtig ist.
                    Hätte er seine LStB im Ordner abgeheftet, ohne eine Steuerberechnung mit ElsterFormular durchzuführen, wäre er nicht einmal in diesem Forum gelandet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Positive verbleibende Beträge

                      Die Erklärungspflicht im Fall zu hoher Vorsorgepauschale steht im Gesetz. Gesetze gelten unabhängig davon, ob man sie kennt. Darüber muss man nun nicht wirklich ernsthaft diskutieren, oder? Nun kann man, wie von Picard richtig festgestellt, Steuern, von denen man nicht weiß, dass man sie zahlen muss, nicht vorsätzlich hinterziehen, insofern ist das Strafrecht raus. Aber bereits bei den Zinsen, die wegen Nichterklärung auf die entstandenen Steuern ab einem Zeitpunkt X zu entrichten sind, kommt es auf Verschulden nicht an.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Positive verbleibende Beträge

                        Nachdem Studenten normalerweise auch noch die Kosten ihres Studiums als Sonderausgaben geltend machen können, gehe ich mal davon aus, dass unser Steuerpflichtiger da noch soviel zusammenkratzt, dass die Rechnung am Ende mit Null ausgeht.
                        Insoweit war ja seine Erklärung noch gar nicht fertig ausgefüllt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Positive verbleibende Beträge

                          Kleine Anmerkung: Ich muss auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Das hängt noch mit anderen Dingen zusammen.

                          Ich habe leider nicht viel, was ich noch angeben kann. Kein Auto, keine Privathaftpflicht etc.. Die Studiengebühren zahlen meine Eltern, also bleiben auch die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gering. Mit ein paar Pauschalen, die ich hier gefunden habe, kann ich das, was ich noch nachzahlen muss, etwas senken, aber auf Null komme ich damit leider nicht.

                          Ich hatte gehofft, dass iwo ein Fehler vorliegt, aber wie es aussieht, muss ich dann wohl tatsächlich nachzahlen.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X