Hallo zusammen,
wie Ihr vielleicht seht bin ich neu hier und bitte um Gnade, wenn ich in irgendein Fettnäpfchen trete. Ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014 und hoffe auf Eure Hilfe.
Vor kurzem bin ich erstmals darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich als Mieter einer Mietwohnung Teile der "zweiten Miete" geltend machen kann.
Da ich in der glücklichen Lage bin, dass mein Vermieter die Rechnung stets sauber aufschlüsselt, steht den Eintragungen eigentlich nichts mehr im Wege. Eigentlich...
Was ich bisher nicht gefunden habe ist die Antwort auf die Frage, aus welchem Jahr die Abrechnung sein muss, die ich geltend machen möchte.
Beispiel:
Wenn ich gerade die Steuererklärung für 2014 mache, habe ich ja während des Jahres 2014 lediglich Abschläge bezahlt. Meine Vermutung ist nun: Die Leistungen werden 2014 erbracht, aber 2015 wird mir diese Leistung in Rechnung gestellt. Ich müsste also für die Steuererklärung 2014 die Mietnebenkostenrechnung für 2013 einreichen, die mir in 2014 zugestellt wird, oder kurz: Leistungszeitraum ist egal, es zählt das Rechnungsdatum. Oder sehe ich das falsch?
Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Viele Grüße!
wie Ihr vielleicht seht bin ich neu hier und bitte um Gnade, wenn ich in irgendein Fettnäpfchen trete. Ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014 und hoffe auf Eure Hilfe.
Vor kurzem bin ich erstmals darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich als Mieter einer Mietwohnung Teile der "zweiten Miete" geltend machen kann.
Da ich in der glücklichen Lage bin, dass mein Vermieter die Rechnung stets sauber aufschlüsselt, steht den Eintragungen eigentlich nichts mehr im Wege. Eigentlich...
Was ich bisher nicht gefunden habe ist die Antwort auf die Frage, aus welchem Jahr die Abrechnung sein muss, die ich geltend machen möchte.
Beispiel:
Wenn ich gerade die Steuererklärung für 2014 mache, habe ich ja während des Jahres 2014 lediglich Abschläge bezahlt. Meine Vermutung ist nun: Die Leistungen werden 2014 erbracht, aber 2015 wird mir diese Leistung in Rechnung gestellt. Ich müsste also für die Steuererklärung 2014 die Mietnebenkostenrechnung für 2013 einreichen, die mir in 2014 zugestellt wird, oder kurz: Leistungszeitraum ist egal, es zählt das Rechnungsdatum. Oder sehe ich das falsch?
Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Viele Grüße!
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