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Frage bzgl. zweiter Miete

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    Frage bzgl. zweiter Miete

    Hallo zusammen,

    wie Ihr vielleicht seht bin ich neu hier und bitte um Gnade, wenn ich in irgendein Fettnäpfchen trete. Ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2014 und hoffe auf Eure Hilfe.
    Vor kurzem bin ich erstmals darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich als Mieter einer Mietwohnung Teile der "zweiten Miete" geltend machen kann.

    Da ich in der glücklichen Lage bin, dass mein Vermieter die Rechnung stets sauber aufschlüsselt, steht den Eintragungen eigentlich nichts mehr im Wege. Eigentlich...
    Was ich bisher nicht gefunden habe ist die Antwort auf die Frage, aus welchem Jahr die Abrechnung sein muss, die ich geltend machen möchte.

    Beispiel:
    Wenn ich gerade die Steuererklärung für 2014 mache, habe ich ja während des Jahres 2014 lediglich Abschläge bezahlt. Meine Vermutung ist nun: Die Leistungen werden 2014 erbracht, aber 2015 wird mir diese Leistung in Rechnung gestellt. Ich müsste also für die Steuererklärung 2014 die Mietnebenkostenrechnung für 2013 einreichen, die mir in 2014 zugestellt wird, oder kurz: Leistungszeitraum ist egal, es zählt das Rechnungsdatum. Oder sehe ich das falsch?

    Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.


    Viele Grüße!

    #2
    AW: Frage bzgl. zweiter Miete

    ... dass ich als Mieter einer Mietwohnung Teile der "zweiten Miete" geltend machen kann
    Mit Elster hat die Frage nichts zu tun! Steuerberatung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten und deshalb im Forum nicht erlaubt.

    Wenn es dir um eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG geht, das kannst du hier nachlesen:

    http://www.sis-verlag.de/archiv/eink...-zu-s-35a-estg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Frage bzgl. zweiter Miete

      Hallo,

      >>>aus welchem Jahr die Abrechnung sein muss, die ich geltend machen möchte.

      Es ist zulässig, die Zahlungen erst im Jahr der Abrechnung abzusetzen (obwohl sie - mindestens zum Teil - schon mit der Miete gezahlt wurden). So steht es auch in dem verlinkten Anwendungsschreiben.
      Und ich würde das auch fast immer so machen. Alles andere ist entweder kompliziert (woher bekommt man die Werte bereits vor der offiziellen Abrechnung?) oder man muss sehr/zu lange mit der Erklärung warten.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Frage bzgl. zweiter Miete

        Vielen Dank euch beiden...das hilft mir schonmal weiter. Vor allem das Anwendungsschreiben ist mal ne Hausnummer.

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