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    Wohnungsverkauf

    Wir haben eine Eigentumswohnung bis Ende 2013 fremd vemietet gehabt.
    Die Wohnung ist zum 31.03.2014 verkauft worden (Kaufpreis war 2009 83500 e - verkauft wurde sie für 83000 €.
    Sie stand also 3 Monate leer. Kosten (Grundsteuer, Verwaltung, Kredit liefen weiter).
    Wo kann man das eintragen?
    Danke

    #2
    AW: Wohnungsverkauf

    Guten Tag,
    was meint denn der steuerliche Berater dazu, denn mit der Anwendung ELSTER hat Ihre Anfrage rein gar nichts zu schaffen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Wohnungsverkauf

      Da sie durch den Verkauf eher keine Vermietungsabsicht mehr hatten, können sie das eher nicht mehr als Werbungskosten Anlage V geltend machen.

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        #4
        AW: Wohnungsverkauf

        also kann ich meine Kosten (Grundsteuer, Verwaltung, Strom, Heizung und Zinsen für Kredit nicht absetzen?
        Wie und wo kann ich dem Finanzamt aber melden, dass die Wohnung verkauft ist?
        Danke

        Kommentar


          #5
          AW: Wohnungsverkauf

          Da sie durch den Verkauf eher keine Vermietungsabsicht mehr hatten, können sie das eher nicht mehr als Werbungskosten Anlage V geltend machen.
          Da niemand wirklich weiß, welche Absichten der Threadersteller zu welchem Zeitpunkt hatte, ist auch so eine Antwort nicht wirklich hilfreich.

          Hätte der Fragesteller genauere Angaben gemacht, wann er sich zum Verkauf entschlossen hat (Maklerauftrag, Annonce etc.) wäre es doch ganz einfach, auch wenn es nichts mit Elster zu tun hat

          - - - Aktualisiert - - -

          Wie und wo kann ich dem Finanzamt aber melden, dass die Wohnung verkauft ist?
          Eine vorgeschriebene Form gibt es meines Wissens dafür nicht, ein kurzer schriftlicher Hinweis schadet aber sicher nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Wohnungsverkauf

            wo gibt es beim Elster Formular diese Möglichkeit?
            Danke

            Kommentar


              #7
              AW: Wohnungsverkauf

              gib doch eine Anlage V mit lauter Nullen ab und schreib das irgendwo da rein. Ggf. kommt auch die Anlage SO in Betracht.

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                #8
                AW: Wohnungsverkauf

                Hallo,

                >>>Wie und wo kann ich dem Finanzamt aber melden, dass die Wohnung verkauft ist?

                Das Finanzamt wird automatisch informiert.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wohnungsverkauf

                  Das Finanzamt wird automatisch informiert.
                  Das ist richtig, aber da können Jahre vergehen! Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wohnungsverkauf

                    Der entstandene Veräußerungsgewinn / Verlust gehört auf die Anlage SO ab Zeile 31 (ELSTER-Formular).

                    Rechtsgrundlage und Berechnungsmethode findest du in § 23 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      AW: Wohnungsverkauf

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das ist richtig, aber da können Jahre vergehen! Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
                      Das ist auch meine Erfahrung.
                      Am einfachsten ist es, die Sachlage auf einem Beiblatt zu erläutern.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Wohnungsverkauf

                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Das ist auch meine Erfahrung.
                        Am einfachsten ist es, die Sachlage auf einem Beiblatt zu erläutern.
                        Ich war für 2010 plötzlich Pflichtveranlager - wegen Erbe! Bereits 2011 wurde ich aufgefordert, meine Steuererklärung abzugeben.
                        Dieser thread ist wie parallel zu sehen: Wie lange dauert die Rückerstattung...
                        nämlich: reine Spekulatius!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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