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2013: Familienheimfahrten als Entfernungspauschale anstatt doppelter Haushaltsführung

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    2013: Familienheimfahrten als Entfernungspauschale anstatt doppelter Haushaltsführung

    Liebe Community,

    meine Suche im Internet und diesem Forum war leider erfolglos, deshalb würde ich gerne um eure Hilfe bitten.

    Meine Situation im Jahr 2013 sah wie folgt aus:
    - Wohnhaft im Elternhaus ohne eigenen Hausstand
    - Lebensmittelpunkt im Elternhaus (kann entsprechend belegt werden)
    - Arbeitsstätte und Zweitwohnung ca. 300km entfernt
    - 230 Arbeitstage im Jahr
    - wöchentliche Familienheimfahrt 46 mal

    Nun meine Frage:
    Für die Steuererklärung 2012 konnte ich die Familienheimfahrten noch in den Zeilen 64 - 66 eintragen, auch wenn kein eigener Hausstand vorhanden war. Im Jahr 2013 ist das nicht mehr möglich. Es wird auf die Zeilen 31 bis 39 verwiesen. Das verstehe ich soweit. Leider ist mir nun aber nicht klar, wie genau ich diese Felder konkret ausfüllen soll. Natürlich möchte ich auf der einen Seite den Weg von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte aber auf der anderen Seite auch die wöchentlichen Familienheimfahren angeben. Wie gebe ich die Familienheimfahrten also korrekt an?

    Des weiteren nehme ich an, dass ich ohne eigenen Hausstand die Mietkosten für die Zweitwohnung nicht anrechnen lassen kann. Ist das korrekt?

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

    Viele Grüße
    Tomstock

    #2
    AW: 2013: Familienheimfahrten als Entfernungspauschale anstatt doppelter Haushaltsfüh

    Des weiteren nehme ich an, dass ich ohne eigenen Hausstand die Mietkosten für die Zweitwohnung nicht anrechnen lassen kann. Ist das korrekt?
    Das lässt sich ohne nachzuschauen bejahen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: 2013: Familienheimfahrten als Entfernungspauschale anstatt doppelter Haushaltsfüh

      Hallo,

      >>>Natürlich möchte ich auf der einen Seite den Weg von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte aber auf der anderen Seite auch die wöchentlichen Familienheimfahren angeben. Wie gebe ich die Familienheimfahrten also korrekt an?

      Ich würde eine weitere Tätigkeitsstätte hinzufügen, in das Textfeld Zeile 31 kann man das dann kurz als "Familienheimfahrt" erläutern.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: 2013: Familienheimfahrten als Entfernungspauschale anstatt doppelter Haushaltsfüh

        So steht es auch in der Eingabehilfe zu ElsterFormular!

        "Wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben, können Sie keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 39 geltend."
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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