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Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

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    Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

    Hallo zusammen,

    eigentlich ist ELSTER ja ziemlich selbsterklärend,aber aktuell stehe ich vor einem Problem:

    Situation:

    8 Monate lang bin ich 46km zur Arbeit gefahren mit dem Auto. Anschließend näher zur Arbeit gezogen und seitdem beträgt die Entfernung nur noch 2,5km. Aufgrund der tatsache, dass es innerhalb der Stadt mit Bus und Bahn aber sinnvoller ist,
    habe ich mir eine Monatskarte für den ÖPNV gekauft.

    Nun habe ich das Szenario so in ELSTER eingetragen:

    http://www11.pic-upload.de/02.04.15/4wn4n89mdb3.jpg

    ELSTER rechnet jedoch x Tage x 46km x 0,30€ + x Tage x 3km x 0,30€ > 150€ ÖPNV, also nimmt er die Kosten, die ein Auto verursacht hätte.

    Ich möchte jedoch für die letzten 4 Monate des Jahres das ÖPNV Monatsticket ansetzen.

    jemand eine Idee?

    #2
    AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

    Nein, die Berechnung entspricht der aktuellen Rechtslage!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

      Also ist es nicht möglich unterjährig zu wechseln?

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        #4
        AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

        Zitat von ElsterNeuling2015 Beitrag anzeigen
        Also ist es nicht möglich unterjährig zu wechseln?
        Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.
        Mfg

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          #5
          AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

          Gut, das wusste ich nicht. Dann vielen Dank für die Antwort !

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

            Zitat von ElsterNeuling2015 Beitrag anzeigen
            Also ist es nicht möglich unterjährig zu wechseln?
            Natürlich ist das möglich. Und das hast Du ja auch getan.

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              #7
              AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

              Bereits seit 2012, wenn ich es recht in Erinnerung habe, überprüfen die Finanzämter nicht mehr tageweise, ob die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Pauschale übersteigen.
              Es wird nur noch jahresbezogen ermittelt, ob die Entfernungspauschale oder die Summe der Fahrpreise höher ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

                Ob das Jahr jetzt stimmt, bin ich zu faul zum Überprüfen. Aber Charlie24 hat völlig recht, der Gesetzgeber hat das Steuerrecht hier vereinfacht und dabei diese Möglichkeit genommen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage zur Eingabe der Entfernungspauschale

                  Zitat von ElsterNeuling2015 Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  eigentlich ist ELSTER ja ziemlich selbsterklärend,aber aktuell stehe ich vor einem Problem:
                  jemand eine Idee?
                  Ich frage mal so in den Raum - welche ELSTER?
                  EF
                  EOP
                  andere Software?
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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