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    Studium nachträglich absetzen

    Hallo,

    ich bin durch die Forensuche leider nicht fündig geworden.

    Ich hab nun Januar 2014 mein Studium abgeschlossen und davor Berufsausbildung und Berufsfachschulen zur Weiterbildung besucht. Nun habe ich gelesen, dass ich die Studiengebühren und die Zinsen vom Privaten Studienkredit evtl. wieder absetzen kann.

    Nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung und bin etwas ratlos, WO ich das nun genau eintragen muss.
    Als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung?

    Bin gerade etwas,... hilflos. Hoffe mir kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Schöne Grüße

    elessar

    #2
    AW: Studium nachträglich absetzen

    Alle Aufwendungen, die vor 2014 entstanden sind, kannst du jedenfalls nicht in die Steuererklärung für 2014 reinschreiben.

    Wenn es sich um vorweggenommene Werbungskosten handeln sollte, dann musst du für das jeweilige Jahr eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag beantragen.

    Da deine Fragen mit ElsterFormular nichts zu tun haben und Steuerberatung hier nicht zulässig ist, kannst du hier keine detaillierten Auskünfte erwarten
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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