AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Ok, vielen Dank an alle! So mach ichs dann auch. War ziemlich verwirrt mit den beiden Bescheinigungen und wie sich das auf die Erklärung auswirkt, aber das denke ich ist die beste Lösung.
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Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Ich würde jetzt mal die 2 Lohnsteuerbescheinigungen bei ElsterFormular eintragen und einfach mal schauen, was bei der Vorausberechnung rauskommt.
Wenn das passt, muss man sich nicht mit dem AG streiten.
Die Lohnbuchhaltungen hängen oft an der Personalverwaltung und als Ferienarbeiter muss man sich nicht unbedingt mit der Personalabteilung anlegen.
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Kurzum, da frage mal Deinen Arbeitgeber, was für Unsinn er denn so bescheinigt.
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Die EZ wurde auch vor 2 Jahren nicht überwiesen, da dies kein Einkommen darstellt sondern nur Abgaben in Form von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag etc.
Eine Korrektur würde ich ausschließen, da ja ein anderer Zeitraum beschrieben wird (beschrieben ist ein Zeitraum nach meiner eigentlichen Beschäftigung). Die Beträge sind auch im Vergleich zum Rest gering und in keinster Weise übereinstimmend mit Vorherigen, also nichts doppelt abgerechnet. Daher verwundert mich nur der abweichende Zeitraum und dieser Wechsel in der Steuerklasse. Ohne diesen wäre es wohl wie 2 Jahre zuvor als eine Lohnsteuerbescheinigung versendet worden.Zuletzt geändert von Placebo0; 05.04.2015, 17:06.
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Ich rate es so:
1 LStB Klasse 1
1 LStB Klasse 6 (EZ)
In der Summe 2 Lohnsteuerbescheinigungen (LStB).
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kann es sein, dass die eine Lohnsteuerbescheinigung eine Korrektur der anderen ist?
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Hallo,
kann es sein, dass die eine Lohnsteuerbescheinigung eine Korrektur der anderen ist?
Ich würde im ersten Schritt einmal bei dem Arbeitgeber nachfragen, warum er zweimal das Selbe bescheinigt. Oder etwas ironisch, warum denn die Bescheinigte EZ (ich vermute auch, dass es Einmalzahlung bedeuten soll) noch immer nicht überwiesen wurde.
>>>Das war zwei Jahre vorher alles in einer Bescheinigung zusammengefasst, als Steuerklasse 1.
Damals auch der doppelte Betrag?
Stefan
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Danke für die Antworten!
EZ scheint wohl Einmalzahlung zu bedeuten. Sonst habe ich immer Steuerbrutto, lfd. stehen, nur in der letzten Abrechnung eben EZ. Das war aber auch bereits 2012 der Fall. Mich irritiert nur eben diese zweite Lohnsteuerbescheinigung, die Steuerklasse 6 beinhaltet und nur diese letzte Abrechnung mit dem EZ zeigt. Das war zwei Jahre vorher alles in einer Bescheinigung zusammengefasst, als Steuerklasse 1.
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Zwei Anhänge N, einmal mit Steuerklasse 1 und einmal mit Steuerklasse 6? Hat das Einfluss auf meine Steuererstattung?
Auf deine Steuererstattung haben die Anzahl der Lohnsteuerbescheinigungen und die Lohnsteuerklassen keinen Einfluss.
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AW: Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Was heißt denn EZ?
Auf der ersten Seite der Anlage N kannst Du die erste Lohnsteuerbescheinigung abtippen. Ganz unten befindet sich dann ein Button 'Hinzufügen', mit dem Du weitere Lohnsteuerbescheinigungen anlegen kannst.
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Zwei Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber
Hallo an alle,
ich bin ein Neuling in Sachen Lohnsteuererklärung und erhoffe mir hier ein bisschen Hilfe bei der Anfertigung selbiger. Mir macht die Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers Probleme.
Letztes Jahr war ich als Ferienjobber bei einer Firma für 6 Wochen zwischen Juli und September angestellt. Ich erhielt nach Abschluss dieser 6 Wochen eine Bescheinigung mit Steuerklasse 1. 2 Monate später erhielt ich eine weitere mit Steuerklasse 6 für den Zeitraum September bis Oktober, in dem ich aber gar nicht in dieser Firma tätig war. Aufgelistet ist exakt das Steuerbrutto EZ, das in der letzten Abrechnung aufgelistet wurde. Ich erhielt hier also keinen Lohn sondern nur einen Nachweis für dieses EZ-Steuerbrutto. Trotzdem wurde mir Lohnsteuer etc. vom Lohn aus dem Monat September abgezogen.
Mir ist aufgefallen, dass exakt das gleiche bezüglich des EZ-Steuerbruttos in der letzten Monatsabrechnung bei einer früheren Ferienjobtätigkeit (2012) stattgefunden hat. Nur erhielt ich dort eine zusammengefasste Lohnsteuerbescheinigung. D.h. das EZ-Steuerbrutto sowie die Lohnsteuerabzüge wurden zu den vorherigen hinzugezählt und in einer Lohnsteuerbescheinigung der Steuerklasse 1 zusammengefasst. Wieso erhalte ich also vom letzten Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse 1 und 6 mit dem getrennten EZ-Steuerbrutto.
Und wie binde ich das in die Lohnsteuererklärung ein? Zwei Anhänge N, einmal mit Steuerklasse 1 und einmal mit Steuerklasse 6? Hat das Einfluss auf meine Steuererstattung?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!Stichworte: -
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