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Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

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    Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

    Hallo,
    die Beiträge erscheinen nicht auf der Anlage Vorsorgeaufwendungen, die Eingabefelder sind grau hinterlegt und ich kann sie nicht manuell eingeben.
    Wer weiß Rat. Es gab 2 Arbeitgeber im Jahr, hängt das damit zusammen?

    #2
    AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

    Die Daten müssen in die die entsprechenden Felder der Lohnsteuerbescheinigungen der Anlage N eingegeben werden. (Die 2. Lohnsteuerbescheinigung kann am Ende der 1. Bescheinigung mit Button 'Hinzufügen' erzeugt werden.)

    Die Summen werden automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

      Zitat von toti Beitrag anzeigen
      Hallo,
      die Beiträge erscheinen nicht auf der Anlage Vorsorgeaufwendungen, die Eingabefelder sind grau hinterlegt und ich kann sie nicht manuell eingeben.
      Wer weiß Rat. Es gab 2 Arbeitgeber im Jahr, hängt das damit zusammen?
      Hallo,
      fülle die Lohnsteuerbescheinigungen in Anlage N, die "grauen" Felder werden dann gefüllt!

      Charlie24 war schneller
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

        In der Anlage N habe ich ja alle Felder ausgefüllt und trotzdem gibt es das Problem mit der Anlage Vorsorge

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          #5
          AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

          In der Anlage N habe ich ja alle Felder ausgefüllt und trotzdem gibt es das Problem mit der Anlage Vorsorge
          Du sagst, die Einträge unter Punkt 22a und 23a, sowie 25, 26 und 27 deiner Lohnsteuerbescheinigungen erscheinen nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand.

          Ich habe jetzt mal in ElsterFormular 2 LStB eingegeben, bei mir werden die Eingaben addiert und korrekt angezeigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

            Darf ich kurz was dazu fragen? Ich habe die Anlage S, bin selbstständiger Freiberufler und kann die Zeilen 12 und 15 ebenfalls nicht eintragen, weil ausgegraut. Auf meinem letztjährigen Steuererklärung, die ich noch habe anfertigen lassen, sind die beiden Felder eben eingetragen. Bei mir hab ich noch nichts Weiteres dazu gefunden, was ich ändern/hinzufügen muss, damit die Felder ausfüllbar werden. Wer hat ein ähnliches Problem oder kann uns da weiterhelfen?

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              #7
              AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

              da du kein Arbeitnehmer bist, musst du statt der Zeilen 12 und 15 die Zeilen 18 fortfolgend nehmen.

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                #8
                AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

                Hallo X-Y-Z,

                ich gehe davon aus, dass du mit den Zeilen 12 und 15 von der Anlage Vorsorgeaufwand sprichst ?
                Im Thread an den du dich dranhängst ging es um einen Arbeitnehmer.

                Du bist offensichtlich kein Arbeitnehmer -A als Freiberufler bist du entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
                Dann gehören deine KV und PV Beiträge entweder in Zeile 18 und 21 auf Seite 1 oder in Zeile 31 und 32 auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

                  Hallo und vielen Dank für eure schnellen Antworten.

                  Ich hoffe, es ist nicht unhöflich, dass ich hier in diesem Thread schreibe, aber es passt im Prinzip so gut zu meinem Problem und wahrscheinlich auch zu dem von ein paar Anderen.

                  Ich bin selbstständiger "Künstler" und über die KSK versichert. Das war auch letztes und vorletztes Jahr bereits so, in der 2013er Steuererklärung sind eben die Punkte 12 und 15 ausgefüllt, dieses Jahr mache ich die Steuererklärung das erste mal selbst und habe eben prinzipiell die Felder so übernommen, wie sie professionell angefertigt wurden. Daher wundert es mich, dass 12 und 15 nicht ausfüllbar sind. Dadurch, dass die Künstlersozialkasse die Hälfte meiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt, ich in der Situation wie ein Arbeitnehmer gestellt bin, obwohl ich keiner bin und ich im letzten Jahr die Felder eben noch ausgefüllt sehe, sich aber an der Situation zu diesem Jahr nichts geändert hat, bin ich ein bisschen verwirrt, warum das dieses Jahr dann nicht geht und ob das dann letztes Jahr evtl. vom Steuerberater falsch ausgefüllt war.

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                    #10
                    AW: Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung und gesetzl. Rentenversicherung

                    Hallo X-Y-Z,

                    du kreuzst auf der Seite 1 in der Zeile 11 JA an und deine Beiträge kommen definitiv in Zeile 18 und 21 und für die von der Künstlersozialkasse getragenen Beiträge bietet sich die Zeile 24 an -> siehe auch die Eingabehilfe dazu.

                    Wie dein Steuerberater in Zeile 12 und 15 Beträge reinbekommen hat ohne eine Lohnsteuerbescheinigung auszufüllen ist sehr verwunderlich.

                    Tschüß

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