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50% für Schul und Beruf nutzbaren teueren Computer absetzen.

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    50% für Schul und Beruf nutzbaren teueren Computer absetzen.

    Hallo Elster Freunde!

    seit September 2014 mache ich eine neben Beruf eine führende über 4 Jahre andauernde Weiterbildung. Ich besuche durchschnittlich 4 mal die Woche die Schule und arbeite auf Wechselschicht 5 Tage die Woche im Durchschnitt. Da ich geplant habe mir für private zwecke ein guten Rechner zu kaufen habe ich dies aus im Oktober gemacht. Im selben Zeitraum bekam ich von der Schule eine Schulbescheinigung das für das Studium ein Rechner notwendig für den Studierenden sei. Jetzt habe ich weder vor mir ein neuen Notebook zuzulegen noch irgend ein Tablet oder ähnliches. Da ich mit mein 3100€ teueren PC sowohl privat nutze als auch beruflich bzw. für schuliche Zwecke würde ich ihn gern zu 50% absetzen, abschreiben.
    Nun meine Farge ist sowas möglich, glaubhaft für das Finanzamt? Ich meine für mein Studium würde auch ein 700, 800 € Notebook reichen aber immerhin habe ich eine Bescheinigung und auch ein Rechner. Ich wusste nicht wie ich sowas beweisen kann aber da ich meistens unterwegs bin kann ich unmöglich mein Rechner für mehr als 50% für private Zwecke nutzen.

    Meine Rechnung:

    Computer 3.160 € Anschaffung Oktober
    Nutzmonate 3
    Computer 50% 1.581 €

    Werbungskosten 2014 131 €

    Werbungskosten 2015 527 €

    Werbungskosten 2016 527 €

    So zu meiner eigentlichen Frage. Wie trage ich das bei ElsterFormular ein. Kann ich einfach eine Excel-Tabelle als Anhang beifügen und welchen Preis Trage ich bei Arbeitsmittel / Computer ein?
    Die 3160 € oder die 50% = 1581€? Bzw. gibt es die Möglichkeit das sich das Finanzamt das Merkt also für das 2 und 3 Jahr die 527€, wenn meine Rechnung korrekt und wie Stelle ich sowas ein bzw. macht Elster ne Proberechnung für mich?

    #2
    AW: 50% für Schul und Beruf nutzbaren teueren Computer absetzen.

    Hallo John,
    wir schreiben hier in einem Forum zur Anwendung ELSTER, Ihre Anfrage erwartet eine beratende Einschätzung und das darf hier nicht vorgenommen werden
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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