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Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

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    Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

    Hallo,
    meine Frau war 2014 erst ab April abhängig beschäftigt. Vorher hatte sie keinerlei Einkommen. Laut telefonischem Hinweis vom Finanzamt sollte das eingetragen werden, um Rückfragen zu vermeiden.
    Nur wo genau gehört der Eintrag hin?
    ich habe im Internet schon ein paar Hinweise dazu gefunden, aber die passen nicht zu dem, was ich in Elster auf dem Bioldschirm sehe, wenn ich Anlage N öffne.
    Vielen Dank!

    #2
    AW: Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

    Es gibt dafür in der Anlage N auf Seite 1 die Zeile 30.

    Da schreibt man den Zeitraum rein und "Hausfrau, nicht erwerbstätig". Das reicht, man muss das auch nicht belegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

      Danke für deine Antwort. Ich bin immer noch etwas unsicher bzw. verwirrt.
      In Zeile 30 auf S. 1 der Anlage N steht in meiner version von ElsterFormular (Revision 16151) folgendes:
      "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9.", einzutragen isr eine vierstellige Jahreszahl. Freitext reinschreiben geht nicht.
      In Zeile 8 und 9 steht "In 3. enthaltene Versorgungsbezüge" bzw. "Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre".
      Dabei geht es mir doch gerade darum, explizit anzugeben, daß es keine "Versorgungsbezüge" aus den ersten paar Monaten des Jahres gibtgibt.
      Gehört dann da eine 0 rein, und das FA weiß dann, das es keine "Versorgungsbezüge" gegeben hat?
      Oder muss ich für diesen Eintrag die Papiervariante der Anlage N bemühen?
      Viele Grüße
      Ukulele

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        #4
        AW: Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

        Das ist nicht Zeile 30 der Anlage N sondern Punkt 30 der Lohnsteuerbescheinigung!

        Die eigentliche Anlage N beginnt nach der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Abschnitt "Weitere Angaben zum Arbeitslohn".

        Unabhängig davon gibt es ein Programmupdate auf Version 16.1!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

          Hallo zusammen,
          die Lohnsteuerbescheinigung wird doch aber den Zeitraum der Beschäftigung widergeben, oder?
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Zeiten des Ehepartnes komplett ohne Einkommen: wo eintragen?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist nicht Zeile 30 der Anlage N sondern Punkt 30 der Lohnsteuerbescheinigung!
            Oh Mann... vielen Dank, jetzt sehe ich es auch. Zeile 30 "Zeiten der Nichtbeschäftigung". Danke für den Tipp.
            @Kontierung: richtig, aber das FA möchte einen expliziten Hinweis auf zeiten ohne Beschäftigung.

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