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Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterladen

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    Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterladen

    Hallo,

    ein Arbeitskollege hat mir erzählt, er würde jedes Mal die Daten, die bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden (wie mein Gehalt durch meinen Arbeitgeber, Zinserträge durch die Bank, Beitragserstattungen durch die Krankenkasse, private Versicherungen etc.) in ElsterFormular importieren und bräuchte nicht mehr die Jahresgehaltsabrechnung per Hand eintippen.

    Ich finde die Funktion aber nicht, mit der das gehen soll.
    Auch kann ich so keine Anleitung finden, alle Reden nur davon, wie man den Bescheid der bereits abgegebenen und bearbeiteten Steuererklärung wieder abrufen kann.

    Mein Kollege behauptet zumindest, dass er auch ElsterFormular verwendet.

    Danke.

    #2
    AW: Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterl

    Hallo,
    gib doch mal oben rechts im Suchfeld Abruf bzw. vorausgefüllte Steuererklärung ein...........
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterl

      Ah ok, Danke.

      Im Formular also unter "Belegabruf" zu finden. Unter "Beleg" verstehe ich etwas anderes^^

      Ist ja dämlich, dass ich mir ein neues Konto anlegen muss, weil ich nur eines nur mit Steuernummer habe (für den Belegabruf muss ich mich also neu registrieren mit Steuer-ID). Extra heute frei genommen um das zu machen und jetzt muss ich auf den Postbrief warten für die Neuregistrieren.
      Hätte ja einfach sein können...

      Danke.

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        #4
        AW: Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterl

        Extra heute frei genommen um das zu machen und jetzt muss ich auf den Postbrief warten für die Neuregistrieren. Hätte ja einfach sein können...
        Nicht nur auf den Postbrief für die Registrierung, sondern anschließend auch noch auf den weiteren Postbrief mit dem Abrufcode.

        Das ist der der Preis für eine gewisse Sicherheit deiner Steuerdaten vor unbefugtem Zugriff.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterl

          Zinsen von Banken kann man übrigens nicht abrufen.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterl

            werden die nicht elektronisch an das finanzamt übermittelt?
            dividendenausschüttungen werden zumindest übermittelt, für die muss ich auch einen freibetrag angeben, hatte es daher für denselben Fall gehalten

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              #7
              AW: Elektronisch übermittelte Daten (z.B. Lohn und Gehalt)in ElsterFormular herunterl

              Übermittelt werden bisher nur die in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträge, also die Kapitalerträge, für die ein Freistellungsauftrag vorliegt.

              Für Kontrollzwecke reicht das vollkommen aus, da die Kapitalertragsteuer nach einem einheitlichen Satz von den Banken einbehalten und abgeführt wird.

              Man muss deshalb seiner Steuererklärung die Anlage KAP auch nur bei bestimmten Sachverhalten beifügen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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