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Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

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    Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse, Industrieunternehmen) welche der Nettoentgeldumwandlung unterliegt. Die Altersvorsorge wird definitiv vom Nettolohn gezahlt. Habe den Arbeitgeber auch nochmal gefragt. Ein Riestervertrag liegt nicht vor und soll auch nicht gemacht werden.
    Ich würde jetzt gerne meine Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Wo muss ich die Summe eintragen in Elster?
    Ich habe es mit der Anlage AV versucht und bei der Zulagenummer einfach XXXXXX gemacht, leider geht das nicht.

    MfG.

    #2
    AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

    Tut mir leid, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht steuerfrei war. Die Gehaltsabrechnungen, die ich kenne, zeigen regelmäßig, dass der Betrag zwar tatsächlich vom Netto ausgezahlt wird, bei der Berechnung des Steuerbrutto der Betrag aber ebenfalls abgezogen wurde, die Steuerfreiheit also berücksichtigt wurde.

    Wenn du weiter darauf bestehst, musst Du Deinen Anbieter anhauen, der wird Dir mehr sagen können.

    Wenn es WIRKLICH so wäre, dass der Arbeitslohn hier steuerPFLICHTIG war UND Riester nicht in Frage kommt, wird Dir das alles nichts helfen, da mit ziemlicher Sicherheit Du die Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen schon erreicht hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

      Zitat von Taxman123 Beitrag anzeigen
      Ich habe es mit der Anlage AV versucht und bei der Zulagenummer einfach XXXXXX gemacht, leider geht das nicht.
      Die Anlage AV fragt nach Sozialversicherungnr/Zulagennr. Erstere wirst du ja wohl haben. Selbst wenn nicht, würde die Anlage AV lauter Nullen akzeptieren.
      Das Ganze natürlich unter dem Vorbehalt, dass es sich tatsächlich um eine aus den Nettoentgelt finanzierte bAV i.S.d. §82 (2) EStG handelt.

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        #4
        AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

        Tut mir leid, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht steuerfrei war. Die Gehaltsabrechnungen, die ich kenne, zeigen regelmäßig, dass der Betrag zwar tatsächlich vom Netto ausgezahlt wird, bei der Berechnung des Steuerbrutto der Betrag aber ebenfalls abgezogen wurde, die Steuerfreiheit also berücksichtigt wurde.

        Wenn du weiter darauf bestehst, musst Du Deinen Anbieter anhauen, der wird Dir mehr sagen können.

        Scheint aber tatsächlich der Fall zu sein. Ich sehe auf der Abrechnung das Gesamtbrutto, Steuerbrutto und was davon alles abgeht wie gesetzliche Abzüge. Dann kommt Netto. Danach kommt die Spalte Altersoversorgung/Verzicht.

        Ich habe bei meinem Anbieter gefragt. Die sagten einfach in der Anlage AV unter Zulagenummer alles Nullen eintragen. Betirebsrat sagt dies ebenfalls.
        Mehr kann ich nicht machen.
        Probier das gleich mal.

        Edit:

        Läuft auch nicht. Elster zwingt mich immer in AV Zeile 7 eine Nummer größer Null einzutragen. Ich kann ja schlecht bei Anzhalt der Riesterverträge eine 1 reinschreiben, wenn ich keinen habe.
        Ich weiß nicht wie ich das jetzt machen soll?


        MfG.
        Zuletzt geändert von Taxman123; 09.04.2015, 11:12.

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          #5
          AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

          Zitat von Taxman123 Beitrag anzeigen
          Scheint aber tatsächlich der Fall zu sein. Ich sehe auf der Abrechnung das Gesamtbrutto, Steuerbrutto und was davon alles abgeht wie gesetzliche Abzüge. Dann kommt Netto. Danach kommt die Spalte Altersoversorgung/Verzicht.
          Bei der Gehaltsabrechnung, die ich im Kopf habe, taucht der Betrag der betrieblichen Altersversorgung auf der ganzen Seite insgesamt dreimal auf und trotzdem war es steuerfrei und auch so ausgewiesen. Daher nochmal:

          Schaue Dir ALLEIN den Komplex "Steuerbrutto" an und wie der errechnet wird. WENN da z.B. steht, dass Dein Arbeitslohn 1 Mio beträgt, und darunter Altersversorgung 200 € und dann als Ergebnis "Steuerbrutto 999.800 €", dann WAR es steuerfrei, denn dann sind nur 999.800 € dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden, prüfbar z.B. unter www.abgabenrechner.de .

          Dass zusätzlich im Komplex "Netto" ggf. steht, dass der Arbeitslohn 1 Mio betrug, und davon die Sozialversicherungsbeiträge abgehen und Lohnsteuer etc. und daraus sich ein Netto ergibt und davon dann z.B. 200 € Altersversorgung, würde uns in unserem Fall gar nichts helfen.
          Schönen Gruß

          Picard777

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          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

            Zitat von Taxman123 Beitrag anzeigen
            Läuft auch nicht. Elster zwingt mich immer in AV Zeile 7 eine Nummer größer Null einzutragen. Ich kann ja schlecht bei Anzhalt der Riesterverträge eine 1 reinschreiben, wenn ich keinen habe.
            Eine Anlage AV mit einer Null in Zeile 7 abzugeben ist sinnlos. Wie will man für nicht vorhandene AltersvorsorgeVerträge einen Sonderausgabenabzug beantragen?

            Nun kann man die Formulardesigner dafür geißeln, dass da in der Zeile nach einer Zahl der Riesterverträge gefragt wird, und nicht korrekt nach Zahl der Altersvorsorgeverträge i.S.d. §82 EStG, für die der Sonderausgabenabzug nach §10a EStG beantragt wird. Aber die Leute kennen die Dinger nun mal als Riester, und auch die bAV mit Nettoentgeltumwandlung wird nunmal landläufig als betrieblicher Riester bezeichnet.

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              #7
              AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

              Schaue Dir ALLEIN den Komplex "Steuerbrutto" an und wie der errechnet wird. WENN da z.B. steht, dass Dein Arbeitslohn 1 Mio beträgt, und darunter Altersversorgung 200 € und dann als Ergebnis "Steuerbrutto 999.800 €", dann WAR es steuerfrei, denn dann sind nur 999.800 € dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden, prüfbar z.B. unter www.abgabenrechner.de .

              Dass zusätzlich im Komplex "Netto" ggf. steht, dass der Arbeitslohn 1 Mio betrug, und davon die Sozialversicherungsbeiträge abgehen und Lohnsteuer etc. und daraus sich ein Netto ergibt und davon dann z.B. 200 € Altersversorgung, würde uns in unserem Fall gar nichts helfen.
              Ein komplexen Steuerbrutto sehe ich nicht aus der Abrechnung. Ich Tippe Sie jetzt mal ein:

              Entgelt: X
              Kto.-Gebürht:x
              Altersvorsorge AG jährlich: 535 €
              Weihnachtsgeld: x
              Bez. gesetz. Feiertag: x
              Krankheit: x
              Entgeld Urlaub:x
              Zulage reg. Arb.zeit 25%:x

              Zusätze NICHT im Gesamtbrutto enthatlen:
              Summe Strfr.reg.Arbeitszeit:x
              AVmG Kürzung lfd. SV-frei: 535

              Bruttoentgelt: x
              Gesamtbrutto:x
              Steuerbrutto EZ:x
              Steuerbrutto Lf:x
              KV/PV Brutto lfd.:
              RV-Brutto
              AV-Brutto lfd:
              KV/PV BruttoEZ
              KV/PV Brutto lfd.:
              RV-Brutto EZ:
              RV-Brutto lfd:
              AV-Brutto EZ:
              AV-Brutto lfd:

              Gesetzliche Abzüge:

              lfd. Lohnsteuer:
              lfd. SolzZuschlag:
              lfd. Kirchensteuer:
              lfd Lohnsteuer
              sonst. Lohnsteuer:
              lfd. SolZuschlag
              sondst. SolZuuschlag:
              lfd. Kirchensteuer:
              sonst. Kirchensteuer:
              KV-AN-ANteil lfd Entgelt:
              RV-AN-ANteil lfd Entgelt:
              AV-AN-ANteil lfd. Entgelt:
              PV-AN-Anteil lfd. Entgelt:
              KV-AN Anteil lft Entgelt:
              KV-AN Anteil Einmalzahl:
              RV-AN-ANteil lfd. Entgelt:
              RV-AN-Anteil Einmalzahlng:
              AV-AN-ANteil lfd. Entgelt:
              PV-AN-Anteil lfd Entgelt:
              PV-AN-ANteil Einmalzahlung:

              Netto: X
              Gesetzl. Netto:
              Gesetzl. Netto:

              Be- und Abzüge:
              Pensionskassenbeitrag: 53,10
              Freud- und Leidkasse WN: 1
              AVmG Kürzung: 535

              Zahlung Überweisung: XXX

              Wandlung/Verzicht/Altersversorgung:
              Wandl. Brutto trf Pensionskasse: 535
              AG Betrag : 53,10

              In der 11 Zeile von oben, steht ja unter nicht im Gesamtbrutto enthalten: AVmG Kürzung lfd. SV-frei: 535.

              Außdem hat mir das ja so der Betriebsrat gesagt. Ich bin leider kein Lohnbuchhalter :-)
              Siehst da zufällig jemand was raus?

              MfG.

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                #8
                AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                Hallo,
                der Eintrag "Wandung BRUTTO" für Pensionskasse sagt doch (für mich) schon alles aus: das Bruttoentgelt wurde um diesen Betrag gekürzt und an die Pensionskasse abgeführt. Diese Beträge unterliegen (grundsätzlich) nicht der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung und werden nachgelagert (im Falle des Renteneintritts) besteuert. Diese Auskunft ergibt sich auch aus den Unterlagen, die jedem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #9
                  AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                  Das ist genau das, das ich die ganze Zeit vermutet habe, auch wenn es anders formuliert ist. Da steht:

                  Zusätze NICHT im Gesamtbrutto enthatlen:
                  Summe Strfr.reg.Arbeitszeit:x
                  AVmG Kürzung lfd. SV-frei: 535

                  Also schon steuerfrei, Ansatz in der Steuererklärung wäre eine Doppelbegünstigung, da im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 und Anlage N die 535 € schon gar nicht mehr enthalten sind, da das dort als steuerPFLICHTIGEN Arbeitslohn zu lesen ist.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                    Hallo,
                    der Eintrag Wandung BRUTTO für Pensionskasse sagt doch (für mich) schon alles aus: das Bruttoentgelt wurde um diesen Betrag gekürzt und an die Pensionskasse abgeführt. Diese Beträge unterliegen (grundsätzlich) nicht der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung und werden nachgelagert (im Falle des Renteneintritts) besteuert. Diese Auskunft ergibt sich auch aus den Unterlagen, die jedem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden
                    Das ist genau das, das ich die ganze Zeit vermutet habe, auch wenn es anders formuliert ist. Da steht:

                    Zusätze NICHT im Gesamtbrutto enthatlen:
                    Summe Strfr.reg.Arbeitszeit:x
                    AVmG Kürzung lfd. SV-frei: 535

                    Also schon steuerfrei, Ansatz in der Steuererklärung wäre eine Doppelbegünstigung, da im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 und Anlage N die 535 € schon gar nicht mehr enthalten sind, da das dort als steuerPFLICHTIGEN Arbeitslohn zu lesen ist.
                    Soweit o.k. , aber bei den monatlichen 53,10 € Pensionskassenbeitrag bin ich mir noch nicht so sicher. Diese 53,10 € sind nicht unter dem Absatz „Zusäte NICHT im Gesamtbrutto enthalten“ aufgeführt. Auch im letzten Absatz meiner Gehaltsrechnung steht nichts von Wandlung, sondern: „AG Betrag : 53,10“. Auf das ganze Jahr gerechnet ergibt das 53,10x12= 637,20€. Genau diese 637,20 € sind bei mir auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 34 eingetragen. Die 535 € werden nur im September gezahlt, also einmalig. Die 53,10 € werden monatlich von meinem Konto abgebucht. Ich denke der Betriebsrat und die Pensionskasse meinten diesen Betrag, welchen ich in die Anlage AV eintragen soll. Bei diesem Betrag sieht es jetzt für mich gerade nicht so aus, als wenn dieser im Brutto schon steuerfrei berücksichtigt worden wäre?

                    MfG.

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                      #11
                      AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                      Hallo Taxmann123,

                      zur Problematik Eintrag in Lohnsteuerbescheinigung Zeile 34 lies mal hier ->https://www.elster.de/anwenderforum/...ighlight=Zeile

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                        In der Anlage AV sind nur Riester-Rentenbeträge einzutragen. Aber Riester willst Du nicht. Und wenn Du es wolltest und Du dürftest, hätte Dein Anbieter eine Bescheinigung nach § 92 EStG zukommen lassen.

                        Die Zeile 34 ist eine "freie" und freiwillige Zeile in der Lohnsteuerbescheinigung. Welchen Text hat denn Dein Arbeitgeber dort eingetragen ?
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                          Hallo Taxman,
                          der Anbieter hat doch bestimmt eine Anlage zur Direktversicherung ausgehändigt, lies diese durch und bei Fragen sollten diese vertrauensvoll mit dem Anbieter bzw. seinem Vertreter besprochen werden.
                          Ich hoffe, ich habe dich hiermit nicht vergrault, schönes Wochenende
                          Grüsse
                          Kontierung

                          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                            #14
                            AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                            Die Zeile 34 ist eine "freie" und freiwillige Zeile in der Lohnsteuerbescheinigung. Welchen Text hat denn Dein Arbeitgeber dort eingetragen ?
                            Da steht nur Pensionskasse.

                            der Anbieter hat doch bestimmt eine Anlage zur Direktversicherung ausgehändigt, lies diese durch und bei Fragen sollten diese vertrauensvoll mit dem Anbieter bzw. seinem Vertreter besprochen werden.
                            Ich hoffe, ich habe dich hiermit nicht vergrault, schönes Wochenende
                            Hi,
                            eine direkte Anlage besitze ich nicht. Mit dem Anbieter habe ich schon Kontakt aufgenommen. Hier lautete die Antwort: In die Anlage AV Nullen bzw. XX einzutragen. Ich komme beim Anbieter nicht weiter. Eine andere Lösung haben die nicht.
                            Ich will die Sache jetzt langsam abschließen. Gibt es in Elster nicht irgendeine Zeile in der ich den Betrag als Sonderausgaben eintragen kann? Ich würde dann in einem kleinen Schreiben an das Finanzamt die Problematik erklären.

                            MfG.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Betriebliche Altervorsorge Nettoentgeldumwandlung wo eintragen

                              Hallo,

                              was willst du mit der Anlage AV. Du hast doch keine Einträge zu machen.

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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