Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Probleme bei der Berechnung der Lohnsteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Probleme bei der Berechnung der Lohnsteuer

    Hallo zusammen,

    ich muss gestehen, dass ich nicht die Klügste bin, was Technik und Computer angeht.
    Gerne würde ich dieses Jahr das erste Mal meine Steuererklärung mit dem Elster Formular ausfüllen.
    Da ich 2014 jedoch nicht so viel Glück mit meinen Jobs hatte und einige Monate in die Arbeitslosigkeit gerutscht bin, wollte ich mich informieren, ob sich die Steuerklärung lohnt und wo ich den voraussichtlichen Betrag in dem Formular sehe, bevor die Steuererklärung an das Finanzsamt übermittelt wird, um einen negativen Bescheid zu umgehen.

    Danke vorab!!

    #2
    AW: Probleme bei der Berechnung der Lohnsteuer

    Guten Abend,
    beim Bezug von Lohnersatzleistungen besteht eine Abgabenpflicht, das Formular beißt nicht und die meisten Eintragungen sind selbst erklärend, unter dem Menüpunkt Extras findet sich dann die Vorwegberechnung, aber wie geschrieben: Pflicht zur Abgabe!
    viel Erfolg
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Probleme bei der Berechnung der Lohnsteuer

      Danke dir für die schnelle Rückmeldung.

      heißt, dass ich die Steuererklärung in jedem Fall abschicken muss, sobald das Formular ausgefüllt ist? Oh je... Ich glaube, ich fange dann dieses Jahr noch gar nicht damit an.

      Kommentar


        #4
        AW: Probleme bei der Berechnung der Lohnsteuer

        Zitat von be-delicious Beitrag anzeigen
        Danke dir für die schnelle Rückmeldung.

        heißt, dass ich die Steuererklärung in jedem Fall abschicken muss, sobald das Formular ausgefüllt ist? Oh je... Ich glaube, ich fange dann dieses Jahr noch gar nicht damit an.
        Nein, das verstehst du falsch.
        Du musst so oder so eine Steuererklärung abgeben. Egal, ob mit oder ohne Elster.
        Denn sobald jemand Arbeitslosengeld I bezogen hat, besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Probleme bei der Berechnung der Lohnsteuer

          Achso, das war mir nicht bewusst.
          Dann versuche ich das die nächsten Tage mal, vllt. reißen die paar Monate recht hohes Gehalt, das berufsbegleitende Studium und die vielen Bewerbungen noch was raus.

          Sollte ich weitere Fragen beim Ausfüllen haben, werde ich hier auf dich/euch wieder zurückkommen.

          Kommentar

          Lädt...
          X