Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem bei der Übermittlung der Umsatzsteuererklärung:
(Folgende Eintragungen sind getätigt):
Umsatzsteuererklärung:
Seite1:
Zeile 2-13
Zeile 24 - 25 (Da 2014 die Kleinunternehmerregelung gegriffen hat)
Zeile 27 Hacken
Seite 2:
Leer
Seite 3:
Zeile 66 0,00€ eingetragen da mich das Programm zwecks Eintragung in der Anlage UR dazu auffordert.
Seite 4:
Keine manuelle Eingabe
Anlage UR:
Seite 1:
Zeile 22 (z.b. 5000 Euro) Diesen haben wir aus Rechnungen entnommen die keine USt enhielten. Diese ist noch zu entrichten
Seite 2:
Leer
Problem:
Eintrag in Zeile 22 erfodert Eintrag in Zeile 66 der Ust Erklärung.
Ein Eintrag in Zeile 66 erfodert jedoch das die Zeilen 24 -25 leer sind.
Dies geht aber nicht da wir ja die Kleinunternehmerregelung angewendet haben.
Fehlermeldung:
Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemineschaftliche Lierferungen neuer Fahrzuge außerhalb eines Unternehmnes sowie von Kleinunternehmern im Sinne des §19 Absat 1 UStG.
folgendes Problem bei der Übermittlung der Umsatzsteuererklärung:
(Folgende Eintragungen sind getätigt):
Umsatzsteuererklärung:
Seite1:
Zeile 2-13
Zeile 24 - 25 (Da 2014 die Kleinunternehmerregelung gegriffen hat)
Zeile 27 Hacken
Seite 2:
Leer
Seite 3:
Zeile 66 0,00€ eingetragen da mich das Programm zwecks Eintragung in der Anlage UR dazu auffordert.
Seite 4:
Keine manuelle Eingabe
Anlage UR:
Seite 1:
Zeile 22 (z.b. 5000 Euro) Diesen haben wir aus Rechnungen entnommen die keine USt enhielten. Diese ist noch zu entrichten
Seite 2:
Leer
Problem:
Eintrag in Zeile 22 erfodert Eintrag in Zeile 66 der Ust Erklärung.
Ein Eintrag in Zeile 66 erfodert jedoch das die Zeilen 24 -25 leer sind.
Dies geht aber nicht da wir ja die Kleinunternehmerregelung angewendet haben.
Fehlermeldung:
Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemineschaftliche Lierferungen neuer Fahrzuge außerhalb eines Unternehmnes sowie von Kleinunternehmern im Sinne des §19 Absat 1 UStG.
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