Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

    Guten Abend,

    wir haben ein kleines Problem, leider hilft uns Google da auch nicht weiter.

    2012 hat meine Frau 3 verschiedene Arbeitgeber (Natloser-Wechsel / Stkl. 4) diese haben wir jede einzeln
    in Anlage N eigefügt. Trotz Fahrgeldpauschale usw. soll meine Frau 130€ Steuern nachzahlen ?
    Was mich wundert das bei AG 1 (2Monate) und bei AG 2 (4Monate) kein Soli einbehalten wurde.

    Zudem war sie 3 Tage krank und hat von ihrer KV eine Entgeldersatzleistung erhalten, wir sollen diese mit angeben
    aber wo nur ? Wenn ich das richtig verstanden habe soll diese Leistung im Hauptvordruck Seite 4 Spalte 94 eingegeben werden.
    Gebe ich diese da ein erhöht sich die zu zahlenden Steuern auf 145€ !


    Vielen Dank....:-)

    #2
    AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

    Wegen 3 Tagen Krankheit schon Krankengeld? Gehört jedenfalls in Zeile 27 der Anlage N.

    Wurde denn die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

      Ja das war innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Beschäftigungsverhältnis.

      Ja die Anlage Vorsorgeaufwand wurde hinzugefügt.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

        Hallo rs6alex,

        so wird das nichts mit der Hilfe und Unterstützung; - Sie geben nur bruchstückhafte Informationen!

        Wir reden vom Veranlagungsjahr 2012.
        Ihre Frau soll Steuern nachzahlen, Sie aber nicht?
        - Wir reden also von Einzelveranlagung?
        - Warum verschweigen Sie Ihre eigene Rückerstattung?
        - Wäre eine gemeinsame Veranlagung günstiger?
        - Sind Ihre Einkommensverhältnisse gemäß St.-Kl. 4, also eher 15.000 EUR zu 18.000 EUR, oder doch 20.000 EUR zu 40.000 EUR?
        Ohne detailliertere Informationen könnten wir hier noch lange rätseln und nur eine Überprüfung durch einen Lohnsteuerhilfeverein empfehlen.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

          Ja, wir reden vom Jahr 2012!
          Ich soll keine Steuern nachzahlen. Und richtig, es geht um eine Einzelveranlagung!
          Sie hatte 2012 ca. 18.000 Euro Einkommen.
          Bei AG 2 wurde ihr Fahrgeld gezahlt (Fahrgeld pausch. verst., Lohnart 853), Zeile 18 Lohnsteuerbescheinigung.
          Wenn ich das rausnehme, dann muss sie fast gar nichts mehr nachzahlen, nur Soli etwas.
          Liegt das also vielleicht daran? Auf den Lohnscheinen wurde dieses Fahrgeld zum Brutto addiert, Steuerabzüge aber nicht von diesem Gesamtbrutto berechnet, sondern von dem Brutto ohne das Fahrgeld.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

            Hallo rs6alex,

            wie kommen Sie auf das schmale Brett, dass eine Einkommensteuererklärung stets mit einer Rückerstattung enden muss?
            Im letzen Frühjahr erst hatte ich einen Fall, der nach ausführlicher Konsultation des steuerlichen Beraters (Dr. jur.) des Mandanten mit einer NACHZAHLUNG von ca. 11.000 EUR enden wird. Der unterjährige Vorteil war es wohl wert.

            Die Einkommensteuererklärung ist jedenfalls kein Wunschkonzert, und ich persönlich empfehle ihrer Frau und Ihnen die Überprüfung durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Dies kostet für gewöhnlich keine 100 EUR und stellt Alle zufrieden.
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

            Kommentar


              #7
              AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

              Vielen Dank !

              Kommentar


                #8
                AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                Hallo,

                >>>Bei AG 2 wurde ihr Fahrgeld gezahlt (Fahrgeld pausch. verst., Lohnart 853), Zeile 18 Lohnsteuerbescheinigung.

                Wurden denn die Fahrtkosten bei den Werbungskosten erklärt? (unter Entfernungspauschale oder Dienstreisen, je nach dem)


                >>>Und richtig, es geht um eine Einzelveranlagung!

                Warum eigentlich?


                >>>wie kommen Sie auf das schmale Brett, dass eine Einkommensteuererklärung stets mit einer Rückerstattung enden muss?

                Vielleicht, weil das bei Steuerklasse 4 die Regel ist?!

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                  Ja, die Fahrtkosten wurden bei den Werbungskosten erklärt. habe jetzt mal nachgelesen... diese pausch. verst. Fahrtkosten mindern wohl die Werbungskosten. Das leuchtet ein.
                  Meinen Sie, bei einer gemeinsamen Veranlagung müsste sie nichts nachzahlen? Kann man die Veranlagung pro Jahr bestimmen, sprich für 2012 gemeinsam, 2013... Und dann 2014 wieder getrennt? oder muss man dann immer gemeinsam veranlagen?
                  Ja, ich dachte halt auch, dass bei Klasse 1 und 4 immer etwas bei rausspringt! ;-)
                  Vielen Dankk!!!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                    Hallo,

                    >>>Ja, die Fahrtkosten wurden bei den Werbungskosten erklärt.

                    OK. Dann kann ich mir als Ursache für die Nachzahlung nur noch die Lohnersatzleistungen vorstellen, entferne die doch mal probehalber.


                    >>>Kann man die Veranlagung pro Jahr bestimmen, sprich für 2012 gemeinsam, 2013... Und dann 2014 wieder getrennt?

                    Ja, man kann jedes Jahr neu entscheiden, im Extremfall auch immer abwechselnd. Aber das würde dir doch schon in deinem anderen Thread gesagt ... (besser wäre, wenn du bei einem Thread bleiben würdest, die Fragen ähneln sich ja auch)


                    >>>Ja, ich dachte halt auch, dass bei Klasse 1 und 4 immer etwas bei rausspringt! ;-)

                    So falsch ist das auch gar nicht (es gibt Sonderfälle, aber in der Regel ist die Steuer bei Klasse 1 oder 4 genau richtig oder zu hoch).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                      Hallo Stefan,
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      [. . .]
                      >>>wie kommen Sie auf das schmale Brett, dass eine Einkommensteuererklärung stets mit einer Rückerstattung enden muss?

                      Vielleicht, weil das bei Steuerklasse 4 die Regel ist?!
                      deshalb habe ich nach den Einkommensverhältnissen gefragt. St.-Kl. IV geht von einem Verhältnis 40:60 der Einkommen aus, darüberhinaus gibt es die Klasse 4 Faktor. Wenn dies nicht zutrifft kann es sehr wohl zu Nachzahlungen kommen.
                      Und über Sinn und Zweck einer Einzelveranlagung wird hier schon siniert.
                      Mit freundlichen Grüßen
                      gez. D. Cremer

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                        Hallo,

                        >>>deshalb habe ich nach den Einkommensverhältnissen gefragt. St.-Kl. IV geht von einem Verhältnis 40:60 der Einkommen aus,

                        Nee, Steuerklasse 4 geht von 50:50 aus (gleiches Einkommen). Richtig ist aber, dass sich die Kombination 3/5 erst ab etwa 60:40 lohnt, so jedenfalls der häufige Ratschlag.


                        >>>darüberhinaus gibt es die Klasse 4 Faktor.

                        Du meinst jetzt nicht ernsthaft, dass der Fragesteller das nutzt, oder? Soweit glaube ich ihn bereits zu kennen.


                        >>>Wenn dies nicht zutrifft kann es sehr wohl zu Nachzahlungen kommen.

                        Kann ich nicht Nachvollziehen. Bei Steuerklasse 4 und ohne Besonderheiten wie etwa Lohnersatzleistungen kann das nämlich nicht vorkommen (von ein paar Euro ala Rundungsdifferenzen mal abgesehen).


                        >>>Und über Sinn und Zweck einer Einzelveranlagung wird hier schon siniert.

                        Ja klar. Und ich muss mittlerweile auch sagen, dass ich es langsam leid bin, das zu hinterfragen. Aber ich hab' halt immer den Verdacht (so auch hier), dass die Zusammenveranlagung falsch verstanden wird, und möchte einfach etwas aufklären.
                        Warum der TE hier beispielsweise für 2014 unbedingt die Einzelveranlagung möchte (die Entscheidung ist offenbar schon gefallen) soll er doch bitte mal erklären. Ich wette das es keinen sinnvollen Grund dafür gibt, sondern nur ein Missverständnis vorliegt.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                          Bei Lohnersatzleistungen (hier Krankengeld und Arbeitslosengeld) kann es zu Nachzahlungen kommen, daher besteht bei Lohnersatzleistungen auch eine Pflicht zur Abgabe.

                          Aber wie bereits erwähnt, empfehle ich den Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
                          Mfg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                            Hallo,

                            >>>Bei Lohnersatzleistungen (hier Krankengeld und Arbeitslosengeld) ...

                            Krankengeld - als Ersatz für den Lohn - begründet meist keine höhere Steuer (eher im Gegenteil, denn Krankengeld ist in der Regel niedriger als der Lohn). Zudem reden wir hier nur über 3 Tage, da soll mir bitte mal jemand vorrechnen, wie das allein zu 145 Euro Steuern führen soll. Lohnsteuerjahresausgleich als Grund ist hier auch ausgeschlossen, wäre nicht zulässig.

                            Und Arbeitslosengeld gab es hier gar nicht (bist du vielleicht - wie auch ich - über die etwas missverständlichen Abkürzungen gestolpert?).


                            >>>Aber wie bereits erwähnt, empfehle ich den Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

                            Ich hab' den Eindruck, dass das hier leider immer mehr zur Werbeplattform wird.
                            Obwohl ich bei rs6alex dem Ratschlag schon fast zustimmen möchte, wenn ich seine anderen Threads so betrachte. Allerdings nicht wegen der Fragen aus diesem Thread, sondern mehr aufgrund der Problematik "Zusammenveranlagung, ja oder nein".

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuern nachzahlen trotz Kl. 4 ?

                              Um konkrete Aussagen treffen zu können, ist der Sachverhalt zu dürftig. Man müsste schon die genauen Zahlen kennen.

                              Ich bleibe trotzdem bei meinem Ratschlag, zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu gehen. Alleine weil der Threadersteller offensichtlich den Sinn einer Zusammenveranlagung nicht verstanden hat. Die Steuerersparnis durch eine Zusammenveranlagung könnte womöglich die Kosten der Steuerberatung um ein vielfaches übersteigen.
                              Erst Recht, wenn keine oder nur geringe Lohnersatzleistungen geflossen sind.

                              Beim Arbeitslosengeld gebe ich dir recht. Das hab ich wohl etwas interpretiert bzw. AG 1 als ALG 1 gelesen.
                              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 09.04.2015, 13:36.
                              Mfg

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X